AKM-Entgelt bei freiem Eintritt
Bei Musikveranstaltungen mit freiem Eintritt ist Vorsicht geboten. Die Großzügigikeit gegenüber dem Publikum befreit keineswegs von den AKM-Entgelten. Im Gegenteil. Manchmal wird's sogar richtig teuer.
Es kommt nicht selten vor, dass bei einer Musikveranstaltung mit freiem Eintritt, bei welcher die KünstlerInnen Honorare bekommen, die AKM für Mitglieder der IG Kultur Österreich 8% der Honorare (+ Leistungsschutz und Ust.) berechnet. Nicht-Mitglieder zahlen in einem solchen Fall 10%.
Wie ist das zu erklären?
In den Bestimmungen des "Autonomen Tarifs" (für alle Veranstalter gültig) findet sich ein Passus, der durch den Rahmenvertrag mit der IG Kultur Österreich rein rechtlich gesehen nicht ausgehebelt werden kann und zur Anwendung kommt.
Da heißt es:
"Verschiedentlich werden bei Veranstaltungen, die - mit den Musikdarbietungen in Zusammenhang stehenden - Kosten nicht bzw. nicht nur durch einen Eintrittspreis (Regiebeitrag, Festabzeichen usw.), oder durch nicht genau in der Höhe feststellbare Spenden, oder in einer anderen Form oder Bezeichnung gedeckt.
Wenn nun die Höhe der Kosten solcher Veranstaltungen in keinem Verhältnis zu jenem Aufführungsentgelt steht, das sich bei Anwendung des Tarifes bei freiem Eintritt ergeben würde, so muss nach den nachfolgenden Bestimmungen vorgegangen werden, weil die AKM gemäß § 3 Abs (2) VerwGesG für die Erteilung von Werknutzungsbewilligungen ein angemessenes Entgelt zu beanspruchen hat.
Für solche Veranstaltungen beträgt das Aufführungsentgelt, falls kein Publikumstanz stattfindet, 10% und, falls Publikumstanz stattfindet, 14% des nachgewiesenen oder geschätzten Aufwandes für Musiker- und Künstlerhonorare, sofern dieser Aufwand 109,00 Euro übersteigt. Übersteigt dieser Aufwand 109,00 Euro nicht, so erfolgt die Berechnung nach dem Autonomen Tarif, Abs (1).
Sollten Musiker oder Künstler ohne Honorar auftreten, oder finden mechanische Musikdarbietungen statt, dann ist der sonstige nachgewiesene oder geschätzte Aufwand zu berücksichtigen."