Open Call: Projekteinreichungen für Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
Für Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen startet das Bundeskanzleramt einen Förderaufruf: Projekte gegen Gewalt und zur Stärkung von Frauen und Mädchen in ganz Österreich werden mit insgesamt 1,25 Millionen Euro gefördert.
Gewalt gegen Frauen tritt in unterschiedlichen Formen auf: Sie kann auf physischer, sexueller, psychischer, ökonomischer oder sozialer Ebene ausgeübt werden. Sie betrifft Frauen jeden Alters, jeder Staatsbürgerschaft, jeder Religion und jeder sozialen Schicht, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich.
Am häufigsten erleben Frauen Gewalt in ihrer Familie, 90 Prozent aller Gewalttaten werden nach Schätzungen der Polizei in der Familie und im sozialen Nahraum ausgeübt. Auch die jüngste EU-Prävalenzstudie zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen aus dem Jahr 2014 zeigt unter anderem auf, dass in Österreich etwa 20 Prozent der Frauen im Alter ab 15 Jahren – somit jede fünfte Frau – physische und/oder sexuelle Gewalt erleben.
Gefördert werden Projekte zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Ausbeutung von Frauen und Mädchen. Neben Projekten, die sich direkt an Betroffene und Gefährdete von geschlechtsspezifischer Gewalt und Ausbeutung sowie deren Umfeld richten, sind auch Projekte zur Einreichung aufgerufen, die zur Prävention beitragen. Weitere Förderschwerpunkte dienen der Verbesserung von Grundlagenwissen und der Datenlage im Bereich Gewaltschutz und Gewaltprävention.
Kunst- und Kulturprojekte müssen einen klaren und nachprüfbaren Mehrwert in Bezug auf den Gewaltschutz und die Gewaltprävention haben.
Richtlinien zur Einreichung
Einreichungen ab sofort bis 31. Juli 2020 möglich
Vergeben werden Mittel für Projekte in ganz Österreich, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021 umgesetzt werden. Für allfällige aus der Teilnahme am Projektaufruf entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.