Kulturstrategie des Bundes - Themen der IG Kultur
Was kann staatliche Kulturpolitik leisten und wie soll die Kunst- und Kulturförderpraxis der Zukunft gestaltet sein? Diesen Fragen will sich die Kulturstrategie des Bundes widmen und hat dazu aufgerufen Themen für die ersten Dialogrunden vorzuschlagen.
Auch die IG Kultur Österreich hat einen kurzen Themenkatalog übermittelt. Bei der Startveranstaltung am 18.10.2021 ist noch nicht sehr viel davon auf der Tagesordnung. Aber der Prozess ist erst gestartet.
Themensammlung der IG Kultur Österreich zum Strategieprozess des BMKOES
Good Governance
Verwaltung und Verwaltete haben unterschiedliche Ansprüche an den Verwaltungsakt. Während die Verwaltung innerhalb der bestehenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien agiert, diese aber auch wesentlich mit gestaltet, sind jene die verwaltet werden, mit bürokratischen Hürden konfrontiert, die - wenn diese unter den verschiedenen Verwaltungseinheiten nicht abgestimmt sind - einen hohen unnötigen Aufwand erfordern, mitunter widersprüchlich sind und in jedem Fall vermeidbare Kosten verursachen.
Eine Kulturstrategie sollte sich auch mit möglichen Schritten zur Entbürokratisierung und Vereinfachungen auf Verwaltungsebene - im Austausch mit den Betroffenen - beschäftigen.
Wie auch im Regierungsprogramm angeführt ist eine „Verbesserung der Koordination zwischen Bund/Ländern/Gemeinden im Kunst- und Kulturbereich“ anzustreben. Der Bund ist die einzige Ebene von der dieser Prozess koordiniert, begleitet und im Rahmen eines Monitoringsprozesses längerfristig gesichert werden kann. Dieser Prozess sollte in die Kulturstrategie integriert werden.
Good Governance beinhaltet auch Fragen der Transparenz: Förderentscheidungen, Mittelverwendung, Zielvereinbarungen, Roadmaps, die Höhe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel und vieles mehr ist den Antragsteller*innen und der interessierten Bevölkerung nicht zugänglich. Der Anspruch der Bevölkerung an eine transparente Verwaltung sollte in der Kulturstrategie behandelt werden.
Gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen
Kunst ist ein Seismograf der Gesellschaft. Entwicklungen und Umbrüche werden im Kulturbereich antizipiert und könnten bei entsprechender Förderung stärkere Wirkungskraft für andere Gesellschaftsbereiche entfalten. Kulturpolitik und Kulturverwaltung reagieren mit großer Verzögerung auf neue Entwicklungen (Soziokultur, Neue Medien, Diversität, SDGs, ökologische Fragen etc.). Die Kulturstrategie soll sich auch mit der Frage beschäftigen, wie neue Entwicklungen rasch aufgegriffen und unterstützt werden können.
Verbesserung der sozioökonomischen Situation von Kulturschaffenden
Eine allgemeine Verbesserung der sozioökonomischen Situation von Kulturschaffenden über rechtliche Regulative ist Aufgabe der Kulturpolitik. Verbesserungen der Rahmenbedingungen wirken sich direkt auf die Arbeitssituation von Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen aus.
Folgende sozioökonomische Rahmenbedingungen sind in der Kulturstrategie zu bearbeiten:
Basis/Strukturförderung im Feld stärken (statt Fokus auf Projekt/Programmförderung)
Die Verwaltung fördert nicht gerne „Strukturen“, da diese Budgets mittelfristig binden. Diese „gebundenen Budgets“ schaffen aber Arbeitsplätze, die darauf ausgerichtet sind nachhaltig zu produzieren. Davon profitieren langfristig die Künstler*innen und die in den Kultureinrichtungen arbeitenden Menschen. Eine Kulturpolitik, die jedoch keine klaren Zielvorgaben kennt, kann ihre Strukturförderung nicht zukunftsweisend ausrichten und mäandert mit wechselnden Projektförderungen durch die prekären Lebensbedingungen der Kulturschaffenden.
Das Anliegen einer Kulturstrategie muss die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Absicherung der Strukturen sein.
Im Regierungsprogramm findet sich auch das Ziel: „Mögliche jährliche Valorisierung der Kunst- und Kulturförderungen (u. a. der Personalkosten) in mehrjährigen Verträgen, vergleichbar den Leistungsvereinbarungen“. Die Anpassung der Förderung an die jährlich steigenden Kosten, vor allem bei mehrjährigen Förderverträgen der freien Szene, bedürfen einer ausgearbeiteten Förderstrategie. Die Valorisierung ist als Folge der Fair-Pay Strategie im Detail auszuarbeiten.
Kulturarbeit ist Arbeit und verdient eine faire Entlohnung. Es braucht faire Bezahlung, über welche auch der Wert und die Notwendigkeit freier, autonomer Kulturarbeit sichtbar gemacht werden kann. Es braucht Mindeststandards der Entlohnung, welche von Kulturinitiativen, Kulturverwaltung und Kulturpolitik eingehalten werden müssen. Die Verantwortung der Kulturförderstellen für die schlechte Bezahlung im Kulturbereich ist im Rahmen des Fairnessprozesse nicht beleuchtet worden. Faire Entlohnung und faire Förderung muss Eingang in die Kulturstrategie finden. Nur eine faire Förderpraxis führt zu fairer Bezahlung.
Das kulturelle Potenzial in den Regionen stärken
Kulturinitiativen sind regionale Kulturvermittler und sichern die kulturelle Nahversorgung. Sie bieten einen niederschwelligen Zugang für die Rezeption von und die Partizipation an Kunst und Kultur. Sie sorgen für kulturelle Vielfalt und ermöglichen die Beteiligung kulturell interessierter Menschen jenseits der Großstädte. Mit ihrer klein strukturierten Kulturarbeit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu lebenswerten Verhältnissen in den Regionen. Für den ländlichen Raum ist es wenig sinnvoll, größere Museen oder Kunsthallen zu kopieren oder Angebote der Freizeitindustrie zu importieren. Veränderungen im Mobilitätsverhalten und Unterschiede von Peripherien und abgelegenen Regionen führen zu ständiger Weiterentwicklung und Anpassung des Angebots und sollen sich in einer österreichweiten Kulturstrategie wiederfinden.
Grundlagenforschung
Über das Kulturschaffen in Österreich in seinen unterschiedlichen Facetten und Wirkungen sowie über die Berufsbilder der Künstler*innen gibt es nur eine punktuell erhobene Datenlage. Die Kulturstrategie sollte auch Forschungsziele beinhalten.
Kulturpolitischer Diskurs und Kulturentwicklung
Der kulturpolitische Diskurs findet in Österreich nur in fragmentierten kleineren Teilöffentlichkeiten statt. Anders als zum Beispiel in Deutschland, wo im Rahmen eines großen biennalen kulturpolitischen Kongresses eine intensive Auseinandersetzung mit aktuellen kulturpolitischen Themen durchgeführt wird.
Die Vernachlässigung des Diskurses führte in Österreich zu einem eklatanten Mangel an Daten, Grundlagenforschung, Zieldefinitionen und Strategientwicklung. 1998 hat die IG Kultur Österreich zu diesem Problemfeld folgenden Maßnahmenkatalog publiziert:
Prozesse der Kulturentwicklung sind unter möglichst großer Beteiligung von qualifizierten Teilöffentlichkeiten zu führen, um das Interesse für Kulturpolitik zu wecken und zur Teilnahme an den Entscheidungsprozessen der Kulturpolitik anzuregen.
Kulturentwicklungspläne sollen Ergebnis einer österreichweiten Kulturentwicklungsdebatte sein, die kontinuierlich auf mehreren Ebenen vorangetrieben wird. Ein Instrument dazu wäre eine alle zwei Jahre von der Kunstsektion zu veranstaltende Konferenz zur Bundeskulturentwicklung. Bei Informationsveranstaltungen des Bundes, wie z.B. der Auslandskulturtagung, soll die Möglichkeit zur Teilnahme der Interessenvertretungen gewährleistet sein. Die Konferenz der Landeskulturreferent*innen soll als Mittel der Koordination und des Informationsaustausches in erhöhter Frequenz tagen und öffentliche Teile beinhalten. Kulturentwicklungsgespräche sollen einmal im Jahr in der Form von Round Tables in allen Bundesländern stattfinden, um die wichtigsten Probleme und Entwicklungsmaßnahmen zu koordinieren, und zwar unter Beteiligung von Bund, Ländern, größeren Gemeinden und Interessenvertretungen.
Mindestens einmal im Jahrzehnt soll durch den Nationalrat eine parlamentarische Enquete zur Kulturpolitik einberufen werden, um eine qualifizierte Auseinandersetzung mit Kulturpolitik im Nationalrat zu forcieren. Für die Interessenvertretungen der verschiedenen Felder ist der Kulturausschuss zur Anhörung zu öffnen. Alle Gebietskörperschaften, auch die größeren Kommunen, sollen sich dazu verpflichten, jährlich und spätestens bis zum Ende des folgenden Jahres Rechenschaftsberichte über ihre Tätigkeiten und Finanzierungsleistungen im Kulturbereich vorzulegen, also detaillierte Kulturberichte zu veröffentlichen, die auch explizite Förderrichtlinien und Vergleichszahlen der Vorjahre beinhalten.“ Diese immer noch gültigen Anregungen sollen in der Kulturstrategie besprochen werden.
Im Regierungsprogramm steht: „[…] Unterstützung durch regelmäßigen Kultur-Dialog bieten, den Austausch von in der Kunst und Kultur Tätigen und deren Interessenvertretungen mit Ministerien- und Ländervertreterinnen und -vertretern beleben“. Partizipation soll aber nicht als einmaliger Prozess sondern als regelmäßige strukturierte Praxis eingeführt werden. Als Partner*innen für die Politik und Verwaltung bieten sich die jeweiligen Interessenvertetungen an - die in allen Kunstbereichen für ihre Funktionalität auch entsprechende Finanzierung der öffentlichen Hand brauchen. Die zur Zeit gehandhabte Praxis der „Anhörung“ größerer Runden von Interessenvertreter*innen ist kein Dialog und auch kein Arbeitsformat, sondern ein Deponieren von Themen ohne Nachvollziehbarkeit ihrer weiteren Behandlung.
Spendenabsetzbarkeit
Die Spendenabsetzbarkeit für Kulturvereine wurde nur rudimentär eingeführt und hat auf Kulturvereine in der Freien Szene keinerlei positive Auswirkungen. Im Gegenteil, aufgrund ihrer Ausrichtung durch die Koppelung an eine bereits erfolgte Förderung durch eine Bundes- oder Landeskulturförderstelle kommt es zu einer Sogwirkung anstelle einer Umverteilung. Allerdings steht im Regierungsprogramm: „Weiterentwicklung eines strukturellen Anreizmodells für privates finanzielles Engagement“. Die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit und weitere Anreizmodelle sollen Eingang in eine Kulturstrategie finden.
Internationalisierung
Neben der Verbesserung der Präsentation österreichischen Kunstschaffens im internationalen Bereich, wozu es im Regierungsprogramm einige Zieldefinitionen gibt, gilt es auch Hindernisse in Bezug auf die Präsentation ausländischen Kunstschaffens in Österreich zu beseitigen. Die größten Probleme machen die Visabestimmungen für Gastauftritte oder Tourneen. Sehr viele Künstler*innen können nicht eingeladen werden, da ihnen das österreichische Konsulat das Visum verwehrt. Ein weiteres Problem ist der bürokratische Aufwand mit der sogenannten „Ausländerabzugssteuer“ und dem Transport von Kunstwerken außerhalb der europäischen Union.
Kulturförderung an den Schnittstellen zu anderen gesellschaftlichen Bereichen
Die Kulturförderung des Bundes hat sich bisher kaum mit den wichtigen Fragen der sozialen Teilnahme bestimmter Anspruchsgruppen beschäftigt. Auch die Leistungen einzelner Institutionen im Bereich Nachwuchsaufbau (als Kulturarbeiter*innen, Künstler*innen oder einfach als Publikum) werden wenig beachtet. Kultur benötigt ausreichend Räume für Experimente, sowohl in ästhetischer als auch in gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht - auch im Zusammenhang mit Digitalisierung& Neue Medien - dies muss Eingang in eine Kulturstrategie finden.
Einige Detailbeispiele für diese Schnittstellen
Kinderkultur
Kinder und Kind-sein haben im Zusammenhang von Kultur und Politik bislang keinen Platz gefunden. Damit das Recht von Kindern auf Selbstbestimmung auch im gesellschaftlichen Umgang mit Kunst und Kultur Beachtung findet, braucht es geeignete außerschulische Instrumente und Förderung von Kultureinrichtungen.
Jugendkultur
Der Bereich der Jugendkulturarbeit gibt es wenige nachhaltige Förderschwerpunkte, die darauf abzielen, Jugendliche selbst zur Kunstproduktion zu animieren, Jugendliche als zukünftiges Publikum kultureller Angebote aufzubauen oder Jugendlichen Freiraum zur Entwicklung neuer (sub)kultureller Ausdrucksformen anzubieten bedarf spezieller Strategien.
Kultur von, mit und für ältere Menschen
Die kulturelle Teilnahme älterer Menschen ist von besonderen Hindernissen gekennzeichnet, auf die mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden muss. Auch der professionelle Neueinstieg in die künstlerische Produktion in höherem Alter ist in unserer Gesellschaft nahezu unmöglich. Hier braucht es eine neue Förderstrategie.
Diversität
Zur Verbesserung der Diversität in den Entscheidungsgremien, in der künstlerischen Produktion und im Erschließen neuer Publikumsschichten sind gezielte Maßnahmen zu entwickeln.
Gendergerechtigkeit
Zur Herstellung von Gendergerechtigkeit sind die bisherigen Anstrengungen zu verstärken um gläserne Decken beim beruflichen Aufstieg zu beseitigen, Gender Pay Gaps zu schließen und mit Hilfe des Genderbudgeting größere Transparenz herzustellen.
Neue Formen der Soziokultur
Im Bereich Amateur Arts oder Particiapatory Arts gibt es vor allem in Großbritannien großartige Beispiele an der Schnittstelle von professioneller künstlerischer Produktion und der Einbindung des Publikums. Die aktive Teilnahme an künstlerischen und kulturellen Aktivitäten befähigt den Einzelnen, sich frei auszudrücken und fördert den kulturellen Zusammenhalt, die soziale Inklusion und die aktive Bürger*innenschaft mit einem Mehrwert für humanistische und demokratische Werte. Diese Projekte finden sich noch nicht in ausreichendem Ausmaß in der österreichischen Förderlandschaft und im kulturpolitischen Diskurs wieder.