Fekter-Politik gefährdet kulturelle Vielfalt
<p>Die Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt wendet sich dabei in einem offenen Brief an die Abgeordneten zum Nationalrat:<br /> <br /> Gezeichnet von den unten stehenden Mitgliedern der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission zur Begleitung der Implementierung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (BGBl. III Nr. 34/2007)[1].<br /> <br /> <b>Betreff: </b>parlamentarische
Die Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt wendet sich dabei in einem offenen Brief an die Abgeordneten zum Nationalrat:
Gezeichnet von den unten stehenden Mitgliedern der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission zur Begleitung der Implementierung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (BGBl. III Nr. 34/2007)[1].
Betreff: parlamentarische Behandlung des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2011 und der Novelle des Ausländerbeschäftigungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977.
Kulturelle Vielfalt: Nicht in Österreich?
Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat!
Die ARGE Kulturelle Vielfalt weist anlässlich der oben genannten bevorstehenden Gesetzesänderungen auf einen elementaren Widerspruch hin: Mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im Dezember 2006 haben sich Österreich und die Europäischen Union dazu verpflichtet, die Bestimmungen des Übereinkommens in ihren Politiken umzusetzen. Zu diesen Bestimmungen zählt die Förderung des internationalen Kulturaustausches durch Erleichterung der Mobilität von KünstlerInnen, Kulturschaffenden und anderen im Kulturbereich Tätigen – insbesondere durch präferentielle Behandlung von KünstlerInnen aus den Ländern des globalen Südens (Artikel 16 des Übereinkommens). Die vorliegenden Gesetzesnovellen erleichtern jedoch nicht die Mobilität zu künstlerisch-kulturellen Zwecken für so genannte EU-Drittstaatsangehörige, sondern schaffen zusätzliche Mobilitätsbarrieren.
Die ARGE Kulturelle Vielfalt weist ausdrücklich auf den Widerspruch zwischen den vorliegenden Fremdenrechts- und Beschäftigungsgesetzesnovellen und der Verpflichtung der Republik Österreich, als Signatarstaat die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vorzunehmen, hin. Die Novelle bietet Gelegenheit, Mobilitätsbarrieren durch fremdenrechtliche und beschäftigungsrechtliche Bestimmungen abzubauen. Entsprechende Vorschläge, angepasst an die EU-Vorgaben, liegen vor und wurden beispielsweise in einer eigens eingerichteten interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema „Mobilitätsbarrieren für KünstlerInnen und Kulturschaffende“, aber auch in die Begutachtungsverfahren zu den Gesetzesnovellen eingebracht. Eingerichtet wurde die erwähnte Arbeitsgruppe durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur mit dem Ziel, Maßnahmen zum Abbau von Mobilitätsbarrieren von Kunst- und Kulturschaffenden zu erarbeiten. Folglich waren von Beginn an auch das Sozial-, sowie Innen- und Außenministerium in diesen Arbeitsprozess involviert. Diese Chance und das bereits Erarbeitete wurden jedoch nicht genützt, keine einzige der vorgeschlagenen Maßnahmen aufgegriffen. Stattdessen klafft der Widerspruch zwischen international vertretener Position und nationaler Politik weiter auseinander.
Die zahlreichen bekannten Fallbeispiele nicht nachvollziehbarer Behandlung von KünstlerInnen durch österreichische Vertretungsbehörden und inadäquate fremdenrechtliche Durchführungsbestimmungen verdeutlichen, dass es sich nicht um bedauerliche Einzelfälle, sondern um strukturelle Probleme handelt. Für die ARGE Kulturelle Vielfalt ist nicht ersichtlich, wie sich diese Situation durch die vorliegenden Gesetzesnovellen bessern soll und wie die Republik Österreich hier ihrer Verpflichtung, den Bestimmungen des UNESCO-Übereinkommens Folge zu leisten, nachkommt. Die Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit von Kunst- und Kultureinrichtungen und KünstlerInnen ist explizit im UNESCO-Übereinkommen vorgesehen! Dieses Vorgehen ist umso mehr verwunderlich, als die mit den Mobilitätsbarrieren konfrontierten Kunst- und Kultureinrichtungen vielfach durch öffentliche Mittel finanziert werden. Während die Republik also einerseits Kulturgelder zur Unterstützung des internationalen Kulturaustausches aufwendet, erschwert bzw. verhindert sie an anderer Stelle dessen Realisierung.
Die ARGE Kulturelle Vielfalt appelliert daher an Sie, sehr geehrte ParlamentarierInnen, im Sinne der Bestimmungen des UNESCO-Übereinkommens zu handeln und für einen Abbau der fremden- und beschäftigungsrechtlichen Mobilitätsbarrieren für Kunst- und Kulturschaffende in den vorliegenden Gesetzen einzutreten. Fünf Jahre nach Ratifikation des Übereinkommens wäre es an der Zeit, dem Bekenntnis zu kultureller Vielfalt Taten folgen zu lassen und Voraussetzungen zu schaffen, die den internationalen Kulturaustausch und die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden tatsächlich erleichtern. Setzen Sie ein klares Zeichen gegen den voranschreitenden Ausschluss und für die erforderliche Einbeziehung, geben Sie diesen Gesetzesnovellen nicht Ihre Stimme!
Mit freundlichen Grüßen,
Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden
Dr. Maria Anna Kollmann
IG Autorinnen Autoren
Gerhard Ruiss
IG Bildende Kunst
Daniela Koweindl
IG Freie Theaterarbeit
Sabine Kock
Kulturrat Österreich
Sabine Kock
IG Kultur Österreich
Gabi Gerbasits
IG Worldmusic Austria
Silvia Jura
IMZ – International Music + Media Centre
Franz Patay
Musikergilde
Peter Paul Skrepek
Österreichischer Komponistenbund (ÖKB)
Österreichische Kulturdokumentation
internationales Archiv für Kulturanalysen
Mag. Veronika Ratzenböck
Österreichischer Musikrat
Dr. Harald Huber
Verband Freier Radios Österreich (VFRÖ)
Michaela Adelberger
VIDC – Wiener Institut
für Internationalen Dialog und Zusammenarbeit
Franz Schmidjell
sowie
Mercedes Echerer
Schauspielerin, EU XXL FILM – Forum for European Film
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz-Otto Hofecker
Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Dr. Ludwig Laher
Autor, IG Autorinnen Autoren, Vorsitzender des Fachbeirats Kulturelle Vielfalt
Anja Lungstraß M.A.
österreichische Kulturdokumentation – internationales Archiv für Kulturanalysen
Dr. Bernhard Perchinig
Universität Wien, Forschungsplattform `Human Rights in the European Context´
Dr. Jakob Perschy
Autor
[1] Beschluss der 16. Sitzung der ARGE Kulturelle Vielfalt am 24. Februar 2011 mit Stimmenthaltung der anwesenden VertreterInnen des Bundes und der Länder.