Investitionskostenzuschuss für jahresgeförderte Kulturinitiativen
Zweck / Intention:
Unterstützung von Kulturinitiativen im Bereich infrastrukturelle Maßnahmen;
Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind Kulturinitiativen, deren Jahresprogramm von der BKA-Kulturinitiativen-Abteilung (Abteilung II/7) gefördert wird
Kriterien und Bedingungen:
Unterstützt wird die Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und beweglicher Investitionsgüter.
Folgende weitere Parameter werden berücksichtigt:
- Auswahl des Bestgebots nach dem Bundesvergabegesetz (3 Anbote);
- Einbeziehung der Länder und Gemeinden;
- angemessene Eigenleistung;
Vergabemodus:
Die Vergabe erfolgt durch den Kulturinitiativenbeirat nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten im letzten Quartal des laufenden Jahres.
Einreichunterlagen:
vollständig ausgefülltes Förderungsformular mit folgenden Beilagen:
- detaillierte Kalkulation
- Finanzierungsplan unter Anführung von Eigenmitteln, Sponsorengeldern und der Beteiligung der regionalen Gebietskörperschaften
- 3 Anbote
Einreichfrist:
Einreichfirst ist der 31. August 2018.
Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.