Jahresprogrammförderung für Kulturinitiativen

Zweck / Intention:
Förderung von ganzjährigen, spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprogrammen; 

Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich; 

Kriterien und Bedingungen:
Unterstützt wird durch Teilfinanzierung das ganzjährige, spartenübergreifende Kunst- und Kulturprogramm unter folgenden Kriterien/Bedingungen: 

  • Aktivitäten von überregionalem Interesse; 
  • hohe Qualität, sowohl im künstlerischen als auch im administrativ-organisatorischen Bereich; 
  • Umfang und Anspruch des Programms;
  • Innovation; 
  • beispielgebender Charakter; 
  • zeitbezogene und experimentelle Kulturformen; 
  • nachhaltige, kontinuierliche Kulturarbeit; 
  • eigene Produktionen; 
  • Eigenkreativität; 
  • interkulturelle, inklusive und soziokulturelle Aktivitäten; 
  • kulturelle Aktivierung und Kulturvermittlung; 
  • Entwicklungsfähigkeit; 
  • gesellschaftspolitische Relevanz; 
  • Genderaspekt; 
  • Ko-Finanzierung durch regionale Gebietskörperschaften; 
  • Berücksichtigung wirtschaftlich strukturschwacher oder sozial benachteiligter Regionen;

Vergabemodus:
Die Vergabe erfolgt durch den Kulturinitiativenbeirat

Einreichunterlagen:
vollständig ausgefülltes Förderungsformular mit folgenden Beilagen:

  • Kurzbeschreibung der Kulturinitiative (Geschichte, Schwerpunkte etc. maximal 2 A4-Seiten)
  • Statuten (nur bei Erstantrag oder Änderung); Vereinsregisterauszug; Mitgliederzahl; Firmenbuchauszug
  • Angaben zu den verantwortlichen Personen und beteiligten Kulturschaffenden
  • Beschreibung des Jahresprogramms (maximal 10 A4-Seiten)
  • kurzer Gesamtüberblick über die Ergebnisse des Vorjahres
  • ausgefüllte Kostenkalkulation
  • bei Bedarf kann ein detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
  • Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen zum letzten 1. Jänner

Bei einem beantragten Förderungsbetrag über 6 000 Euro ist das Ansuchen in 8-facher Ausfertigung zu übermitteln. 

Einreichzeitraum:
1. Oktober des Vorjahres bis 31. März des laufenden Jahres.

Postadresse:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/7, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel.: +43 1 531 09-206898

Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.

 

HINWEIS: Bei Fragen zu Subventions- und Förderbelangen bieten wir Mitgliedern der IG Kultur Österreich gerne individuelle Hilfestellung und Beratung an. Kontakt: +43 (1) 503 71 20 oder per E-Mail an: beratung@igkultur.at