Ausschreibung: Investitionen

Kunst- und Kultureinrichtungen sind von der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Einnahmenverlusten stark betroffen. Das Förderprogramm unterstützt Institutionen bei der Wiederaufnahme und Fortführung ihrer kulturellen Aktivitäten und trägt zu deren Resilienz und Fortbestand bei. Gefördert werden Investitionen in bauliche, technische und digitale Infrastruktur. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse ermöglichen technische Modernisierungen sowie Adaptierungen von Veranstaltungsräumen und dienen damit der nachhaltigen Verbesserung des künstlerisch-kulturellen Angebots.

Zielgruppe 
Kunst- und Kultureinrichtungen mit Sitz in Österreich und kontinuierlicher Tätigkeit

Förderungsvolumen: EUR 10 Mio.

Förderintensität und förderbare Kosten:
Die Förderhöhe pro Institution beträgt max. EUR 150.000, wobei
→ bei Investitionskosten bis EUR 50.000 max. 75% und
→ bei Investitionskosten ab EUR 50.001 max. 50% der Gesamtkosten gefördert werden.
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können nur Nettokosten geltend machen.
Vor Antragstellung getätigte Ausgaben werden nicht anerkannt.


Formale Kriterien und Bedingungen
Vollständige und fristgerechte Einreichung
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Österreich.
Das Vorhaben muss bis spätestens Jänner 2022 beginnen und ist bis spätestens 30. Juni 2022 umzusetzen.


Gefördert werden

  • technische Investitionen, z.B. Veranstaltungstechnik;
  • digitale Investitionen, z.B. Apps, Online-Ticketing-Systeme, Webseiten;
  • bauliche Investitionen, z.B. neue flexible Bestuhlung, Belüftungsanlagen, räumliche Umgestaltungen oder Sanierungen.


Nicht gefördert werden

  • Einrichtungen von Gebietskörperschaften sowie Kapital- und Personengesellschaften, an denen diese Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % der Anteile bzw. des Grund- oder Stammkapitals halten (wie z.B. Bundes-, Landes- und Gemeindeeinrichtungen);
  • Laienkultur-Vereine;
  • Einrichtungen und Tätigkeiten, die einen überwiegend kommerziellen Charakter haben; 
  • natürliche Personen;
  • Investitionen für Büroausstattung; 
  • Investitionen an Orten außerhalb Österreichs.


Inhaltliche Beurteilungskriterien

  • Relevanz des Kulturbetriebs für die österreichische Kulturlandschaft
  • Potenzial zur Verbesserung des künstlerisch-kulturellen Angebots
  • Potenzial zur Publikumsgewinnung und -bindung
  • Verbesserung des Covid-19-Schutzes für Künstlerinnen und Künstler sowie Publikum
  • Beitrag zur wirtschaftlichen Resilienz der Kultureinrichtung
  • Kostenbewusstsein, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Transparenz
  • Professionelle Umsetzung der Investition
  • Beitrag zum ökologischen und digitalen Wandel


Einreichung

  • Der Antrag ist in deutscher Sprache über das Online-Formular einzureichen. Hier finden Sie eine Vorschau eines ausgefüllten Musterformulars. (PDF, 107 KB)
  • Die Antragstellung ist mittels Handysignatur oder Bürgerkarte durch die vertretungsbefugten Personen zu bestätigen.
  • Die folgenden Beilagen sind per Upload beizulegen:
  • Angaben zur Rechtsperson (z.B. Statuten, Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug)
  • Beschreibung und Plausibilisierung des Vorhabens (max. 3 Seiten)
  • Kostenvoranschläge (3 Anbote je Vorhaben)
  • ggf. Pläne und technische Ergänzungsdokumente
  • detaillierte Kalkulation und Finanzierungsplan
  • Rechnungsabschluss des Vorjahres
  • Falls der Antrag nicht mittels Handysignatur oder Bürgerkarte unterzeichnet wird, ist eine eidesstattliche Erklärung (Word, 76 KB) ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen. Wir empfehlen, diese Vorlage zu verwenden.

Einreichfrist: 1. August 2021

Vergabe

  • Die Vergabe der Förderungen erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury und auf Basis der inhaltlichen Beurteilungskriterien.
  • Die Jurysitzung findet Ende Juni/Anfang Juli statt.
  • Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert.
  • Es kommen die Vertragsbedingungen auf Basis des Kunstförderungsgesetzes in der geltenden Fassung zur Anwendung:
    • Kunstförderungsgesetz 1988
    • Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (PDF, 365 KB)
    • Allgemeine Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)


Kontakt:
 
Bei Rückfragen 
Telefon: 01 71 606 – 851117 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: @email

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