Lernen Sie (aus der) Geschichte! Südafrika - Österreich 3 : 0
Österreich schaffte es irgendwie, sich nach Kriegsende auf die Seite der Opfer zu schlagen, Österreich habe zur Zeit des „Dritten Reiches“ ja nicht existiert, anscheinend hat auch jemand die Bevölkerung des besagten, nicht existenten Landstriches gekidnappt und nach 1945 flugs wieder eingesetzt. „Wir waren nicht da!“
Vielleicht ein reichlich gewagter Versuch, ich weiß, aber dennoch möchte ich die postfaschistische und die Post-Apartheid Politiken der Länder Österreich und Südafrika anhand zweier Stränge vergleichen, nämlich der Aufarbeitung der Verbrechen nach Beendigung der Unrechtsregime und des rechtlichen Umgangs in Fragen der Homosexualität.
Erinnern wir uns an die jeweiligen staatlichen Maßnahmen, die eigene Geschichte aufzuarbeiten, Geschichten, die von Verbrechen gegen die Menschlichkeit geprägt waren: Österreich schaffte es irgendwie, sich nach Kriegsende auf die Seite der Opfer zu schlagen, Österreich habe zur Zeit des „Dritten Reiches“ ja nicht existiert, anscheinend hat auch jemand die Bevölkerung des besagten, nicht existenten Landstriches gekidnappt und nach 1945 flugs wieder eingesetzt. „Wir waren nicht da!“ Und der Rest war wie eine Naturkatastrophe, die wie ein Wirbelsturm über Europa fegte. Die Beteiligung der Bevölkerung dieses Landstriches – und es ist irrelevant, ob er von jemandem zu diesem Zeitpunkt als Ostmark oder als Österreich bezeichnet wird – an den Verbrechen während des Nazi-Regimes ist nicht von der Hand zu weisen. Historisch gesehen ist Österreich einer der beiden Nazi-Nachfolgestaaten. Auch wenn die Entnazifizierung, die dazu gehörigen Gesetze und Maßnahmen mehr als salopp durchgeführt wurden, denn in vollem Umfang wurde das Gesetz zur Entnazifizierung nur zwischen 1947-48 angewandt. Im Gegensatz dazu die ebenfalls nicht unumstrittene Wahrheits und Versöhnungskommission der ersten Post-Apartheids-Regierung Südafrikas unter Nelson Mandela: Die Kommission, die sich ähnliche Kommissionen wie die Rettig-Kommission aus Chile (1991) zum Vorbild nahm, sollte es ermöglichen, abseits des Straf und Justizsystems, das großteils immer noch von Täter_innen besetzt war, die Verbrechen der Apartheid aufzuarbeiten. Ihr Ziel war es, Opfer wie Täter_innen in einen Dialog zu bringen, unabhängig von Hautfarbe und davon, gegen wen die Gewalt gerichtet war. Den Geständigen wurde Straffreiheit versprochen, um eine möglichst weitläufige Aufklärung der Verbrechen zu gewährleisten. Diese Amnestie löste wohl am meisten Unbehagen und Kontroverse aus, wurde aber in Ausnahmefällen nicht gewährt, wie etwa beim Leiter des Spezialeinheit C1, Eugene de Kock, der für zahlreiche Morde an Oppositionellen verantwortlich war.
Während sich also Österreich nach Beendigung des Krieges und mit der Gründung der Zweiten Republik im Opfermythos sonnte, bekämpfte es gleichzeitig die Anerkennung von Homosexuellen als Opfer des Nationalsozialismus. „Vorher kriminell, nachher kriminell!“ war die Parole, da halfen auch die zahlreichen Proteste unter dem Titel „totgeschlagen – totgeschwiegen“ von Homosexuellenverbänden wie der HOSI nicht viel. Der weitere Verlauf der Geschichte der Zweiten Republik beweist es weiterhin, dass Lernen antidiskriminatorischer Grundsätze nach der Erfahrung der Teilhabe am Nazi-Regime nicht gewährleistet ist. Die Devise ist eher konstant, Letzte_r innerhalb der EU sein zu wollen, wenn es um diese Fragen geht. Südafrika hingegen hat sich als erstes Land der Welt eine Verfassung gegeben, die die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verbietet, sowie als fünftes Land der Erde die Ehe für Lesben und Schwule geöffnet. Während dessen werden aus Österreich Homosexuelle in Länder abgeschoben, wo sie mit dem Tod bedroht werden, obwohl sie diese in ihrem Asylverfahren als Asylgrund angegeben hatten.
Würde Österreich Homosexualität als Asylgrund anerkennen, könnte es im Bereich der Antidiskriminierung einen Treffer landen. Nur mit dieser Innenministerin sehe ich rechtskonservatives, homophobes ÖVP-Schwarz.