Mobilität für Kunst und Kultur

Mobilität für Kunst und Kultur

Mobilitätsprogramme und Stipendien zur Förderung der Mobilität in Kunst und Kultur

Mobilität ist ein Motor für Kunst- und Kulturtätige. Internationale Vernetzung, grenzüberschreitende Projekte und Auslandserfahrungen liefern wichtige Impulse. Mobilität erweitert Karrierechancen, stärkt die kulturelle Vielfalt und interkulturellen Dialog und schafft Arbeitsplätze. 

 

 

Bewerbungsfrist: 28. Februar 2021 | Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport vergibt fünf Stipendien an Kulturmanagerinnen und -manager zur Weiterbildung in einer ausländischen Kultureinrichtung.
Das EU-Programm "i-Portunus" unterstützt die Binnen-EU-Mobilität professioneller Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen durch Reise- und Aufenhaltszuschüsse. Aktuelle Ausschreibungen für die Bereiche Musik und literarische Übersetzungen, kommende Ausschreibung für die Bereiche Architektur und kulturelles Erbe.
Bewerbungsfrist: 29. Februar 2020 | Das Bundeskanzleramt vergibt fünf Stipendien an Kulturmanagerinnen und -manager zur Weiterbildung in einer ausländischen Kultureinrichtung. 
Wie arbeiten Kulturzentren außerhalb Österreichs? „Bridging European Cultural Centres“, kurz BECC, ermöglicht jungen KulturarbeiterInnen ein mindestens einwöchiges Job-Shadowing in einer anderen europäischen Kultureinrichtung, begleitet von einem Austausch-, Schulungs- und Mentoringprogramm. Bewerbungsfrist ist der 31. Dezember 2019.
Die Europäische Kommission führt ein Pilotprojekt zur Mobilität in Vorbereitung des Creative Europe Programms (2021 – 2027) durch. Die erste Ausschreibung dieses Mobilitätsprogramms unterstützt Reisekosten von Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden im Bereich der Bildenden und Darstellenden Kunst. Gefördert werden Aufenthalte von 15 – 85 Tagen. Einreichfrist: 15. Mai 2019 um 18:00 Uhr.
Nächste Einreichfrist: 31. Jänner 2019 | Das „Mobility First!“ Programm der Asia-Europe Foundation vergibt Reisekostenzuschüsse an Kunst- und Kulturschaffende sowie an Kulturorganisationen für den internationalen Kulturaustausch zwischen Europa und Asien.
Einreichfrist: 15. Dezember 2018 | Wie arbeiten Kulturzentren außerhalb Österreichs? „Bridging European Cultural Centres“, kurz BECC, ermöglicht jungen KulturarbeiterInnen ein mindestens einwöchiges Job-Shadowing in einer anderen europäischen Kultureinrichtung, begleitet von einem Austausch-, Schulungs- und Mentoringprogramm.
Einreichfrist verlängert: 18. November | An der Entwicklung eines Projekts mit einer Kulturorganisation im Ausland interessiert? Das Programm „Tandem Europe“ unterstützt interessierte Kulturvereine bei der Tandembildung und Entwicklung eines gemeinsamen Projekts.
Einreichungen: nicht mehr möglich| Das „Supporting Travel for Engaged Partnerships“ Programm der European Cultural Foundation, kurz STEP genannt, vergibt laufend Reisekostenschüsse für die Vorbereitung einer internationalen Kooperation im Kulturbereich.

Werden Künstler in Österreich - ohne ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier zu haben - tätig, unterliegen ihre Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen der Abzugssteuer. Die Verpflichtung diese abzuführen, trifft dabei regelmäßig den Veranstalter oder die Künstleragentur. Nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG entsteht eine Steuerabzugsverpflichtung „bei Einkünften aus im Inland ausgeübter und verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist und Mitwirkender

Einreichfrist: 31. Juli 2017 | Das BKA schreibt zwei Auslandsstipendien samt Atelierwohnung in Yogyakarta/Indonesien für Künstlerinnen/Künstler im Bereich Video- und Medienkunst aus.
Das BKA schreibt fünf Auslandsstipendien für KulturmanagerInnen zur Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume durch Weiterbildung in einer ausländischen Kulturinitiative aus. Einreichfrist ist der 31. März 2017.