Die Hausordnung
Die Arbeitspapiere von C werden daher von W sorgfältig kontrolliert, C darf nicht angestellt werden, weil C keine Arbeitserlaubnis hat. Selbstständig aber darf C bis zu 16 Stunden pro Tag Teigtäschchen produzieren und sie auch unter ihrem realen Wert verkaufen. Dafür, dass Teigtäschchen, die Gösleme heißen, drei Mal weniger kosten als Teigtäschchen, über denen Crêpes steht, dafür kann W wirklich nichts.
Eigentlich will A nur flott etwas zum Essen besorgen – vom Stand um die Ecke. Auf dem Markt gerät A an die Beamten Z und Y in Zivil, die B wegen einer Verwaltungsübertretung anzeigen. B darf öffentlich nicht um Spenden für sich werben. Im Marktstand nebenan bereitet C frisch gefüllte Teigtäschchen zu. Diese kosten sagenhafte 1,50 Euro. Niedrige Preise sind jedoch nicht verboten, folglich darf C sie weiter anbieten. Preisgestaltung tangiert Z und Y nicht, sie haben in Zivil nur dafür zu sorgen, dass bettelnde Menschen nicht stören. Die Frage, wieso lästige Jugendliche mit scheppernden Spendendosen nicht stören, singende Jugendliche aber schon, findet dabei keine Erklärung. Was die Regeln anbelangt – die gibt es einfach, und deswegen müssen sie auch befolgt werden.
Die Arbeitspapiere von C werden daher von W sorgfältig kontrolliert, C darf nicht angestellt werden, weil C keine Arbeitserlaubnis hat. Selbstständig aber darf C bis zu 16 Stunden pro Tag Teigtäschchen produzieren und sie auch unter ihrem realen Wert verkaufen. Dafür, dass Teigtäschchen, die Gösleme heißen, drei Mal weniger kosten als Teigtäschchen, über denen Crêpes steht, dafür kann W wirklich nichts. Was aber die Regeln anbelangt – die gibt es einfach, und deswegen müssen sie auch eingehalten werden.
Auf dem Weg zur Arbeit bekommt D eine Informationskarte zugesteckt, auf der Direktdemokratie mit der bloßen Beantwortung von ein paar Fragen bei einer Volksbefragung kurz geschlossen wird – es funkelt nicht mal dabei. Daheim kann D seine direkte Beteiligung an demokratischen Prozessen doch nicht so schnell abhaken: Auf die vorgefertigten Fragen dürfen nur StaatsbürgerInnen antworten. D weiß nicht genau, ob er sich freuen oder ärgern soll. Was aber die Regeln anbelangt – es gibt eine Hausordnung, und an die müssen sich alle halten.
Nur: Wer schreibt sie, diese ominöse Hausordnung, wer bestimmt und beschließt sie, wo wird sie verhandelt, wo, wann und von wem werden Veränderungen daran vorgenommen?
Über die meisten Haupt- wie Nebenparagraphen dieser Hausordnung, über ihren Umfang und vor allem über den Konsens, auf dem sie beruht, kann meistens nur gemutmaßt und aus kleinen Splittern das Bild zusammengesetzt werden. Daraus zum Beispiel: Welche Parties bzw. Bälle werden wo zugelassen und welche eben nicht? Welche öffentlichen Meinungsäußerungen können sich breit artikulieren, und welche werden marginalisiert, kriminalisiert oder bekämpft? In der Hofburg wird Rechtswalzer erlaubter Weise getanzt, ein Demonstrieren dagegen jedoch untersagt. Die Exekutive nimmt in voller Montur und in unsinniger Überzahl Verhaftungen bei einer Sans Papiers-Fußballmannschaft – eine der wenigen Möglichkeiten, als Asylwerber öffentlich zu wirken – vor. Gegen aktive transnationale Solidarität wird dabei hart vorgegangen. Kundgebungen gegen die rassistische Gesetzgebung werden untersagt. Irgendwann stellt sich die Frage, welchen Wert der beschworene antifaschistische Konsens noch hat, auf dem die Zweite Republik angeblich baut. Einen magischen etwa? Soll er nur durch bloßes Aussprechen Realität werden? Oder aber: Wie eng, dünn und brüchig ist dieser Konsens (geworden)? Was macht ihn heute überhaupt aus? Soll dieser Konsens als toter Kadaver mehr schlecht als recht zwischen die Generationen geschummelt werden, oder kann er eine lebendige, sich aktuellen Fragen widmende Praxis verkörpern?
Außerhalb von Feiertagsreden war der antifaschistische Konsens noch nie eine „gmah’te Wiesn“, auf der man sich in voller Lorbeerblattausrüstung von jeglicher solidarischen und emanzipativen Praxis loslöst. Dass dieser Konsens zurzeit wieder öfter verhandelt wird, zeugt von einem: seiner Aktualität. Und das macht die Frage nach der Hausordnung virulent.