Popularbeschwerde gegen ORF: Ist die Einstellung der kunst-stücke gesetzeswidrig?!
<p>Gerhard Ruiss hat Beschwerde beim Bundeskommunikationssenat eingereicht: Die Rechtsaufsichtsbehörde möge feststellen, dass der ORF-Beschluss zur Einstellung der Sendung kunst-stücke gesetzeswidrig ist und die Aufhebung dieser Entscheidung verfügen.<br /> <br /> In wenigen Tagen gelang es den InitiatorInnen, etwa 850 Unterschriften von RundfunkteilnehmerInnen zu sammeln und damit die erforderlichen 300 haushoch zu übertreffen. Die zuständigen JuristInnen der
Gerhard Ruiss hat Beschwerde beim Bundeskommunikationssenat eingereicht: Die Rechtsaufsichtsbehörde möge feststellen, dass der ORF-Beschluss zur Einstellung der Sendung kunst-stücke gesetzeswidrig ist und die Aufhebung dieser Entscheidung verfügen.
In wenigen Tagen gelang es den InitiatorInnen, etwa 850 Unterschriften von RundfunkteilnehmerInnen zu sammeln und damit die erforderlichen 300 haushoch zu übertreffen. Die zuständigen JuristInnen der Rechtsaufsichtsbehörde haben nun (ab 31. Juli) innerhalb von sechs Wochen über die Beschwerde zu entscheiden.
Laut ORF-Gesetz hat sich der öffentliche Rundfunk an der Vielfalt der Interessen aller SeherInnen zu orientieren und in seinen Sendungen durch hohe Qualität auszuzeichnen. Der ORF hat Auftraggeber, Arbeitgeber und Forum österreichischer Kreativität und Gegenwartskunst zu sein. Wird das Sendeformat kunst-stücke ersatzlos gestrichen oder dessen Inhalte zusammenhangslos auf beliebige Sendeplätze verteilt, ist der Programmauftrag nicht mehr erfüllt. Fehlt die vorgeschriebene Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wettbewerb mit kommerziellen Sendern, ist auch die Einhebung von Programmentgelten nicht mehr legitimiert.
Die IG Kultur Österreich bedankt sich bei allen UnterstützerInnen der Beschwerde für die rasche Reaktion!
Beschwerde im Volltext.
Fotos von der Abgabe der Beschwerde. (Die Webseite mit den Fotos ist leider nicht mehr online.)
Statement der InitiatorInnen.