Asoziale Kulturpolitik?
Wenig überraschend löste dieser Deal binnen weniger Tage – zumindest entsprechend dem Sommerbeginn – massive Proteste aus. Der symbolische Gehalt des Ausräumens der Fonds-Rücklagen in Verbindung mit dem jahrelangen Schreien nach zumindest vernünftigen Rahmenbedingungen im KSVFG ergab nicht nur zahlreiche Beteiligung an Protest-E-Mail-Kampagnen, sondern auch einen medienwirksamen Flashmob vor dem Parlament.
Die Demontage von Reformmöglichkeiten beim KSFV.
Die Neigungsgruppe reformorientierte Interessenvertretung – bekannter als Beteiligte an den interministeriellen Arbeitsgruppen zur Verbesserung der sozialen Lage von Kunst- und Kulturschaffenden (IMAGs) – hat wenig Neues zu berichten. Das erste Halbjahr 2012 brachte statt der angekündigten Fokussierung auf konkrete Verbesserungsschritte respektive einer Formulierung von langfristigen Zielen (hinsichtlich der regierungsprogrammatischen Verhandlungen 2013) im Wesentlichen Stillstand und schließlich eine Zäsur: einen konkreten Schritt gegen die Verbesserung der sozialen Lage im Kernbereich des bm:ukk. Der Sommer war dann Sommer: (fast) Sendepause.
Der KünstlerInnen*sozialversicherungsfonds (KSVF)
Der KSVF ist an sich ein Zuschusssystem zu Sozialversicherungsbeiträgen von freischaffenden KünstlerInnen – geplant im Zuge der Einführung der sogenannten Sozialversicherungspflicht Ende der 1990er-Jahre. Konsens war damals, dass KünstlerInnen aufgrund ihrer Erwerbsstruktur nicht einfach zu Neuen Selbstständigen gemacht werden sollten, sondern eine auf ihre Situationen zugeschnittene Sozialversicherungslösung entstehen müsse. Eine eigene Kasse ist wohl damals wie heute wegen der Kleinheit des Sektors wenig sinnvoll, weil viel zu teuer. Die vorgeschlagene Lösung war der KSVF, der unter Rotschwarz noch größer dimensioniert gedacht wurde, als schließlich von Schwarzblau umgesetzt. Das Resultat bei der Einführung 2001 entspricht im Wesentlichen der heute existenten Form: eine enge Beschränkung durch die KünstlerInnendefinition über deren Werke, eine Einschränkung der möglichen Einkommensbandbreite (oben und unten) und ein entsprechend ambivalenter Umgang mit den Bedeutungsinhalten von „sozial“ und „Sozialversicherung“. Während mit den Jahren seitens der Politik ein „sozialer Charakter“ des KSVF immer stärker betont wird – im Sinne einer Unterstützung der armen KünstlerInnen –, blieb das Wort „Sozialversicherung“ doch immer argumentativ gleichrangig: als Begründung für die Einkommensuntergrenze als Definitionsmerkmal zu unterstützender KünstlerInnen. Die ursprüngliche Intention des Zuschusssystems, nämlich dem Umstand Rechnung zu tragen, dass KünstlerInnen ihre Werke in der Regel nicht selbst verwerten, diesbezüglich also Unselbstständigen ähnliche Arbeitscharakteristiken vorfinden (auch wenn sie selbstständig tätig sind), findet bei EntscheidungsträgerInnen immer weniger Erwähnung. Gleichermaßen unter den Tisch fällt immer häufiger die zweite Begründung für den KSVF: als Mittel der staatlichen Kunstförderung. Schließlich hat der Bund auch bereits 2003 jegliche Zahlungen in den Fonds eingestellt – der Fonds erwirtschaftete bereits damals einen Überschuss.
Das gezielte Ausräumen der Fondsrücklagen im KSVF
Als es mit der Novelle des KSVF 2008 nicht gelungen ist, seinen BezieherInnenkreis auszuweiten, wurde der Einnahmenüberschuss im Fonds zunehmend zum Problem – nicht der KünstlerInnen natürlich, sondern der Politik. Die sukzessive Erhöhung der möglichen Zuschüsse an jene KünstlerInnen, die überhaupt einen Zuschuss bekamen, änderte diesbezüglich wenig: 2011 hatte der Fonds Rücklagen (28 Mio. Euro) im Ausmaß von mehr als der Hälfte der Summe aller bis dahin ausgeschütteten Zuschüsse (54 Mio. Euro). Jahrelanger Druck sowohl seitens der KünstlerInnen und ihrer IGs als auch der Wirtschaft, die die den KSVF finanzierenden Abgaben einhebt, führte – zusammen mit dem politischen Druck, den kulturpolitischen Stillstand zumindest an der Stelle des KSVF zu durchbrechen – zu einer „Kompromisslösung“: ein Tröpfchen für die KünstlerInnen (die Abschaffung der sogenannten Pensionsklausel) und ein Batzen für die Wirtschaft (die – vorläufig befristete – Reduktion der Abgaben für den KSVF). Deklariertes Ziel des Letzteren ist die beinahe Halbierung der Fondsrücklagen binnen fünf Jahren.
Zusätzlich absurd wird dieser „Kompromiss“ bei näherer Betrachtung der Geschichte besagter Pensionsklausel (§17 (7) KSVFG): Diese Klausel, die besagt, dass jeder Anspruch auf eine gesetzliche Pension (auch ohne Inanspruchnahme) einen Zuschuss aus dem KSVF ausschließt, wurde erst mit der Novelle des KSVFG 2008 eingeführt – also bereits unter der auch für Kunst zuständigen Bildungsministerin Schmied. Nicht nur, dass diese Klausel den zentralen Bestrebungen dieser Novelle – Rückforderungsverfahren durch zwangsweise nachträgliche Antragsstellungen – zuwider lief (bei einer massiven Ausweitung von Verzichtsmöglichkeiten für den Fonds, allerdings in der Mehrzahl befristet auf fünfmal in der Lebenszeit – ein an sich besorgniserregendes Novum in der österreichischen Sozialversicherungsarchitektur); nicht nur, dass hier Pensionsansprüche (statt zumindest Pensionsleistungen) angeführt – und darüber hinaus auch Nichtalterspensionen mit erfasst – waren; nicht nur, dass selbst Wolfgang Mazal – jener Arbeitsjurist, dessen Gutachten zum KSVFG als ausschlaggebend für die Beibehaltung der Mindesteinkommensgrenzen 2008 herangezogen wurde (statt dem Gutachten von Theo Öhlinger zu folgen, nach dem keine verfassungsrechtlichen Bedenken zu finden seien) – im Jahr 2010 abermals ein Gutachten erstellt hat, demzufolge keine juristischen Gründe gegen die Abschaffung der Pensionsklausel geltend gemacht werden können, war es spätestens im Herbst 2011 politischer Konsens, dass zumindest diese Klausel abgeschafft werden müsse (ausgesprochen von ÖVP-Kultursprecherin Fuhrmann und SPÖ-Sozialsprecherin Csörgits im Rahmen einer Kulturrat-Tagung zum KSVF).
Dieser „Kompromiss“, ein Deal zwischen einer konsensualen Maßnahme zugunsten der KünstlerInnen und dem Nachkommen einer Forderung seitens der Wirtschaft, ist also nicht viel mehr als ein schlecht kaschiertes Zugeständnis an die Wirtschaft zuungunsten der KünstlerInnen – in Zahlen geht es um 11-13 Mio. Euro. Und das passiert nicht an irgendeinem Punkt, sondern konkret abzielend auf einen potenziellen Angelpunkt des deklarierten politischen Eigenauftrags dieser Regierung – der Verbesserung der sozialen Lage der KünstlerInnen.
Proteststurm
Wenig überraschend löste dieser Deal binnen weniger Tage – zumindest entsprechend dem Sommerbeginn – massive Proteste aus. Der symbolische Gehalt des Ausräumens der Fonds-Rücklagen in Verbindung mit dem jahrelangen Schreien nach zumindest vernünftigen Rahmenbedingungen im KSVFG ergab nicht nur zahlreiche Beteiligung an Protest-E-Mail-Kampagnen, sondern auch einen medienwirksamen Flashmob vor dem Parlament. Fadenscheinige Begründungen seitens Rotschwarz wie „Da wird niemandem etwas weggenommen!“ wirkten sicher nicht demobilisierend. Den Vogel schoss hier aber wohl ÖVP-Kultursprecherin Fuhrmann ab, die via OTS zunächst ausrichten ließ, dass ja eh rund 12.000 KünstlerInnen jährlich Zuschüsse aus dem KSVF beziehen würden. Wenig später musste sie zurückrudern und den Zahlenkontext revidieren: 12.000 ist die Zahl jener, die in zehn Jahren zumindest einmal beim KSVF um Zuschuss angesucht haben. Einen Unterschied im Sinne der Bewertung dieser doch sehr verschiedenen Zahlen sah sie dagegen nicht. Tatsächlich sind es nur um die 4500 ZuschussbezieherInnen jährlich, denen derzeit rund 2700 Rückzahlungsverfahren gegenüber stehen; Verfahren im Übrigen, die wohl aktuell noch meist mit einem Verzicht seitens des KSVF beendet werden, nichtsdestotrotz aber – üblicherweise zeit- und ressourcenintensiv – geführt werden müssen. Prominente Unterstützung kam dagegen vom Pensionistenverband Österreich.
Tatsächlich ist das Ausräumen der KSVF-Rücklagen insbesondere aufgrund der dadurch vergebenen Chancen fatal: Alleine als Geste zeigt es mehr als deutlich, dass an eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im KSVFG derzeit kaum zu denken ist. Voranging zu nennen ist da sicher die Ausweitung des BezieherInnenkreises durch eine Neuformulierung des Kunstbegriffes, durch eine Einbeziehung von weiteren Gruppen wie etwa Kulturschaffenden sowie selbstverständlich durch die Abschaffung der Einkommensuntergrenze (2012: 4515,12 Euro) als Zuschussvoraussetzung. Letzteres ist seit Jahren Dreh- und Angelpunkt jeder Diskussion um das KSVFG: Die Absurdität dieser quasi verdoppelten Einkommensgrenze – schließlich gibt es Versicherungsgrenzen in der SVA, wobei eine Sozialversicherung in der SVA eine Voraussetzung für den Zuschuss aus dem KSVF bildet – bietet und bot Anlass für zahlreiches Im-Kreis-Reden. Abgesehen vom Argument, dass Personen mit zu niedrigem künstlerischem selbstständigem Einkommen keinen Zugang zu diesem Zuschusssystem bekommen sollen, respektive dem, dass eine monetäre Schranke die einzige vorstellbare Abgrenzung zwischen Profis und HobbykünstlerInnen darstelle, gibt es keine nachvollziehbaren Begründungen für die Beibehaltung der Einkommensuntergrenze. Und weil dies aus leicht verständlichen Gründen auf KünstlerInnenseite auf wenig Gegenliebe stößt, vermeiden es PolitikerInnen, das auszusprechen, solange sie auch drum herumreden können.
Gegen die Einkommensuntergrenze hingegen sprechen viele gute Gründe, zuallererst natürlich der, dass dies schlicht die ökonomisch Ärmsten ausschließt – und nicht nur das, haben die Betroffenen dann ja auch zusätzlich die ganzen Sozialversicherungsbeiträge selbst zu tragen (ein nachträglicher Austritt aus der SVA ist nicht vorgesehen; ein nachträglicher Eintritt – nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres – ist dagegen seit 2012 mit zusätzlichen Kosten belastet, die wiederum der KSVF nicht trägt). Zudem sind selbstständige Einkommen – vor allem im Bereich der Neuen Selbstständigen – vielfach minimal: Rund 35 Prozent aller Neuen Selbstständigen haben Einkommen unter den Versicherungsgrenzen I+II. Daraus lassen sich zwar keine exakten Rückschlüsse auf die Einkommenshöhen in Bezug auf die zusätzliche Einkommensuntergrenze im KSVF ziehen. Aber immerhin zeigen diese Zahlen deutlich genug, dass selbstständige Einkommen zu einem tatsächlich großen Teil derart niedrig sind, dass das Erreichen der Einkommensuntergrenze im KSVF potenziell für viele Neue Selbstständige ein Problem wäre – nicht nur für KünstlerInnen, denen dies aber abverlangt wird … Zudem ist es ja ganz einfach so, dass – alleine schon aufgrund der nach wie vor fatalen Inkompatibilitäten zwischen SVA und AMS – kaum eineR freiwillig zur SVA geht. Die Einführung der Möglichkeit der Ruhendmeldung für künstlerische selbstständige Tätigkeiten ist ja auf ebendiese beschränkt: Sobald eine einzige selbstständige Tätigkeit keine künstlerische gemäß KSVFG ist (und hier greift erneut die enge KünstlerInnen-Definition), ist eine SVA-Pflichtversicherung ein „Problem“ am AMS.
Verschlechterung der sozialen Lage?
Auch wenn der unmittelbare Kampf um das Ausräumen des Fondsvermögens verloren ist (der Parlamentsbeschluss erfolgte am 5.7.2012), ist nun immerhin klar: Wenn sich diese Regierung die Verbesserung der sozialen Lage der KünstlerInnen noch ernstzunehmend auf die Fahnen heften will, müssen jetzt große Schritte gemacht werden – zuallererst natürlich die Rücknahme der Fonds-Rücklagen-Reduktion. Jedes Zögern wird den aktuellen Eindruck – die Regierung als Wegbereiterin einer weiteren sozialen Verschlechterung unter dem Topos der „Verbesserung“ – zementieren.
Clemens Christl arbeitet für den Kulturrat Österreich.
Abkürzungen
KSVF – KünstlerInnen*sozialversicherungsfonds
KSVFG – KünstlerInnen*sozialversicherungsfondsgesetz
KSVSG – KünstlerInnen*sozialversicherungsstrukturgesetz
Weitere Informationen
Zehn Jahre KünstlerInnen*sozialversicherungsfonds (KSVF). Gesammelte Informationen Kulturrat Österreich (Herbst 2011).
Kuhhandel KünstlerInnen*sozialversicherungsfonds (KSVF). Infos und Dokumentation zur aktuellen Causa.
* Anmerkung: Offiziell gibt es noch immer keinen geschlechtergerechten Sprachgebrauch im Titel des KSVF.