Das Spiel vom Fragen
Der Abgeordnete Zinggl hat gemeinsam mit anderen eine Anfrage zu den Aktivitäten des Künstlersozialversicherungsfonds an die zuständige Ministerin Schmied gestellt, um den Erfolg der Novelle des betreffenden Gesetzes von 2008 bewerten zu können. Diese Anfrage bestand aus 38 Fragen und war zweieinhalb Seiten lang.
„Die Parlamentarische Anfrage ist eine Möglichkeit für einzelne Abgeordnete, in einer parlamentarischen Demokratie die Kontrollfunktion des Parlaments in einer einzelnen Sachfrage wahrzunehmen“, entnehme ich einem Wikipedia-Artikel. Eine erfreuliche Einrichtung also, die es den Volksvertreter_innen ermöglicht, Informationen über die Tätigkeit der Regierung zu erhalten und zugleich zu veröffentlichen, sodass auch das vertretene Volk weiß oder zumindest wissen kann, worum es geht.
Und daher hat der Abgeordnete Zinggl gemeinsam mit anderen eine Anfrage zu den Aktivitäten des Künstlersozialversicherungsfonds an die zuständige Ministerin Schmied gestellt, um den Erfolg der Novelle des betreffenden Gesetzes von 2008 bewerten zu können. Diese Anfrage bestand aus 38 Fragen und war zweieinhalb Seiten lang. In erster Linie ging es um die Entwicklung von Rückzahlungsforderungen an die Künstler_innen.
Auf der Website des Parlaments ist zu lesen, dass Anfragen innerhalb von zwei Monaten zu beantworten sind – das ist gelungen; die Antwort langte zwei Tage vor Ablauf der Frist ein. Auf der Website steht allerdings nicht, dass Beantwortungen tatsächlich auch die Fragen beantworten sollen, die gestellt wurden – vielleicht weil dies selbstverständlich erscheint. Im konkreten Fall allerdings ist dieser Teil der Übung nicht wirklich positiv abgeschlossen worden. In dreieinhalb Seiten wird en bloc und irgendwie geantwortet, konkrete Auskünfte finden sich zu ca. fünf der 38 Fragen. Dafür sind ungefähr zwei der dreieinhalb Seiten Erklärungen der Novelle gewidmet, die als bekannt vorausgesetzt werden dürfen. Und trotz der Knappheit der Antwort gelingt es der Ministerin, eine nicht nachgefragte Information (Summe der Zuschüsse seit Existenz des Fonds) sowohl im ersten als auch im zweiten Satz zu vermitteln.
Interessanterweise hat der Abgeordnete Zinggl allerdings nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens doch noch ausführlichere Informationen aus dem Ministerium bekommen – auch hier wurde das angestrebte Ziel einer vollständigen Beantwortung nicht wirklich erreicht, aber immerhin liegen wir jetzt bei ca. 14 der 38 Fragen. Allerdings bleibt unklar, wie diese Antwort nun in Hinblick auf die Kontrollfunktion des Parlaments zu verstehen ist. Soll hier eine offizielle Beschwerde verhindert werden, indem ein bisschen guter Wille gezeigt wird? Oder denkt man im Unterrichtsministerium in den Kategorien des Schulunterrichts und bemüht sich um die Verbesserung einer nicht genügenden Aufgabe? Wenn Letzteres zutrifft, muss leider erwähnt werden, dass für gewöhnlich weniger als 50% beantworteter Fragen noch immer mit „Nicht genügend“ bewertet werden.
Gemeinsam ist jedenfalls beiden Dokumenten, dass sie keine Auskunft über Gründe für Rückzahlungsforderungen geben und dass sie keine Aufschlüsselung nach Geschlecht liefern, die für alle Fragen erbeten war.
Was lässt sich aus diesen Vorgängen schließen? Offensichtlich scheint, dass das Parlament zwar fragen darf, aber keine Antworten erwarten sollte. Das könnte an der allgemeinen Abwertung von Parlamenten und dem ständigen Kompetenzzuwachs von Regierungen liegen – beides Entwicklungen, die demokratisch höchst bedenklich sind. Oder es könnte daran liegen, dass das Ministerium selbst die Informationen, um die gebeten wurde, nicht hat – was insgesamt auch nicht erfreulich ist.
Offensichtlich ist allerdings, wie diese Pflichtübung von Ministerin Schmied zu werten ist: Nicht genügend, wiederholen! (Was in diesem Zusammenhang nicht unbedingt mit „Sitzen bleiben“ übersetzt werden sollte.)