Offizielle Roma-Diskurse
Von Teufelsaustreibungen und Mehrfachidentitäten.
Von Teufelsaustreibungen und Mehrfachidentitäten.
Die Inhalte der Roma-Dekrete von Maria Theresia und Joseph II aus dem Jahr 1761 sind bekannt. Es ging damals um die Sesshaftmachung, um das Verbot der eigenen Sprache, um das Verbot der Benutzung der eigenen Namen, außer derjenigen, die durch Taufe verliehen wurden, und um die Kinder, die den Eltern genommen worden waren, um aus ihnen fleißige UntertanInnen zu machen. Es war die Zeit der Zentralisierung, der beginnenden Industrialisierung und Urbanisierung der Habsburger Monarchie und somit auch die Zeit, in der die auf einem Territorium lebenden Menschen und Gruppen als Reichtum des Staates betrachtet wurden. Diese Territorien wurden damit zu staatlichen Territorien und die Menschen zu einer in einem größtmöglichen Ausmaß zu vereinnahmenden, zu pflegenden, zu kontrollierenden und zu fördernden Bevölkerung. Die Förderung freilich ging einher mit einer Forderung – und zwar mit derjenigen des Nützlich-Seins. Der Gedanke der Nützlichkeit in einem materiellen Sinne wurde zum zentralen Element des menschlichen Daseins, und alle auf einem staatlichen Territorium lebenden Gruppen und Individuen wurden dazu verleitet, ihren Lebensstil dem anzupassen. Das, was damals nützlich war, ist das, was heute nützlich ist. Kann es sein, dass die von der EU und von vielen Mitgliedsstaaten proklamierte Roma-Dekade nichts anderes ist als die Fortsetzung des alten Josephinismus: zwecks Ausnutzung im Duktus der Umerziehung gehalten? Im Folgenden widme ich mich zweier, von der EU-Bürokratie und von österreichischen Verwaltungen geschriebener Dokumente und versuche, dieser Fragestellung nachzugehen. (1)
Der EU-Rahmen
Das EU-Papier fordert auf der ersten Seite einen „Dialog mit den Roma“ und „entschlossenes Handeln“. Es geht dabei um Integration als einem „wechselseitigen Prozess“, in dessen Rahmen die „Mehrheitsbevölkerung“ genauso umdenken soll wie die „Mitglieder der Roma-Gemeinschaften“. Somit geht es nicht um strukturelle Maßnahmen, sondern um solche, die in Richtung einer Regulierung der Bevölkerung gehen. Wer soll den Dialog mit den Roma führen? Die Antwort ist: die nationalstaatlichen Institutionen. Der Dialog wird zwischen zwei derart ungleichen Partnern so geführt werden, dass allen klar ist, dass es sich letztendlich doch nur um ein Diktat handelt. Gut, aber das war immer so, und in Rahmen des Nationalstaates ist kaum etwas anderes realistisch vorstellbar.
Interessanter ist die Richtung, die das beabsichtigte Handeln einnehmen soll: Die Mehrheitsbevölkerung und die „Mitglieder der Roma-Gemeinschaften“ sollen Abstriche machen und so die „soziale und wirtschaftliche Integration der Roma“ ermöglichen. In diesem Diskurs ist Letztere somit eine Frage des Verhaltens der Mehrheitsbevölkerung und der Roma selbst – und keineswegs eine der strukturellen Ungleichheit des Systems, in dem wir leben, und auch keine des nationalistischen, ethnisch regulierten, nationalstaatlichen Diskurses. Alles ist eine Frage der zwischenmenschlichen Kommunikation: Rassismus, Klassismus, Nationalismus, Antiziganismus usw. – alles das erscheint in Bezug auf die soziale und wirtschaftliche Diskriminierung der Roma als unwesentlich. Schon am Anfang des von der EU-Kommission verfassten Papiers scheint also klar zu sein, in welche Richtung die Bemühungen gehen: Kosmetik wäre die realitätsnahe Bezeichnung für diese öffentlichkeitswirksame verwaltungstechnische Vorgehensweise.
Wie auf der dritten Seite steht, sollte die wirtschaftliche Integration dazu führen, die „Diskriminierung aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen und sozialen Herkunft oder der Zugehörigkeit zu einer Minderheit zu beseitigen“. Im Klartext ausgedrückt: Wer arbeitet, der/die wird auch nicht hungern. Dass gerade das Wirtschaftssystem eine Ungleichheit festschreibt, die sich dann in allen anderen Bereichen – eben dem der Klasse, der „Rasse“, der Nation, des Geschlechts und der Kultur – quasi natürlich perpetuiert, ist eine der Argumentationslinien, zu der die vorherrschenden Diskurse der „EU-IntegriererInnen“ offensichtlich nicht vorgedrungen sind. Oder – was wahrscheinlicher ist – dieser Umstand soll deswegen nicht berücksichtigt werden, weil das eigentliche Ziel solcher Papiere dasjenige ist, die ökonomischen Ungleichheiten zu verdecken. Es geht darum, diese Ungleichheiten in andere zu übersetzen und so statt das Reale nur das Imaginäre zu bekämpfen. In dieser Hinsicht kann durchaus behaupten werden, dass der EU-Strategie zur Bekämpfung der Diskriminierung von Roma etwas von Don Quichotte anhaftet. Allerdings macht sie das bewusst und nicht aus der sympathischen Naivität heraus, die den Helden von Cervantes kennzeichnet.
Das Ziel der Agenda ist es also nicht, Roma als gleichberechtigte, in Hinblick auf die Mehrheitsmachtstrukturen emanzipierte BürgerInnen zu denken, sondern sie erzieherisch zu arbeitsfähigen Individuen zu formen. Diese sind bekanntermaßen umso arbeitsfähiger, je mehr sie in diversen Abhängigkeiten stehen. Der Platz, der für Roma vorgesehen ist, ist der gleiche, der in der Geschichte immer für sie reserviert war: Es ist jener der billigen und – in letzter Zeit – möglichst gut qualifizierten Arbeitskräfte. Die Mitgliedstaaten sollen zu diesem Zweck „Diskriminierung“ bekämpfen, wobei darunter offensichtlich nur die persönliche Diskriminierung verstanden wird. Parallel dazu soll der „Teufelskreis der Armut“ durchbrochen werden. Da ist die Frage durchaus legitim, warum „Teufelskreis“? Die Vermutung liegt nahe, dass es sich dabei nicht um die Bekämpfung einer systemisch bedingten Armut handelt, sondern Armut, die als Bestandteil eines widernatürlichen Zusammenhangs, eben desjenigen der bösen Mächte, des Teufels, dargestellt wird, und die vermutlich mit ähnlichen Mitteln wie denen der Teufelsaustreibung bekämpft werden soll. Leider ist die Armut jedoch ein durchaus weltlicher Sachverhalt, und es ist schwer vorstellbar, dass diese ein Ende findet, solange sie nicht auch mit weltlichen Methoden bekämpft wird. Die Empfehlung der EU-Kommission aber in Richtung der Nationalstaaten, die sich um die Methoden der Armutsbekämpfung kümmern sollen, ist eindeutig: Es geht um eine zusätzliche moralisierende und in dem Fall quasi-religiöse Vorgehensweise. Spätestens hier landen wir inmitten eines programmatischen Papiers der EU-Kommission auf dem gleichen Feld, auf dem sich die politische Vorgehensweise gegenüber Roma seit einem halben Jahrtausend bewegt: die Disziplinierung der Armen zwecks Vergrößerung des Arbeitskraftpotenzials! Die teufelsaustreibenden Maßnahmen gegen Armut haben den Zweck, Roma zu ArbeitnehmerInnen zu machen. Das ist genau die Absicht, welche bereits die allerersten auf Roma gerichteten Gesetze in Spanien im Jahr 1500 verfolgten. Das ist auch die Absicht, welche Maria Theresia und Joseph II mit ihrem Roma-Dekret verfolgten. Und das wird heute seitens der EU verfolgt. Offensichtlich ändert sich dabei allein die Sprache – und natürlich werden auch die Methoden subtiler. Es geht dabei nicht um die Emanzipation der Roma, nicht um die Schaffung eines politischen Subjektes der Roma (zum Beispiel die Stärkung der Idee einer Roma-Nation ohne Staat), sondern es geht um die Vergrößerung des Arbeitskraftpotenzials insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten der EU, denn in Bulgarien und Rumänien sind – wie uns das Papier erklärt – jeweils mehr als 20 Prozent der arbeitenden Bevölkerung Roma. Gleichzeitig werden Roma, die zu sogenannten Drittstaaten gehören, aus dem Papier, das sich mit der Integration von Roma in der EU befasst, ausgegliedert. Mit deren Schicksal soll sich eine gesonderte Mitteilung über die europäische Agenda befassen, die erst auszuarbeiten ist. Dies bedeutet für Österreich, dass die Maßnahmen, die für die Integration der Roma geplant werden, auf maximal zehn Prozent der Roma zutreffen werden. Ein Großteil von ihnen sind eben nicht österreichische StaatsbürgerInnen, sondern sie kommen – den traditionellen „GastarbeiterInnenrouten“ folgend – aus Serbien und dem Kosovo. Somit fallen sie nicht unter die Maßnahmen zur Integration von Roma, sondern unter solche für Drittstaatsangehörige. Sie gehören zu Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, und gleichzeitig sind sie aufgrund ihrer Anwesenheit BürgerInnen der EU. Besagte Maßnahmen werden sich aber auch da nur auf diejenigen beziehen, die sich „rechtmäßig“ in einem „Mitgliedstaat aufhalten“. Für Illegalisierte beispielsweise gelten sie nicht. Somit wird mit einem Papier, das dazu dienen soll, die Diskriminierung von Roma zu verringern, eine eindeutige Trennungslinie eingeführt. Diese legt fest, wo die Diskriminierung künftig legitim und wo sie illegitim ist.
Auch in dieser Hinsicht ist dieses Papier nichts Neues: Alle Gesetze, die sich auf sogenannte Minderheiten beziehen, führen diese Unterschiede in den Diskurs ein: Es ist der bekannte Topos von den Braven und den Widerspenstigen, der da wiederholt wird. Aus einer diskursanalytischen Perspektive bleibt da nur zu fragen: brav und widerspenstig für wen? Dieses „Für wen?“ verweist auf das eigentliche Subjekt dieser Setzungen. In unserem Fall ist die Antwort klar: für die Wirtschaft der Europäischen Union und für jene der Mitgliedstaaten.
Auf diese Vorgehensweise sollen die „nationalen Roma-Integrationsstrategien“ abgestimmt werden. Diese sollen sich auf vier Kernbereiche konzentrieren: auf den „Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfragen und Wohnraum“. Die nationalen Roma-Strategien sollen „erreichbare Ziele“ festlegen, sich auf die „benachteiligten Mikroregionen“ konzentrieren und „ausreichend finanzielle Mittel aus den nationalen Haushalten“ zur Verfügung stellen, denn „allein mit EU-Mitteln lassen sich sicherlich nicht alle Probleme der Roma lösen“. Zudem sollen Evaluationsmethoden und -stellen installiert, der „Dialog mit der Roma-Zivilgesellschaft“ vorangetrieben und eine „nationale Kontaktstelle“ errichtet werden.
Und Österreich?
Aus diesen Vorgaben ist im Grundsatzpapier des österreichischen Verfassungsdiensts Folgendes geworden: Genauso wie in der Mitteilung der Kommission stehen Politik und Rechte zwar ganz am Anfang, werden jedoch von den wirtschaftlichen Aspekten der Problematik überlagert. Wobei Österreich sofort in der Einleitung unter Berufung auf die „besonderen Gegebenheiten“ der Strategie klarstellt, die „Pakete mit politischen Maßnahmen im Rahmen der breiter angelegten Politik der sozialen Einbeziehung auszuarbeiten“. Damit ist nichts anderes gesagt, als dass es so wie bisher weiter laufen soll. Genau das ist es, was derzeit in Österreich passiert. Letzten Endes werden in den Ministerien einige Leute ausgesucht und mit der Aufgabe betraut, die Vorgaben maßgeschneidert auf die schon bestehenden Verhältnisse zu trimmen, und am Ende wird da ein weiterer Berg Papier stehen. Es sind die regelmäßigen Stürme in immer wieder neu servierten Wassergläsern, die da inszeniert werden.
Ein für den Diskurs durchaus interessanter Satz in der Einleitung des österreichischen Papiers, der eine Erweiterung des EU-Papier darstellt, ist folgender: „Österreich ist sich bewusst, dass Anerkennung und Wertschätzung der Volksgruppen ein wichtiges unterstützendes Element für den Erhalt der Volksgruppen darstellt und dass diese Wertschätzung durch Politik und Medien vermittelt werden muss.“ Ein durchaus vernünftiger Ansatz, würde man meinen. Aber was ist im zweiten Teil des Satzes, mit der „Anerkennung“ passiert? Warum sollen die Volksgruppen von Politik und Medien nur wertgeschätzt und nicht auch anerkannt werden? Da zeigt sich die gesamte Ambivalenz der offiziellen Verhältnisse der Mehrheit zu Minderheiten in Österreich – und zwar in dem, was diese zwei Begriffe im Text bedeuten: Während die Wertschätzung einer psychologische Bedeutung hat und ohne große Anstrengung von jedem/r für jede/n erteilt werden kann, wurde „Anerkennung“ in den letzten 50 Jahren anderes thematisiert, nämlich als ein strukturell bedingter Begriff: Die Anerkennung ist, wie zum Beispiel Charles Taylor gezeigt hat, das, was seitens der Institutionen und gemeinschaftlichen Strukturen mittels rechtlichen und politischen Maßnahmen erteilt werden muss. Darum sollen mittels ministeriellen Papiers die PolitikerInnen und die Medien zur Wertschätzung beitragen, was ihnen nicht sehr schwer fallen wird, denn gesagt ist leicht etwas – und mit ein paar auf einige Personen individuell zugeschnittenen Preisen wird noch der nötige Schein bestärkt. Die Anerkennung aber, also dort, wo es darum geht, tatsächlich strukturelle Veränderungen herbeizuführen, wird einfach vergessen. Dieses Beispiel zeigt, wie genau seitens der schreibenden Stellen auf solche scheinbaren Nebensächlichkeiten aufgepasst wird, denn die Sprache ist nie naiv.
Interessant ist auch, dass das österreichische Papier im Unterschied zum EU-Papier, wo dieses Wort nicht vorkommt, im Teil über die Situationsbeschreibung mit „Identitäten“ argumentiert. Es werden für die „(autochtonen) Roma“ „Mehrfachidentitäten“ postuliert, so als ob das nicht auch auf die Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung zutreffen würde. Warum sollten nur die Volksgruppen eine regionale, eine österreichische und nicht zuletzt eine europäische Identität haben und nicht auch die anderen eingeborenen Österreicher? Weil den „Anderen“ zwecks Differenzierung von den „ÖsterreicherInnen“ eben gerade das zugeschrieben wird. Diese Annahme sagt einiges über die Machtverhältnisse aus: Das Papier wurde von Mehrheitsangehörigen für Mehrheitsangehörige geschrieben, und so kommt eben ihre Sicht der Dinge zum Vorschein.
Das Spiel mit der Verschiebung von Begriffen scheint im Allgemeinen das Papier des Ministeriums zu charakterisieren: So wird aus dem Titel „Maßnahmen in Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung“ im folgenden Satz ein „Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus“. „Diskriminierung“ verschwindet zugunsten von „Fremdenfeindlichkeit“ und eröffnet damit den Weg für eine psychologisierende und moralisierende Deutung von Rassismus. Ähnlich wie im Falle der „Wertschätzung“: „Fremdenfeindlich“ kann jede/r sein. Der einzige Unterschied dabei ist die Ausrichtung des Begehrens. „Diskriminierung“ ist aber, wenn damit auf Gruppen von Menschen abgezielt wird, ein in das System eingeschriebenes Phänomen; also eines, das nur auf der Systemebene bekämpft werden kann. Dies scheint aber nicht der Absicht der Verwaltungsebene zu entsprechen. Wie könnte es auch sein, würde das doch bedeuten, dass die Verwaltung selbst ihre eigene Praxis infrage stellt. Das ist in Österreich leider noch immer ein Ding der Unmöglichkeit, obwohl genau das ein wichtiges Zeichen für Demokratie-Reife wäre.
Was passiert also in Österreich diesbezüglich? Aus der Dokumentation, in deren Ausarbeitung – leider namentlich nicht genannte – „Vertreter/innen zahlreicher in Österreich bestehender Vereine, die sich den Interessen der Roma widmen, einbezogen“ wurden, erfahren wir – von punktuellen und teilweise problematischen Bildungsmaßnahmen (2) und von einem umfassenden Forschungstätigkeitsbericht der Grazer Universität abgesehen – nicht sehr viel. Wir erfahren viel über die laufenden Maßnahmen, die sich auf sozial Schwache beziehen, und auch über erfolgende Integrationsmaßnahmen –, aber nichts über Roma. In dieser Hinsicht muss konstatiert werden, dass der Bericht des österreichischen Verfassungsdienstes entweder sein Ziel verfehlt hat oder bewusst versucht, die Tatsache zu verdecken, dass es in Österreich kaum etwas gibt, was Roma gezielt unterstützt. Ich denke, dass eher die zweite Vermutung richtig ist.
Die drei bisher stattgefundenen Treffen im Ministerium, wo das Papier hätte diskutiert werden sollen, scheinen diese Vermutung zu bestätigen: Die erste Sitzung war zum Kennenlernen gedacht, die zweite zum noch besseren Kennenlernen, und im Rahmen der dritten am 26.11.2012 wurden thematisch nicht näher ausgewiesene Workshops zur Arbeitsmarktsituation von Roma angeboten. Ob dadurch mehr erreicht werden soll als nur, dass die Zeit vergeht, ist fraglich. Ich lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen.
Ljubomir Bratić ist Philosoph und Publizist, lebt in Wien.
Fußnoten
(1) Europäische Kommission (2011): Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020, Brüssel und Bundeskanzleramt, Verfassungsdienst Österreich (2011): Roma in Österreich. EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020. Politische und rechtliche Maßnahmen. Wien.
(2) Verlässlichkeit, Selbstmotivation und persönliche Ordnung als Zielsetzungen der durchzuführenden Roma-Projekte zu haben, bedeutet beispielsweise, dass diese nicht vorhanden sind und somit auch der Gruppe, der sie „beigebracht“ werden sollen, als Mängel zugeschrieben werden.