Schmied macht mobil
Soll eine Künstler*in ohne EU-Pass nach Österreich eingeladen werden, fängt das Dilemma beim Aufenthaltstitel an, setzt sich ggf. bei der Beschäftigungsbewilligung fort und nimmt auch nach der – im glücklichsten Fall möglichen – Einreise der Künstler*in noch kein Ende. Zunächst steht die aufwändige Antragstellung für ein Visum an.
Dass die Festung EUropa dem gleichermaßen (kultur-)politischen wie ökonomischen Verlangen nach internationalem Austausch einseitig entgegensteht, liegt auf der Hand. Dass die laufenden Verschärfungen von Aufenthaltsregulierungen auch Einfluss auf Kunst und Kultur in Österreich nehmen, ist unausweichlich. Wenn also die für Kunst und Kultur zuständige Ministerin Claudia Schmied die Wichtigkeit des internationalen Kulturaustausches betont und diesen fördern möchte, so stößt dieses Vorhaben an Grenzen, die nicht nur mit Kulturbudgets zu tun haben. Um Hindernisse abzubauen, gibt es seit Jahresende 2009 eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) zu Mobilitätsbarrieren. Mobilitätsförderungen stehen in der im September 2009 eingerichteten IMAG zu Kunstförderung auf dem Programm.
In der letzten Zeit war in Österreich eine Dichte an Veranstaltungen auffallend, in denen (auch) fremdenrechtliche Regulierungen und deren Auswirkungen auf das hiesige Kunstgeschehen Thema waren. Vor dem Sommer befasste sich im Rahmen der BMUKK-Tagung Prekäre Perspektiven? eine Arbeitsgruppe mit der Mobilität von Künstler*innen bzw. deren Beschränkungen. Im Oktober stand bei KulturKontakt Austria eine Diskussion über „Mobilität und andere Unbeweglichkeiten“ auf dem Programm. Im November folgte der vom Renner Institut ebenfalls in Wien veranstaltete so genannte KulturTalk über „Kunst ohne Grenzen – Internationalisierung & Mobilität“, bei dem sich Ministerin Claudia Schmied erstmals nach sehr langer Zeit der Funkstille wieder auf ein öffentliches, kulturpolitisches Podium begab. Im Dezember lud die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (Berlin) zu einem international besetzten Expert*innen-round table in Linz ein, um den (Erfahrungs-)Austausch über Mobilitätshindernisse in der (bildenden) Kunst in Europa zu forcieren und ein Papier mit Verbesserungsmaßnahmen zu erarbeiten. Aber was genau liegt hier im Argen?
Immer öfter: außer Spesen nichts gewesen
Wer mit internationaler Kunstproduktion und -austausch zu tun hat, kennt die Probleme seit Jahr und Tag, die fortschreitende Prekarisierung der Lage ebenso. Auch bei den Interessenvertretungen landen in den letzten Jahren zunehmend negative Erfahrungsberichte von Künstler*innen, Kulturvereinen und Festivals, denen die Rechtslage und/oder Verwaltungspraxis einen Strich durch die Rechnung machte. In den eingangs erwähnten Veranstaltungen beschrieben Podiumsteilnehmer*innen die alltäglichen (fremdenrechtlichen) Hürden und Verhinderungen von internationalen Projekten anschaulich.
Soll eine Künstler*in ohne EU-Pass nach Österreich eingeladen werden, fängt das Dilemma beim Aufenthaltstitel an, setzt sich ggf. bei der Beschäftigungsbewilligung fort und nimmt auch nach der – im glücklichsten Fall möglichen – Einreise der Künstler*in noch kein Ende. Zunächst steht die aufwändige Antragstellung für ein Visum an. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, ist im Fremdenpolizeigesetz schwarz auf weiß nachzulesen. Aber welche Nachweise hierfür zu erbringen sind, das ist auf (k)einem anderen Blatt geschrieben. Ein Beispiel: die gesicherte Wiederausreise. Wie ist diese zu belegen? Die Antragsteller*in muss in der Regel ein Rückreiseticket vorlegen – bereits bei der Antragstellung, ohne Garantie, dass sie dieses Ticket tatsächlich nutzen kann. Wer soll das bezahlen? Die einladende Institution, klar – sofern es eine solche gibt. Aber bei der Subventionsgeber*in abrechnen kann sie diese Ausgaben selbstverständlich nicht, wenn das Ticket letztlich verfällt, weil die eingeladene Künstler*in gar nicht kommen darf. Die Behörden achten auch auf familiäre und berufliche Bindungen im Herkunftsland. Alleinstehende Berufsanfänger*innen ziehen dabei den Kürzeren. Künstler*innen mit betreuungspflichtigen Kindern hingegen, die sie nicht einfach zurücklassen können, sondern mit auf die Reise nach EUropa nehmen möchten oder müssen, haben ebenso schlechte Karten.
Anderes Beispiel: die ökonomische Absicherung während des Aufenthalts. Dass auch Künstler*innen von etwas leben müssen, liegt auf der Hand. Dass hier ohnehin „nur“ das österreichische Existenzminimum gefordert wird, klingt an sich bewältigbar – jedoch kaum aus Eigenmitteln zum Zeitpunkt der Antragstellung für einen mitunter mehrmonatigen Aufenthalt (Existenzminimum 2010: 783 Euro monatlich für Alleinstehende). Alternativ kann die einladende Institution eine Verpflichtungserklärung abgeben. Und bei freien Projekten? Wenn keine (größere) Institution als Gastgeber*in auftritt? Dann kann eine Privatperson sich verpflichten … Angesichts der miserablen Einkommenssituation von Künstler*innen in Österreich fallen Künstler*innenkolleg*innen demnach als Gastgeber*innen für gemeinsame Projekte eher aus. Nachdem (lt. der vom BMUKK in Auftrag gegebenen und 2008 erschienenen Studie zur sozialen Lage der Künstler*innen) drei Viertel der Kunstschaffenden weniger als 10.000 Euro jährlich mit der Kunst verdienen und 41,4% selbst mit dem persönlichen Gesamteinkommen (aus künstlerischer und nicht-künstlerischer Tätigkeit) unter der 10.000 Euro-Marke bleiben, würden diese schließlich nicht einmal für sich selbst die Einkommenskriterien für ein Aufenthaltsvisum in Österreich erfüllen.
Behördenmarathon: Papierkram ohne Ende
Vielerlei Ausgaben, die schon bei der Antragstellung anfallen (Gebühren für das gewünschte Visum, Abschluss einer Krankenversicherung, Beschaffung von Nachweisen und Dokumenten sowie deren notarielle Beglaubigung, Reisen zur zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde etc.), der damit verbundene Zeitaufwand in Kombination mit der Unsicherheit über die Bearbeitungsdauer und darüber, ob letztlich (rechtzeitig) ein Visum ausgestellt wird oder nicht, sind und bleiben Risikofaktoren, die sich Künstler*innen und Veranstalter*innen leisten können müssen.
Weiter geht der Behördenmarathon, wenn es sich um unselbständige Beschäftigungen handelt. Dann muss erst einmal das AMS auf Antrag der Arbeitgeber*in eine Sicherungsbescheinigung ausstellen, die wiederum Voraussetzung für die danach notwendige Beschäftigungsbewilligung für die Künstler*in ist. Längere Aufenthalte, für die ein Visum nicht ausreicht, sind noch einmal ein eigenes Aufenthaltskapitel[1]; und dann erst Aufenthalte in mehreren EUropäischen Ländern, innerhalb und außerhalb des Schengenraumes. Hier kann es schon einmal vorkommen, dass Behörden ungeachtet der Weiterreise ein Rück- und nicht bloß ein Ausreiseticket vorgelegt bekommen möchten. Eine penible Planung vorab ist notwendig, um die erforderliche Visa-Kollektion zu erwerben. Sollten sich während eines Auslandsaufenthaltes weitere berufliche Aktivitäten in wieder anderen Ländern ergeben, so heißt das Problem: Antragstellung im Herkunfts- bzw. Wohnsitzland. Eine Künstler*in aus Südafrika, die sich mit einem Visum, das nicht zur Einreise in den Schengenraum berechtigt, in Dublin aufhält, müsste für einen kurzfristigen Aufenthalt in Österreich den Antrag auf ein Visum in Südafrika stellen – persönliches Erscheinen bei Antrag und Abholung ist Pflicht.
Damit aber noch nicht genug: Weitere Mobilitätsbarrieren – etwa im Bereich Sozialversicherung und Steuern – bestehen auch unabhängig von der Staatsbürger*innenschaft, auch innerhalb der EU. Mangelnde finanzielle Ressourcen, (Kinder)Betreuungspflichten und unzureichende Sprachkenntnisse sind weitere von Künstler*innen in Österreich oft genannte Mobilitätshindernisse (Studie zur sozialen Lage der Künstler*innen 2008).
Grenzenlos mobil
Für die oben erwähnte IMAG zu „Mobilitätsbarrieren“, die am 21. Dezember 2009 ihre erste Arbeitssitzung unter Einbeziehung von Interessenvertretungen hatte, haben Interessenvertreter*innen einen Problemkatalog erstellt, der nun Grundlage für die Arbeit an konkreten Forderungen ist. Wie immer lassen sich Verbesserungen auf einer Bandbreite von verlässlichen Informationsservices über Adaptierungen der Verwaltungspraxis bis hin zu Gesetzesänderungen und -abschaffungen erzielen. Klar ist auch, dass viele Probleme längst nicht mehr auf nationaler Ebene zu lösen sind. Arten von Visa sind schließlich EU-weit einheitlich geregelt, wie aber die Vergabepraxis aussieht, liegt sehr wohl (auch) in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten – und verschiedener Ressorts. „Sich für Kunst und Kultur einzusetzen, heißt auch, sich mit dem Innenministerium, dem Sozialministerium und anderen auseinanderzusetzen“, betonte Ministerin Schmied bei dem oben erwähnten KulturTalk. Ob damit die geplante Einrichtung einer ebensolchen IMAG oder andere konkrete Aktivitäten gemeint waren, blieb unausgesprochen. Publikumsfragen waren beim Auftritt der Ministerin nicht vorgesehen.
In den Niederlanden hat 2006 eine ebenfalls interministeriell besetzte Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit Kulturverbänden und Interessenvertretungen es geschafft, das umfassende Behördenprozedere bei der Einladung von Künstler*innen punktuell zu vereinfachen. Im Wesentlichen basieren die Verbesserungen auf erarbeitetem Vertrauen in (bestimmte) Kulturveranstalter*innen, die regelmäßig viele Künstler*innen ohne EU-Pass einladen. Zwar verbessert dies die Situation für kleinere freie Projekte oder individuelle, unabhängige künstlerische Arbeitsaufenthalte nicht, wäre aber ein nachahmenswerter erster Schritt. Konsequent weitergedacht wäre es – unter der Prämisse, die Mobilität von Künstler*innen fördern zu wollen – zumindest schlüssig, eine Anwendung von vereinfachten Zugangskriterien für Aufenthalts- und Arbeitspapiere für alle Projekte, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, gelten zu lassen. Auch – eine weitere Miniadaption – die grundsätzliche Praxis, dass ein Rückreiseticket nicht schon bei der Antragstellung, sondern erst bei der Abholung nach positiver Erledigung vorzuweisen ist, könnte sich Österreich durchaus von den Niederlanden abschauen.
Mit der Aufbereitung von Informationen betreffend steuerlicher und sozialer Bedingungen sowie Einreise- und Aufenthaltsbedingungen in den verschiedenen EUropäischen Mitgliedstaaten ist auch die seit 2008 aktive Expert*innengruppe zu Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden (OMC working group on mobility of artists and other cultural professionals) beschäftigt. Die Entwicklung von Lösungsvorschlägen sowie Konzepten zur Förderung von Mobilität stehen auf der Agenda dieser Expert*innengruppe, in die die einzelnen Mitgliedstaaten Vertreter*innen entsenden konnten. Bis Ende 2010 soll ein Abschlussbericht mit Empfehlungen vorliegen.
Sowohl in Österreich als auch international ist nicht nur der Handlungsbedarf erkannt, sondern es sind auch bereits Arbeitsgremien eingerichtet, um Mobilität zu fördern und so den Mobilitätsanforderungen im Kunst- und Kulturbereich gerecht zu werden. Denn, so Ministerin Schmied, „Kunst und Kultur sind per se grenzenlos“. Fehlt also nur noch die Abschaffung von Drittstaatenregelungen, Fremdenrechtsgesetzen, Fremdenpolizeigesetzen, Ausländerbeschäftigungsgesetzen etc.
1 Zur Abschaffung der Niederlassungsbewilligung für Künstler*innen und Wissenschafter*innen siehe z. B. Kulturrisse 01|07 oder Bildpunkt Heft Frühling 2006
LITERATUR Poláček, Richard (2006): Study on impediments to mobility in the EU Live Performance Sector and on possible solutions. Brüssel.
EricArts (Hg.) (2008): Mobility Matters. An ERICarts Institute Study for the European Commission. Bonn.
ECA / ELMF / Freemuse (Hg.) (2008): Visas – the discordant note. A White Paper on visa issues, Europe & artists' mobility.
ECOTEC (Hg.) (2009): Information systems to support the mobility of artists and other professionals in the culture field: a feasibility study. Study commissioned by the DG Education and Culture of the European Commission. Birmingham.
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IG Bildende Kunst
Kulturrat
Daniela Koweindl ist kulturpolitische Sprecherin der IG Bildende Kunst.