Petition -Kulturschaffende für eine Verbesserung der neuen Wohnunterstützung!
Am Dienstag den 9. Mai 2017 hatte die IG Kultur Steiermark die Möglichkeit im Petitionsausschuss des Landtag Steiermark, bezüglich ihrer Petition „Kulturschaffende für eine Verbesserung der neuen Wohnunterstützung“, vorzusprechen.
Am Dienstag den 9. Mai 2017 hatte die IG Kultur Steiermark die Möglichkeit im Petitionsausschuss des Landtag Steiermark, bezüglich ihrer Petition „Kulturschaffende für eine Verbesserung der neuen Wohnunterstützung“, vorzusprechen.
Zehn Minuten standen zur Verfügung, um die schwierige Situation vieler steirischer Kulturschaffender zu beschreiben.
Die Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert:
→ sinkende oder stagnierende Kulturförderungen; gleichzeitig wenig finanzielle Alternativen
→ steigende Ausgaben
→ daraus folgend schlechte Bezahlung auch für hochqualifizierte Tätigkeiten
→ steigendes, unfreiwilliges Ehrenamt
Im Kulturbereich tätige Menschen haben eine 5-mal höhere Armutsgefährdung als andere österreichische Erwerbstätige. *
Viele von ihnen befinden sich bereits in manifester Armut. Sich eine adäquate Wohnung leisten zu können wird aufgrund der steigenden Mieten seit Jahren vor allem für diese einkommensschwache Gruppe immer schwieriger.
Außerdem wurde bereits 2012 der Höchstfördersatz pro Person von 182 auf 143 Euro gesenkt.
Trotz steigender Inflation gab es keine Erhöhung der Einkommensgrenzen bei Beihilfen.
Wurden nach breitem Protest einige Punkte der „Wohnunterstützung neu“ mit der Novelle im Jänner 2017 geändert, bestehen nach wie vor Regelungen die speziell für Kulturschaffende mit Kindern ein existenzielles Problem darstellen.
→ Einberechnung von Familienbeihilfe & Alimente ins Einkommen (früher ausgenommen!)
→ Alimente können nicht als „Ausgabe“ bei Berechnung des Einkommens angegeben werden (Verschlechterung im Vergleich zur "Wohnbeihilfe alt"!)
→ bei Vermietung durch Angehörige wird keine Wohnunterstützung vergeben (Verschlechterung im Vergleich zur "Wohnbeihilfe alt"!)
Trotz dieser gravierenden Probleme wurde der Antrag auf Änderung der bestehenden Regelungen durch den Ausschuss leider abgelehnt.
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* Studie: Zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich – Kurzfassung der Studienergebnisse , Oktober 2008; L&R Sozialforschung Lechner, Reiter und Riesenfelder Sozialforschung OEG
Am 17.Jänner 2017 übergab die IG Kultur Steiermark folgende Petition an den Landtag Steiermark um auf die oft prekäre finanzielle Lage von Kulturschaffenden aufmerksam zu machen:
Kulturschaffende für eine Verbesserung der neuen Wohnunterstützung!
Seit dem Jahr 2010 gab es in der Steiermark im Kulturbereich massive Kürzungen, die viele Kulturschaffende in eine existenzbedrohende Lage gebracht haben. Soziale Leistungen müssen daher verstärkt von Künstlerinnen und Künstlern in Anspruch genommen werden.
Mit 1. September 2016 wurde nun auch noch die Wohnbeihilfe abgeschafft und durch eine neue Wohnunterstützung ersetzt. Diese bringt viele Verschlechterungen mit sich und führt dazu, dass sich Kulturschaffende, die von dieser Unterstützung abhängig sind, das Wohnen kaum mehr leisten können. Die Kürzungen bei der Mindestsicherung haben ebenso große Auswirkungen und verschärfen die soziale Lage.
Die IG Kultur wendet sich deshalb mit einer Petition an den Landtag und fordert die Rücknahme der Verschlechterungen.
Die UnterzeichnerInnen fordern
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Rückkehr zu den Einkommensgrenzen der Wohnbeihilfe
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Keine Einberechnung der Familienbeihilfe ins Haushaltseinkommen
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Keine Einberechnung von Alimentationszahlungen ins Haushaltseinkommen
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Keine Senkung des Kinderrichtsatzes bei der Mindestsicherung
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Kompensation des Wegfalles des ergänzenden Wohnungsaufwandes bei der Mindestsicherung
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Rückkehr zur Wohnbeihilfe
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