Novelle Steier. Kultur&Kunstförderungsgesetz 2016

Am Dienstag 15.November 2016 wurde im Landtag die 3.Novelle des Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 (KuKuFÖG) beschlossen. Die Änderungen treten mit 1.Jänner 2017 in Kraft.

Kein Mut zur Innovation!

Auch der 3. Novelle des Kultur- und Kunstförderungsgesetzes unter Landesrat Buchmann fehlt der politische Mut.

Am Dienstag 15. November 2016 wurde im steirischen Landtag die 3. Novelle des Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 (KuKuFÖG) beschlossen. Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Kein Mut zur Innovation!

Auch der 3. Novelle des Kultur- und Kunstförderungsgesetzes unter Landesrat Buchmann fehlt der politische Mut.
Schon im Prozess der Novellierung wurde deutlich, dass der Diskurs mit den Kulturschaffenden über die geplante Gesetzesänderung nicht wirklich gesucht wurde. Es gab zwar eine Einladung zur schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, der viele Kulturschaffende nachkamen, aber keine Diskussion der eingegangen Vorschläge mit den Betroffenen. Mutig wäre es gewesen hier in einen Dialog zu treten.

Mutig wäre es auch gewesen, sich in einzelnen Punkten an fortschrittlichen Kulturfördergesetzen anderer Bundesländer zu orientieren.
So verzichtet das Gesetz des Landes Salzburg vollkommen auf eine Auflistung von Förderbereichen bzw. Kunstsparten. Eine sehr weise Entscheidung, weil damit die unaufhörliche Anpassung, sprich Novellierung des Gesetzes immer dann, wenn sich Arbeitsbereiche der Kulturschaffenden weiterentwickeln und neue Genres entstehen, nicht mehr notwendig ist. Die im Salzburger Gesetz verankerten Grundsätze und Ziele sind der tatsächliche und hinlängliche Rahmen für die Kulturförderung, eine Sparten- bzw. Genrezuweisung wird obsolet.

Auch hinsichtlich der Bestellung des Kulturkuratoriums hätte man sich mutigeren Bundesländern anschließen können. So wird die Bestellung in Oberösterreich durch eine öffentliche Ausschreibung geregelt. In Salzburg erfolgt sie mittels Wahl aus einer Liste von Vorschlägen der interessierten Öffentlichkeit. In Tirol erfolgt die Bestellung aufgrund von Vorschlägen von bedeutenden kulturellen Einrichtungen, Organisationen, Personen und Personengruppen.

Völlig unverständlich erscheint uns die Verankerung von administrativen Modalitäten im Gesetz. Konkret: die Antragstellung mittels Online-Formular. Denn eigentlich haben Administrative und Ablaufmodalitäten gegenüber Gesetzen den Vorteil, dass sie sich flexibler und schneller ändern können. Hier ist nun eine Änderung nur mit einer neuerlichen Novellierung möglich.

Dienten die beiden ersten Novellen (2012 und 2013) der nachträglichen Legitimierung von bereits geschaffenen Fakten, so ist diese Novelle wohl dazu geeignet, für zukünftige Novellierungen zu sorgen.

Beschluss und Gesetzestext

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Das Kultur- und Kunstförderungsgesetz von 2005, das Vorbild für viele andere Bundesländer war, wird zum bereits dritten Mal seit 2012 novelliert. Bei der Durchsicht zeigt sich eine Verengung des einst offenen Kulturgesetzes mit gesellschaftspolitischem Anspruch und eine Reduzierung auf den Kunstbegriff. Substanzielle Änderungen in Bezug auf mehr Transparenz und die Umstrukturierung des Beiratssystems – langjährige Forderungen von Kulturschaffenden – unterbleiben.

Die Einführung eines Online-Formulars ist eine wesentliche Verbesserung der Serviceorientierung in der Abwicklung der Förderungen. Im Sinne der Transparenz und der Erhöhung der Serviceorientierung wäre auch eine verpflichtende schriftliche Begründung bei Ablehnung des Förderantrages und Reduktion der beantragten Fördersumme notwendig.

Ein erklärtes Ziel der 3. Novelle ist eine der Entwicklung angepasste Neuausrichtung der Förderungsbereiche. Die Förderbereiche werden von bisher elf auf sechs reduziert. Einerseits durch forcierte Zusammenführung von Förderbereichen, aber auch durch den Entfall der Erwachsenenbildung und der Grundlagenforschung. Um dem im Gesetz definierten Ziel einer zum Verständnis und zur Kritik befähigten Öffentlichkeit näherzukommen ist ein Förderbereich zu kultureller Bildung unumgänglich, hingegen die Einführung veralteter Begriffe wie „ästhetische Bildung“ im Sinne einer zeitgemäßen Darstellung der Förderbereiche unverständlich.

Ein weiteres Ziel ist die breite, fachlich fundierte Beurteilung der mehrjährigen Förderungen. Hier stellt sich die Frage, warum diese Beurteilung nur auf die mehrjährigen Förderungen begrenzt bleibt. Die IG Kultur Steiermark weist schon seit 2012 auf die Notwendigkeit einer personellen Trennung der Begutachtungsfunktion bei Förderansuchen und der kulturpolitischen Beratungsfunktion der Landesregierung hin. Im jetzigen System werden beide Funktionen vom Kulturkuratorium wahrgenommen, was einerseits zu Überforderung der 15 Mitglieder des Kuratoriums führt und anderseits zu Befangenheit bei der Beurteilung eigener Ansuchen.
Eine Aufwertung des FachexpertInnen-Gemiums zu einem Förderbeirat und die Reduktion der Agenden des Kulturkuratoriums auf die durchaus umfangreichen kulturpolitischen Belange ist dringend erforderlich.
Hinsichtlich der Bestellung von Beiratsmitgliedern gibt es Vorbilder in anderen Bundesländern, wo der Bestellungsmodus auf Vorschlägen von kulturellen Einrichtungen, Organisationen und Interessensvertretungen basiert.

Hier die Begutachtung der IG

Hier zum Begutachtungsverfahren mit allen Stellungnahmen

Reaktion in den Medien:
- Kleine Zeitung; 3.6.2016; "Eine Novelle mit bekannten Konfliktpunkten"

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Das steirische Kultur- und Kunstförderungsgesetz wird wieder novelliert (wie schon 2012 und 2013).
Die offizielle Begutachtung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme startete am 3.Mai und geht bis zum 2.Juni 2016. Die Novelle soll mit 1.Jänner 2017 in Kraft treten.
Erste Eckpunkte wurden nun veröffentlicht:
-Reduzierung der Förderbereiche und Streichen der Bereiche Erwachsenenbildung und Grundlagenforschung
-Reform bei der Bestellung des Kulturkuratoriums und Aufwertung der Fachexperten
-Formulierung eines kulturpolitischen Auftrages für Kunst im öffentlichen Raum durch das Kulturkuratorium.

Die IG Kultur Steiermark soll in die offizielle Begutachtung eingebunden werden. Die ersten Informationen lassen aber wenig Hoffnung auf einen großen Wurf und eine grundlegende Verbesserung aufkommen.

Hier zum Artikel in der Kleinen Zeitung