Offener Brief der IGs zu auslaufenden Corona-Maßnahmen
Die Bundesregierung verlautbarte unlängst eine Steigerung des Kulturbudgets 2022, während COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen bei aufrechten Einschränkungen im Kulturbetrieb inzwischen auslaufen. Gemeinsam mit zahlreichen Kolleg*innen haben wir uns in einem offenen Brief an die zuständigen Politiker*innen gerichtet.
Die Pandemie ist nicht verschwunden, das Publikum ist noch nicht zurückgekehrt
Offener Brief zum Kulturbudget 2022 und zu den Unterstützungsfonds der Covid 19-Pandemie
21. Oktober 2021
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Mag. Alexander Schallenberg,
sehr geehrter Bundesminister Mag. Gernot Blümel,
sehr geehrter Herr Vizekanzler Mag. Werner Kogler,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mag.a Andrea Mayer!
Wir wissen, die 61 Millionen Euro mehr für das Kulturbudget 2022 sind sowohl eine außergewöhnliche Erhöhung als auch ein Ausdruck der Wertschätzung der Leistungen von Kunst und Kultur. 10 Mio davon sind Künstler*innen und Vorhaben der freien Szene vorbehalten, 40 Mio Bundes-Kultureinrichtungen und den Salzburger und Bregenzer Festspielen sowie 11 Mio aus EU-Mitteln anderen Kunst- und Kultureinrichtungen für Sanierungen, Digitalisierungen und Ökologisierungen.
Was von den 10 Mio den Künstler*innen und der freien Szene gewidmeten Mitteln wie ankommt, lässt sich für uns derzeit kaum abschätzen. Diese zusätzlichen Gelder sollten jedenfalls zur Verbesserung der ökonomischen Lage der Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen beitragen und nicht in Coronamaßnahmen aufgehen. Noch hängt es von der weiteren Pandemieentwicklung und den Unterstützungsleistungen zur Abwendung von Schäden durch die Pandemie ab, wie es für den Kulturbetrieb weitergeht.
Wir machen daher erneut auf das Auslaufen der Unterstützungsleistungen und damit der Kompensation von Verlusten aus der Covid-19-Pandemie aufmerksam, die ein Vielfaches der im Kulturbudget 2022 zusätzlich vorgesehenen Mittel für Künstler*innen und die freie Szene betragen.
Der NPO-Fonds
Die Einreichfrist für Unterstützungen aus dem NPO-Fonds für das erste Halbjahr 2021 endete mit 15. Oktober, eine Verlängerung für das 2. Halbjahr 2021 und das Jahr 2022 ist nicht vorgesehen. Betroffene sind kleinere und mittlere Kunst- und Kultureinrichtungen.
Der Härtefall-Fonds der WKO
Der Härtefall-Fonds der WKO, Phase 3, läuft mit dem Betrachtungszeitraum Juli – September und der Antragsfrist 31.10.2021 aus. Betroffene sind Kunst- und Kulturschaffende.
Der SVS Überbrückungsfinanzierungsfonds
Auch der SVS Überbrückungsfinanzierungsfonds für das 3. Quartal 2021 beendet, mit Antragsfrist 31.10.2021 und vorbehaltlich der vorhandenen Budgetmittel, noch heuer seine Tätigkeit. Betroffene sind neu selbständig versicherte Kunst- und Kulturschaffende.
Der Covid 19-Fonds des ksvf
Der Covid 19-Fonds des ksvf setzt seit dem 2.8. nur noch, vorbehaltlich der vorhandenen Budgetmittel, minimalen Unterstützungsleistungen nach dem 31.12.2021 ebenfalls nicht mehr fort. Betroffene sind weniger gut verdienende Kunst- und Kulturschaffende.
Der Schutzschirm für Veranstaltungen
Der Schutzschirm für Veranstaltungen ist in der aktuellen Version für kleinere und mittlere Kunst- und Kultureinrichtungen nicht zugänglich. Betroffene sind sowohl sie als auch die bei ihnen auftretenden Künstler*innen.
Nach dem jetzigen Stand wird keine einzige dieser bisherigen Unterstützungsleistungen zum Auffangen von Verlusten aus der Covid 19-Pandemie weiter aufrecht erhalten oder kommt für Künstler*innen und Einrichtungen aus der freien Szene in Betracht.
Es ist daher notwendig, die weiteren Entwicklungen der Covid 19-Pandemie und Notwendigkeiten von Covid 19-Hilfsmaßnahmen bei allen Planungen mit zu berücksichtigen. Sollte es zu keiner Fortsetzung der Unterstützungsmaßnahmen bei einem weiteren Andauern der Pandemie und von damit verbundenen Beschränkungen kommen, sind weder die zusätzlichen 10 Millionen, noch die bisherigen Budgetmittel genug, um die Krise aufzufangen.
Wir erachten es daher für geboten, ein umfassendes Maßnahmenpaket vorzusehen, in dem sowohl Covid-Unterstützungsleistungen als auch neue Maßnahmen eingeplant werden. Dieses Maßnahmenpaket kann und soll sich auch auf bisher nicht angedachte Maßnahmen erstrecken, wie die dauerhafte Beibehaltung des Kunst- und Kultur-Mehrwertsteuersatzes von 5 Prozent oder die Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Kunst- und Kultureinrichtungen.
Wir erwarten uns von der Bundesregierung und dem Staatssekretariat für Kunst und Kultur die Aufnahme von Gesprächen mit uns, wie die konkreten Lösungen zur Bewältigung auch der restlichen Monate der Pandemie aussehen können.
Wir bedanken uns schon jetzt für die Bereitschaft und stehen für diese Gespräche darüber jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Clemens Christl, Kulturrat Österreich
Gabriele Gerbasits, IG Kultur Österreich
Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren
Florian Eschelbach, Assitej Austria
Rikki Reinwein, ZV der Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs
Günther Wildner, Österreichischer Musikrat
Brigitte Rapp, IG Übersetzerinnen Übersetzer
Maria Anna Kollmann, Dachverband der österreichischen Filmschaffenden
Mirjam Steinbock, IG Kultur Vorarlberg
Thomas Diesenreiter, KUPF Kulturplattform Oberösterreich
Alina Zeichen, IG KIKK
Günther Friesinger, IG Kultur Wien
Helene Schnitzer, TKI Tiroler Kulturinitiativen
Thomas Randisek, Dachverband Salzburger Kulturstätten
Lidija Krienzer-Radojevic, IG Kultur Steiermark
Edda Breit, IG freie Musikschaffende
David Prieth, Innsbrucker Club Commission
Clemens Feigel, Eremitage am Kamp
Rückfragen:
Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren
Tel: 0043-1-526 20 44-13
E-Mail: @email
Foto: © Villa Falkenhorst