Mehr Vergnü… ohne Steuer

Die Vergnügungssteuer (amtsdeutsch auch »Lustbarkeitssteuer«) ist in Österreich landesgesetzlich geregelt, Kommunen können diese Steuer einheben, müssen dies aber nicht. Der Dachverband Salzburger Kulturstätten und die Salzburg Club Commission fordern mit der Kampagne »Mehr Vergnü… ohne Steuer« die Abschaffung der Vergnügungssteuer für Kulturveranstaltungen (und damit auch eine unnötige Vermischung mit etwa dem Glücksspiel) in der Stadt Salzburg. Die Kampagne wird bis Ende Oktober mit einer Unterschriftenaktion (Ziel: 10.000 Unterschriften) geführt.

Foto: © Dachverband.Kultur
v.l.n.r.: Markus Grüner-Musil (GR Bürgerliste/Die Grünen), Jürgen Vonbank (Salzbug Club Commission), Thomas Randisek (GF Dachverband.Kultur), Susanne Lipinski (Dachverband.Kultur), Daniel Käfer (Salzbug Club Commission)

 

»Mehr Vergnü… ohne Steuer«

Kultur fördern. Vergnügungssteuer abschaffen!

Eine Kampagne des Dachverbands Salzburger Kulturstätten und der Salzburg Club Commission zur Abschaffung der Vergnügungssteuer für Kulturveranstaltungen in der Stadt Salzburg.

Überblick Österreich

Die Vergnügungssteuer (amtsdeutsch auch »Lustbarkeitssteuer«) ist in Österreich landesgesetzlich geregelt, Kommunen können diese Steuer einheben, müssen dies aber nicht.

Die Vergnügungssteuer wurde in anderen Städten bereits vor geraumer Zeit abgeschafft:

  • • Wien: Abgeschafft (mit Unterstützung der WKO) seit 2017
  • • Steiermark: Ausnahmen für gemeinnützige Kulturveranstalter:innen
  • • Tirol: 2017 abgeschafft
  • • Vorarlberg: Ausnahmen für Kulturveranstaltungen

Auch in Kärnten gibt es ein Landesgesetz, das Kärntner Vergnügungssteuergesetz. Dies ermöglicht Gemeinden die Einhebung der Steuer auf Veranstaltungen und Filmvorführungen sowie auf den öffentlichen Empfang von Rundfunk- und Fernsehübertragungen und Veranstaltungen von Glücksspielen. Die Berechnung kann anhand der verkauften Eintrittskarten je nach Eintrittspreis, der Anzahl der Personen bzw. mittels Pauschalbetrag bei freiem Eintritt oder des Fassungsvermögens des Veranstaltungsortes erfolgen.

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es besonders schützenswerte Bereiche gibt und deshalb eine Befreiung von Kulturveranstaltungen ermöglicht. In der Praxis wird dies von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausgelegt, jede Gemeinde hat ihre eigene Verordnung. Darin sind Veranstaltungen zu gemeinnützigen Zwecken oder von Veranstaltern, die regelmäßige Subventionen von Bund, Land oder Gemeinde erhalten, oft befreit. Diese Befreiung auch durzusetzen, wird jedoch oft zur mühsamen bürokratischen Herausforderung und stellt eine unnötige Belastung von ehrenamtlich Engagierten dar.

Freiwilligenarbeit und dessen Bedeutung für unsere Gesellschaft wird von der Politik stets lobend hervorgehoben. Österreich ist ein Land der Vereine und viele Aktivitäten, die das soziale Zusammenleben und kulturelle Erleben überhaupt ermöglichen, werden von Ehrenamtlichen getragen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Freiwilligenarbeit monetär von einem Gesetz, das sein eigenes Aussetzen von vornherein ermöglicht, belastet wird. Wir unterstützen daher die Forderung aus Salzburg, die Vergnügungssteuerung auf Kulturveranstaltungen abzuschaffen!

Unterschreibt hier für die Abschaffung der Vergnügungssteuer in Salzburg!

 

Überblick Salzburg

Abgabenpflichtig sind in Salzburg etwa Tanzveranstaltungen, Kostümbälle, Maskenbälle, Volksbelustigungen (Karusselle & Achterbahnen, Bungee-Jumping, Revue- und Varieté-Vorstellungen, Kabaretts, Filme, Theatervorstellungen, Konzerte …).

Die Abgabenhöhe schwankt in Salzburg von 4 % bis 25 % des Kartenpreises, die Veranstaltergröße spielt hierbei keine Rolle. Es gibt keine Zweckwidmung dieser Einnahmen, diese fließen in das allgemeine Budget der Stadt Salzburg.

Hierfür gibt es allerdings eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die Mitglieder des Dachverband Salzburger Kulturstätten positiv betreffen – aber eben nicht alle unserer Mitglieder, ebenso sowie (Gast-)Veranstalter:innen in den Kulturhäusern, Ausstellungen oder privatwirtschaftlich betriebene Clubs.

2022 wurden mittels Vergnügungssteuer in der Stadt Salzburg 245.238.- eingenommen, den Großteil davon liefert der Konzertsektor (rund 40 %), die Anteile gingen über die Jahre kontinuierlich zurück. Im Bundesland Salzburg betrugen die Einnahmen der 119 Gemeinden insg. Rund 700.000.- im Jahr 2022. Die Gemeinde Mittersill hat die Vergnügungssteuer vor kurzem abgeschafft.
Ziel der Kampagne »Mehr Vergnü… ohne Steuer« ist die mittelfristige Abschaffung dieser »Bagatellsteuer« (die auf Grund der vielen Ausnahmen auch vom Kontrollamt kritisiert wurde) auf Kulturveranstaltungen (und damit auch eine unnötige Vermischung mit etwa dem Glücksspiel) in der Stadt Salzburg.

Die Kampagne wird bis Ende Oktober mit einer Unterschriftenaktion (Ziel: 10.000 Unterschriften) geführt.
Ziel ist es, eine höhere Attraktivität für alle Kulturveranstalter:innen in der Stadt Salzburg zu erreichen, Veranstalter:innen von diesem administrativer Mehraufwand zu befreien und die Stadt damit kulturfreundlicher, lebenswerter und lebendiger zu machen.
Diese Kampagne des Dachverband Salzburger Kulturstätten und der Salzburg Club Commission wird auch breit politisch unterstützt: SPÖ Stadt, der Bürgerliste/Die Grünen, NEOS, KPÖ plus und der ÖH Salzburg.

Broschürentext

Salzburg ist eine der letzten Städte, in denen eine »Vergnügungssteuer« bei Veranstaltungen bezahlt werden muss. Für Tanz, Theater, Konzerte oder Ausstellungen muss zusätzlich zur Mehrwertsteuer eine Vergnügungssteuer auf die Erlöse entrichtet werden. Diese beträgt zwischen 4 % und 25 % der Einnahmen.
Wir wollen, dass Salzburg endlich dem Beispiel von Innsbruck oder Wien folgt. Die Vergnügungssteuer ist eine Bagatellsteuer und beschert Kulturveranstalter:innen Bürokratie, Zeitaufwand und Kosten. Zusätzlich gibt es unzählige intransparente Sonderregelungen, die auch das Kontrollamt der Stadt Salzburg kritisiert.

Daher fordern wir: Schluss mit der Vergnügungssteuer auf Kunst und Kultur. Mit dem Unterzeichnen dieser Petition unterstützt du Veranstalter:innen und Kulturinitiativen bei dem Versuch Salzburg lebenswert und lebendig zu machen.

Der Wert von Kunst und Kultur ist nämlich unbezahlbar.

Presseaussendung Dachverband Salzburger Kulturstätten