Brief an Landesrätin Dr. Bettina Vollath

Brief des Landeskulturbeirates und der IG Kultur Steiermark an Landesrätin Dr. Bettina Vollath: Entbürokratisierung der Abrechnungsmodalitäten von Subventionen für KünstlerInnen und Kulturschaffende!

Brief des Landeskulturbeirates und der IG Kultur Steiermark an Landesrätin Dr. Bettina Vollath: Entbürokratisierung der Abrechnungsmodalitäten von Subventionen für KünstlerInnen und Kulturschaffende!

Graz, 17.03.2010

Landeskulturbeirat
c/o Heinz Weyringer
und
IG Kultur Steiermark
Stadtpark 1
8010 Graz

An
LR Dr. Bettina Vollath
8010 Graz - Landhaus

Sehr geehrt Frau Landesrätin Dr. Vollath!

Der Landeskulturbeirat hat sich wiederholt mit den Abrechnungsrichtlinien betr. der Subventionen des Landes Steiermark beschäftigt.

Wir möchten vorweg feststellen, dass auch wir an einer ordentlichen Abrechnung von Subventionen durch EmpfängerInnen interessiert sind.

Das Prinzip der Nachvollziehbarkeit der Verwendung von Subventionen vor allem im Verhältnis Größe-Projekt/Höhe-Subvention muss aber im Vordergrund stehen und sollte nicht einem Überbürokratismus geopfert werden.

Aus zahllosen Gesprächen mit SubventionsempfängerInnen der steirischen Kulturszene geht hervor, dass diese Richtlinien weit über das Ziel hinaus schießen und zu einer großen Belastung für viele KünstlerInnen und Kulturschaffende geworden sind.

Dies betrifft sowohl den bürokratischen Aufwand als auch die daraus entstehende finanzielle Mehrbelastung.

Die Richtlinien und die Art ihrer Umsetzung erzeugen bei vielen KünstlerInnen und Kulturschaffenden in der Steiermark das Gefühl ständig „unter Verdacht“ zu stehen.

Dies trifft insbesondere kleine und mittlere Subventionsempfängerinnen, die nicht über die nötige Infrastruktur verfügen.

Wir empfehlen als Orientierung der Neuregelung für das Land die Abrechnungsrichtlinien des Bundes und deren Umsetzung, mit denen auch ein ordentlicher Nachweis für die Verwendung der erhaltenen Subventionen möglich ist Wir denken, dass die Steiermark nicht strenger sein muss als der Bund.

Der LKB ist zur Ansicht gelangt, dass ausreichend und vor allem dringlicher Handlungsbedarf gegeben ist.

Da es sich bei den um einen Beschluss der steiermärkischen Landesregierung handelt, können Abrechnungsmodalitäten auch sehr schnell und unbürokratisch auf ein für die KünstlerInnen und Kulturschaffenden erträgliches Maß reduziert und den Richtlinien des Bundes angepasst werden.

Wir ersuchen Sie, dieses für viele KünstlerInnen und Kulturschaffende dringliche Anliegen auf die Agenda der Regierungssitzung am 12. April zu setzen und in unserem Sinne zu behandeln.

Wir bitten Sie höflich, uns über das Ergebnis rasch zu informieren.

Hochachtungsvoll

für den Landeskulturbeirat
Heinz Weyringer

für IG Kultur Steiermark
Anita Hofer

Graz, 17.03.2010