Mit dem Grundeinkommen gegen die Prekarität?
Am 18. Juni 2010 fand in Wien unter dem Titel „Schlag zu! 99 Gramm Grundeinkommen gegen hexagrammatische Prekarität“ eine vom PrekärCafé in Kooperation mit dem Museum für Volkskunde veranstaltete Podiumsdiskussion zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) statt.
Am 18. Juni 2010 fand in Wien unter dem Titel „Schlag zu! 99 Gramm Grundeinkommen gegen hexagrammatische Prekarität“ eine vom PrekärCafé in Kooperation mit dem Museum für Volkskunde veranstaltete Podiumsdiskussion zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) statt. Milena Bister (Agru Grundeinkommen, unsereuni.at), Margit Appel (ksoe und Netzwerk Grundeinkommen), Melina Klaus (KPÖ) und Markus Koza (AUGE-UG) diskutierten dabei über Potenziale und Fallstricke der BGE-Forderung im Kontext einer Politik der Entprekarisierung.
PrekärCafé: Einleitend zu einem Artikel in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Volksstimme zitierst du, Melina, Katja Kipping von der deutschen LINKEN, die von drei „Erbsünden“ der ArbeiterInnenbewegung spricht, nämlich dem Fortschrittsfetisch, dem überhöhten Arbeitsethos und der Missachtung der individuellen Freiheit. Die Überwindung dieser drei „Erbsünden“ erscheinen ihr dabei als Voraussetzung, um sich dem BGE zuwenden zu können. Wo steht die KPÖ in diesem Zusammenhang – und was sind die zentralen Eckpunkte des von euch vertretenen BGE-Konzepts?
Melina Klaus: Ich finde, dass dieses Zitat von Kipping das schon sehr schön umreißt, wobei ich den von dir angesprochenen Artikel ja mit zwei „Dreifaltigkeiten“ eröffnet habe. Die andere „Dreifaltigkeit“ stammt aus einem Parteibeschluss der KPÖ, in dem es um drei Leistungen des BGE geht: Der erste Punkt ist, dass das BGE dann ein emanzipatorisches Projekt ist, wenn es durch Umverteilung finanziert bzw. flankiert wird. Das heißt, es würde unser Verständnis von dem, wer welchen Anspruch worauf hat bzw. wie gesellschaftlicher Reichtum verteilt werden soll, verändern. Der zweite Punkt ist, dass es das bestehende System sozialer Absicherung im Hinblick auf Aspekte wie Repression und Kontrolle umwälzen würde. Und zum Dritten könnte das BGE für die Menschen neue Handlungsmöglichkeiten und Wahlfreiheiten eröffnen. Das Zitat von Katja Kipping fordert in diesem Zusammenhang dazu heraus, sich in der Tradition der ArbeiterInnenbewegung kritisch mit dem Arbeitsethos sowie mit dem Verständnis von Fortschritt und individueller Freiheit auseinanderzusetzen. Und wenn man sich dieser Herausforderung stellt – und ich glaube, dass die KPÖ das getan hat auch –, steht man fast schon zwangsläufig vor der Forderung nach einem BGE.
PrekärCafé: Ich greife das Stichwort der Dreifaltigkeit auf und gebe die Frage an Margit weiter: Vergleichbar der ArbeiterInnenbewegung wurde auch in christlicher Tradition häufig der (Paulinische) Grundsatz „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen“ gegen die Forderung nach einem BGE ins Feld geführt. Warum konnte sich diese im Kontext der ksoe nichtsdestotrotz durchsetzen – und was sind die zentralen Eckpunkte des von Euch vertretenen BGE-Konzepts?
Margit Appel: Die erste Antwort auf die Frage, warum in einem katholischen Kontext eine derart explizite BGE-Position eingenommen wird, ist, dass wir als ksoe den Auftrag haben, die katholische Soziallehre zu vertreten und weiter zu entwickeln. Dabei ist es natürlich kein Geheimnis, dass es auch hier – wie in jedem Gedankengut – unterschiedliche Ansätze gibt. Wir haben aber jedenfalls damit begonnen, kritisch zu analysieren, was es mit dieser Überhöhung von Erwerbsarbeit in unserer Gesellschaft auf sich hat und wie sehr das der Verteilungsgerechtigkeit entgegen steht. Von daher kam dann ab Mitte der 1980er Jahre zunehmend die Forderung nach einem sozialpolitischen Instrument auf, das die Teilhaberechte aller stärken soll – also das BGE. Die Bedingungslosigkeit ist dabei eines der zentralen Kriterien, aber auch, dass es ein allgemeines Grundeinkommen ist und dass es personenbezogen ist. Aus der Perspektive der ksoe ist das BGE dabei auf der Basis des Rechts jedes Menschen, auf Anerkennung und Würde zu argumentieren. Das bedeutet aber, dass es um soziale Rechte geht, und das ist auch ein ganz wesentliches Kriterium unserer Grundeinkommensposition: Wenn ein BGE eingeführt wird, dann muss es so gestaltet sein, dass es auch einklagbar ist. Und wenn es ein soziales Recht ist, geht es auch um Fragen der sozialen Gerechtigkeit und damit natürlich auch um Fragen der Verteilung.
PrekärCafé: Die Agru BGE ist eine Arbeitsgruppe, die sich im Kontext der Studierendenbewegung an den österreichischen Hochschulen formiert hat. Kannst du, Milena, kurz schildern, wie es dazu kam? Wie hat sich also die Forderung nach einem BGE im Zuge der Uniproteste herausgebildet, und was sind die zentralen Kriterien, die das von euch diskutierte BGE-Modell charakterisieren?
Milena Bister: Die Forderung nach einem BGE ist innerhalb der Studierendenbewegung allmählich aufgetaucht. Am sichtbarsten war dabei wohl das große Transparent an der Fassade der Akademie der Bildenden Künste mit dem Slogan „Bedingungsloses Grundeinkommen – 1.500 Euro für alle! Was würden Sie arbeiten/studieren, wenn für Ihr Einkommen gesorgt wäre?“. Infolge ist dann die Forderung nach einem BGE in den Forderungskatalog der Akademie und später auch in den der Lehrenden und Forschenden an österreichischen Universitäten aufgenommen worden. Von unterschiedlichen Seiten wurde schließlich das Interesse artikuliert, das BGE als Thema in die Diskussion aufzunehmen. Daher hat sich dann unsere Agru ein paar Wochen nach der Besetzung des Audimax formiert, wobei wir eine sehr heterogene Gruppe sind. Eine Definition, von der wir aber immer wieder ausgehen, um zu beschreiben, was das BGE ist, ist diejenige des Netzwerks Grundeinkommen. Das BGE muss demzufolge bedingungslos, allgemein, existenz- und teilhabesichernd sowie personenbezogen sein. Also das sind auch für uns die wichtigsten Kriterien.
PrekärCafé: Aus einer emanzipatorischen Perspektive klingt eine so gefasste Forderung nach dem BGE ja zuerst einmal ganz gut. Markus, du hast im Rahmen mehrerer Artikel u.a. in der Zeitschrift Alternative dargelegt, warum das BGE deines Erachtens nichtsdestotrotz ein „Mythos“ ist und BGE-BefürworterInnen einer „Täuschung“ aufsitzen. Kannst du erläutern, was deine Kritikpunkte am BGE sind?
Markus Koza: Ja, vorab muss ich sagen, dass ich die Vorstellung von einem BGE natürlich auch ausgesprochen attraktiv finde. Sie klingt einfach, plausibel, nachvollziehbar und unbürokratisch. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass die von Links in diesem Zusammenhang artikulierten Hoffnungen trügerisch und dass die zugrunde liegenden Analysen z. T. schlichtweg falsch sind. Der erste Punkt ist, dass linke, fortschrittliche Politik m. E. stark im Bereich der Produktion angesiedelt sein und die Frage stellen muss, wer die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel hat. Wer also entscheidet, was, wie und unter welchen Bedingungen für wen produziert wird? Für mich ist das nach wie vor die zentrale Frage, die die Linke stellen muss, also die Frage nach dem Eigentum und der Verfügungsgewalt – und in weiterer Folge auch die Frage nach dem Produktionsprozess und seiner Ausgestaltung. Das BGE setzt dagegen nicht in der Produktions-, sondern in der Konsumtionssphäre an, indem es mehr oder weniger sagt: „Ich garantiere dir das Recht auf Konsum im Sinne des Zugangs zu produzierten Waren.“ Und das ist für mich der zentrale Punkt: Von linker Seite wird das BGE gerne als Instrument gesehen, um kapitalistische Lohnverhältnisse zu überwinden bzw. zumindest infrage zu stellen, indem das Recht auf Existenz von der Lohnarbeit entkoppelt wird. Die Losung lautet: „Ich bekomme Geld, ohne dass ich verpflichtet bin, zu arbeiten.“ Damit bedingt aber das BGE Lohnarbeit. Und zwar deshalb, weil Geld sehr viel mit der Warenproduktion zu tun hat, Waren aber im Rahmen eines kapitalistischen Produktionsprozess produziert werden. Damit verweist das BGE als Bedingung seiner Möglichkeit auf Lohnarbeit. Das BGE braucht Lohnarbeit aber auch darum, weil es nur über eine Besteuerung von Lohnarbeit im Sinne von Einkommen zu finanzieren ist. Der Anspruch des BGE, Lohnarbeit aufzuheben, führt sich damit ad absurdum. Denn unter diesen Voraussetzungen hat immer nur ein bestimmter Teil der Individuen die Möglichkeit, sich aus der Lohnarbeit zu verabschieden. Machen das zu viele, ist das BGE auch schon Geschichte. Aus einer linken, alternativ-gewerkschaftlichen Perspektive ist dagegen die Frage nach der Organisation von Arbeit zentral. Wie also kann Arbeit und Wirtschaft solidarisch-demokratisch organisiert werden? Für diese Frage sind die Forderungen nach einer radikalen Arbeitszeitverkürzung, nach einer Mindestlohnpolitik sowie nach einer v. a. infrastrukturellen Grundsicherung im Sinne sozialer Dienste zentral.
PrekärCafé: Im „beschäftigungs- und sozialpolitischen Konzept der KPÖ“ firmiert das BGE neben gesetzlichen Mindestlöhnen und einer radikalen Arbeitszeitverkürzung als eine von drei Säulen einer Politik der Entprekarisierung. Kannst du, Melina, kurz erläutern, in welchem Zusammenhang dieses Konzept mit aktuellen Prekarisierungsprozessen steht und inwiefern es eine adäquate Antwort auf diese ist?
Melina Klaus: Also ob das Konzept tatsächlich eine adäquate Antwort auf Prekarisierungprozesse darstellt, weiß ich nicht. Wobei ich in diesem Zusammenhang auf das eingehen muss, was Markus soeben gesagt hat, weil wir diese Opposition, die von ihm hier aufgemacht wurde, natürlich nicht in dieser Form sehen. Sehr viele der von ihm genannten Dinge wie bspw. die Arbeitszeitverkürzung oder der Ausbau sozialer Dienste, also das sind für mich „Schwestern“ des BGE. Das bezieht sich natürlich auf die eingangs erwähnte Diskussion, wo traditionelle linke oder gewerkschaftliche Politiken z. T. in Opposition zur Forderung nach einem BGE gestellt werden. Aber das eine schließt das andere ja nicht aus. Wobei v. a. das mit der Arbeitszeitverkürzung natürlich auch daher kommt, dass für die traditionellen ArbeiterInnenbewegungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand einzig über Lohnarbeit vorstellbar war. Aber da gibt es einfach ganz viele Widersprüche, die mit der Zeit an die Oberfläche gekommen sind. Auf der einen Seite sind das feministische Diskussionen und generell die Debatten über „Normalarbeitsverhältnisse“ und prekäre, v. a. migrantische „Ränder“. Auf der anderen Seite ist es aber auch die aktuelle Situation, in der Lohnarbeit gesellschaftliche Teilhabe immer weniger garantiert. In einer solchen Situation kann man nicht mehr mit den traditionellen Antworten alleine ans Ziel kommen. Die Debatten um das BGE hat darüber hinaus auch viel mit dem konkreten Leben und den konkreten Wünschen der Menschen im Sinne der bereits angesprochenen Frage „Was würdest Sie arbeiten, was würden Sie tun, wenn …“ zu tun. Und ich glaube, das kommt nicht von ungefähr. Für viele Menschen ist Prekarisierung, sind Phasen der Arbeitslosigkeit, die sich mit solchen der Überbelastung abwechseln, ja Realität. Wenn man sich das so überlegt, kommt man irgendwann drauf, dass es nicht unbedingt so ist, dass es das „einmal mehr und einmal weniger Arbeiten“ ist, an dem man leidet. Man leidet vielmehr an den Rahmenbedingungen.
PrekärCafé: Ein Positionspapier des Netzwerks Grundeinkommen beginnt mit dem Postulat, dass ein BGE die Verhandlungsposition von Lohnabhängigen stärken würde, weil es diese in die Lage versetzt, „nicht jeden Job um jeden Preis“ annehmen zu müssen. Inwiefern repräsentiert das BGE für dich, Margit, in diesem Zusammenhang auch eine Antwort auf aktuelle Prekarisierungsprozesse?
Margit Appel: Ich habe zum Thema Prekarisierung sehr viel vom Wiener Soziologen Christoph Reinprecht gelernt. Durch seine Arbeiten hab’ ich verstanden, dass es ganz wichtig ist, dieses Phänomen in seiner Dramatik zu verstehen und mitzubekommen, dass es darum geht, dass Menschen dazu gebracht werden sollen, um alles bitten zu müssen, was sie für eine Integration in diese Gesellschaft benötigen – und sei es, um die schlechteste Form von entlohnter Arbeit. Im Zusammenhang mit der Geschichte dieses Begriffs verweist Reinprecht nämlich darauf, dass es in vielen Gesellschaften ein Recht des Fürsten gab, etwas auf Zeit befristet zu geben, wenn die Bitte an ihn herangetragen worden ist. Und das ist ein Stück weit die Wurzel des Begriffs „prekär“. Reinprecht fügt hinzu, dass das im Zusammenhang mit den Zielsetzungen neoliberaler Politik gesehen werden muss, weil sich die Prekarisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen ganz hervorragend als Drohung für alle eignet. Also selbst diejenigen, die noch nicht von solchen Verhältnissen betroffen sind, verstehen sehr gut, dass auch sie jederzeit in eine solche Lage kommen können. Tunlich wird man sich deshalb anpassen und schauen, dass man nicht in eine solche Situation kommt. Und man wird auch versuchen, sich von denen abzugrenzen, die es schon getroffen hat. An diesem Punkt glaube ich, dass dieser Gedanke der Verhandlungsmacht eine ganz wesentliche Sache ist. Und dabei muss ich auch deine Argumentation, Markus, weit von mir weisen. Wenn die Forderung nach einem BGE nämlich lediglich bedeutet, die Kaufkraft der „abgehängten Massen“ zu stärken, wäre das tatsächlich eine blödsinnige Übung. Betrachtet man die Forderung hingegen unter dem Aspekt einer Stärkung der Verhandlungsmacht, geht es darum, den gesicherten Raum eines BGE zu haben, um über Demokratie bestimmen zu können und v. a. auch, um sich wirtschaftsdemokratisch beteiligen zu können. Aus meiner Perspektive heißt das nichts anderes, als dass es Rahmenbedingungen braucht, die es uns ermöglichen, die Produktionsbedingungen mitzubestimmen. Und ich sehe nicht, wie wird das unter den gegebenen Eigentumsordnungen und Produktionsverhältnisse tun können, wenn es keine materielle Absicherung gibt, wie das BGE sie eben garantieren würde.
PrekärCafé: Auch in den Bildungsprotesten waren Themen wie Prekarisierung und Fragen der sozialen Absicherung zentral. Kannst du, Milena, kurz erläutern, wie sich in diesem Zusammenhang die Forderung nach einem BGE ergeben hat? Milena Bister: Das eine, was man berücksichtigen muss, ist das prekäre Arbeiten, durch das sich viele Studierende ihr Studium finanzieren. Aber es gibt Prekarität noch in vielen anderen Formen in diesem Bereich wie bspw. in dem Sinne, dass die Universitäten selbst prekäre Arbeitsverträge vergeben. Das reicht von externen Lehraufträgen bis zu befristeten Projektstellen, was sich natürlich auf die Qualität der Arbeit auswirkt, aber auch auf die Qualität von Lehre und Forschung. Und das ist wiederum mit der Frage verknüpft, worüber überhaupt geforscht und welches Wissen weiter verbreitet werden kann. Hier ist die Universität in einem – auch global betrachtet – Gesamtkomplex zu sehen, wo Wissenschaft bspw. mit Krisen und Kriegen verflochten ist. D. h., das heutige Modell der Wissenschaft profitiert von der Ausbeutung von Ressourcen und Arbeitskraft genauso wie andere Lebensbereiche in unserer Gesellschaft. Die Universität ist also ein Beispiel, an dem gesellschaftliche Prozesse analysiert werden können, und von dem her ist hier auch Prekarität in vielen unterschiedlichen Formen zu finden. Das BGE – wenn es denn nun für alle, die hier leben, existieren würde – könnte es ermöglichen, sich zu überlegen, was ich persönlich machen würde, wenn ich 1.500 Euro im Monat hätte. D. h. mit einem BGE könnte sich auch der Inhalt von Forschung und Lehre ändern, und es würden sich möglicherweise auch andere Leute an Wissenschaft beteiligen, die sich heute nicht beteiligen können, bspw. weil sie sich das Studium schlicht und einfach nicht leisten können. Dabei wäre interessant, wer dann überhaupt studieren gehen und wie die Universität als Ort des Austausches und der Wissensweitergabe neu oder anders gelebt werden würde. Das reicht bis hin zur Frage, welche Auswirkungen das auf die prekären Beschäftigungsverhältnisse an den Universitäten hätte, bspw. auch auf jene von Reinigungskräften. Ich denke deshalb, es würde sich an den Universitäten ziemlich viel bewegen, wenn es das BGE gäbe. Und im weiteren Verlauf wäre das BGE deshalb ein erster Schritt, die Fragen danach, welche Bildung wir überhaupt wollen, in einem breiten Diskussionsprozess zu beantworten.
PrekärCafé: Im Rahmen der angesprochenen Artikel betonst du, Markus, dass die Forderung nach einem BGE vor dem Hintergrund aktueller Prekarisierungsprozesse durchaus verständlich sei. Zugleich bezweifelst du ihre Wirkmächtigkeit – und verweist auf die Gefahr, dass es längerfristig bestehende Prekarisierungsprozesse sogar noch verschärfen könnte. Wie ist das zu verstehen?
Markus Koza: Die persönliche Betroffenheit ist ein zentraler Punkt, warum ich verstehe, dass die Vorstellung existiert, das Recht auf menschliche Existenz ist gegeben und muss bedingungslos gewährleistet werden. Das gilt bspw. für Menschen, die am AMS zwischen unnötigen Schulungen hin und her geschickt werden, die permanent Bewerbungstrainings zu absolvieren haben und sich für irgendwelche Jobs bewerben müssen, die sie nicht wollen, und die aufgrund dessen dann vielleicht auch noch gesperrt werden. Also vor dem Hintergrund solch demütigender Akte von Seiten des AMS ist eine solche Vorstellung für mich absolut nachvollziehbar. Aber warum sich meiner Meinung nach die Frage des BGE in ihrer Verbindung zur Frage des Mindestlohns und der Arbeitszeitverkürzung nicht so einfach gestaltet, wie man das vielleicht gerne hätte, hat den Grund, dass Verteilungskämpfe sich auf zwei Ebenen abspielen: Die erste ist jene, auf der Lohnarbeit und Kapital um die Verteilung von Einkommen kämpfen. Hier wissen wir, dass spätestens seit Ende der 1980er Jahre diese Verteilung ganz klar zu Lasten der Arbeitenden geht. Das hat insofern viel mit atypischer Arbeit zu tun, als das Normalarbeitsverhältnis zunehmend erodiert, v. a. was die damit verbundenen Rechte, was die Entlohnung und die Ansprüche anbelangt, und die Prekarisierung also von der Peripherie in die Zentren vorgedrungen ist. Hier ist die Forderung nach einem Mindestlohn eine zentrale, ebenso wie jene nach einer radikalen Arbeitszeitverkürzung. So viel zur Ebene der primären Einkommensverteilung. Auf der zweiten Ebene hingegen vollzieht sich Einkommensverteilung über Steuern und Transfers, um jene auf der ersten Ebene auszugleichen. Mit dem BGE nun aber wird die Frage der Existenzsicherung nur mehr im Bereich dieser sekundären Verteilung thematisiert. Anstatt der Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital soll nun also nur mehr der Staat dafür zuständig sein, die Existenz zu sichern. Und da habe ich die Befürchtung, dass die Kapitalseite unter diesen Bedingungen aus dem Erwerbseinkommen so eine Art „Zubrot“ macht und damit Formen der Prekarisierung weiter voran treibt. Dass die Frage, wie Arbeitsverhältnisse unter einem BGE geregelt werden sollen, weitgehend undiskutiert bleibt, halte ich deshalb für ausgesprochen problematisch.
Margit Appel
ist Bereichsleiterin der Abteilung „Gesellschaftspolitik“ der Katholische Sozialakademie Österreichs (ksoe) und aktiv im Netzwerk Grundeinkommen & sozialer Zusammenhalt.
Milena Bister
ist aktiv in der Agru Grundeinkommen, einer im Rahmen der Studierendenproteste an den österreichischen Hochschulen im Herbst 2009 entstandene Arbeitsgruppe, die sich mit der Forderung nach einem BGE auseinandersetzt.
Melina Klaus
ist seit 2006 gemeinsam mit Mirko Mesner Bundessprecherin der KPÖ und arbeitet als Erwachsenenbildnerin.
Markus Koza
ist Bundessekretär der AUGE-UG, Alternative und Grüne GewerkschafterInnen – unabhängige GewerkschafterInnen und Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes.
Moderation und Transkription: Markus Griesser