Sozialversicherungsprobleme? Für KünstlerInnen? Überraschung? KSFV, Klappe X
<p>Leben am Rande des Existenzminimums ist vielen gut bekannt. Strategien gibt es etliche – insbesondere natürlich für jene, die ein breit gefächertes soziales Umfeld (mit finanziellen Auffangsystemen) oder die Möglichkeiten für Recherche (bzgl. Arbeitssituation oder Sozialtransfers) haben oder auf funktionierende Interessensvertretungen zurückgreifen können ... (am besten kombiniert). Kunst-, Kultur- und Medienschaffende sind diesbezüglich unzweifelhaft in einer
Leben am Rande des Existenzminimums ist vielen gut bekannt. Strategien gibt es etliche – insbesondere natürlich für jene, die ein breit gefächertes soziales Umfeld (mit finanziellen Auffangsystemen) oder die Möglichkeiten für Recherche (bzgl. Arbeitssituation oder Sozialtransfers) haben oder auf funktionierende Interessensvertretungen zurückgreifen können ... (am besten kombiniert). Kunst-, Kultur- und Medienschaffende sind diesbezüglich unzweifelhaft in einer guten Situation (was allerdings hauptsächlich daher rührt, dass in diesen Arbeitsfeldern im Verhältnis zu Ausbildungszeiten oder etwa Qualifizierungen im gesellschaftlichen Vergleich verhältnismäßig wenig zu verdienen ist; es also viele WenigverdienerInnen mit hohen social-skills gibt – wobei das Wenigverdienen selbstredend nicht gut ist).
Was hat diese Einleitung aber mit dem Künstler(innen)sozialversicherungsfonds (KSVF) zu tun? Der Fonds ist ein für österreichische Verhältnisse fast schon klassisches Alimentierungssystem – nahezu ausnahmslos für solche, die am Rande des Existenzminimums leben: Ein definierter BezieherInnenkreis, rigide vor allem zu vielen anderen Systemen inkompatible Begrenzungen, via staatliche Gesetze selbstfinanziert, und formal so gebaut, dass niemand im Vorhinein sagen kann, ob er/sie letztlich wirklich diesen Zuschuss bekommt. Und nachdem selbst die damals frisch ins Amt gekommene Kunstministerin Schmied Anfang 2007 konstatierte, dass der Fonds sechs Jahre nach Einführung eine „untragbarer Situation“ darstelle, gab es nun – interessierte LeserInnen respektive potentielle BezieherInnen wissen es wohl – eine Novelle zum KSVF-Gesetz. Vorneweg: Grundsätzlich ist die untragbare Situation eine solche geblieben – praktisch haben sich Kleinigkeiten verbessert (was in Anbetracht der österreichischen Sozialgesetzgebung der letzten Jahrzehnte fast schon eine Sensation darstellt).
Das Künstler(innen)sozialversicherungsfondsgesetz
Aber zurück zum Fonds: Die Einrichtung einer Förderung für Sozialversicherungsbeiträge von KünstlerInnen ergab sich 2001 aus der Einbeziehung von selbstständigen KünstlerInnen in die gesetzliche Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und wurde in der Mindestvariante eingeführt (unter Schwarz-Blau I, Kunststaatssekretär Morak). Quer zu allen Forderungen von KünstlerInnen und Verbänden, die seit Jahrzehnten auf eine soziale Absicherung in ihren Berufsfeldern abzielten, war der Fonds von Anfang an schlicht ein Zuschuss-System zu fälligen Sozialversicherungsbeiträgen (zunächst ausschließlich dem Pensionsversicherungs-Anteil) ohne strukturelle Verbesserungen. Fast im Gegenteil, schließt ein Antrag beim KSVF doch andere Möglichkeiten sozialer Absicherung (durch die Festlegung auf eine formal selbstständige Existenz) z. B. über eine Arbeitslosenversicherung oder die teilweise Inanspruchnahme der Sozialhilfe als Notsicherung praktisch aus. Sozusagen im Gegenzug gibt es keinerlei Sicherheit, den Zuschuss auch tatsächlich zu erhalten (rund einem Drittel aller grundsätzlich als potentiell bezugsberechtigt Akzeptierten – etwa 5000 pro Jahr – wurde der Zuschuss bisher nachträglich verweigert, d.h. zurückgefordert) – und besonders perfid: Die verweigerten Zuschüsse werden nicht etwa der Versicherungsanstalt abgezogen – sondern sind von jenen zu zahlen, die sich, um den Zuschuss überhaupt bekommen zu können, im Vorhinein auf Selbstständigkeit als Erwerbsform festlegen mussten.
Vor der Reform waren die Eckpunkte des KSVF folgende: Potentiell bezugsberechtigt sind KünstlerInnen, die per kommissioneller Entscheidung ihr Genie bestätigt bekommen müssen, die selbstständig tätig sind (allerdings nicht als z. B. SchauspielerIn – denn SchauspielerInnen „sind“ per Gesetz angestellt), und regelmäßige Einnahmen aus ihren selbstständigen künstlerischen Tätigkeiten erwirtschaften (aber nicht zuwenig – oder gar zuviel; vor allem nicht zum falschen Zeitpunkt; es gilt der jährliche Durchrechnungszeitraum). Spezielle Fallen gab und gibt es zum einen durch die finanziellen Gesetzesinhalte (die Untergrenze war und ist an die jährlich valorisierte Geringfügigkeitsgrenze gebunden; die Obergrenze war hingegen fix (wird ab jetzt immerhin an die Untergrenze gekoppelt; ist im Verhältnis zur Steigerung der Untergrenze – im großen und ganzen also der Inflation – aber geringer als 2001) der maximale Zuschussbeitrag ist nach wie vor gleich; sprich, die Leistung des Fonds wird kontinuierlich weniger), zum anderen durch die spezielle Einkommensprüfungs-Situation: Welche Teile des einzelnen Einkommens durch künstlerische Tätigkeiten erwirtschaftet werden, entscheiden letztlich die MitarbeiterInnen im Fonds (und nicht die KünstlerInnen-Kurien, die zuvor generell über den Status als KünstlerIn oder nicht entschieden haben). Wer zuwenig Einkommen anerkannt bekommt: Pech gehabt (unmittelbare Berufungsmöglichkeiten gibt es nicht – möglich sind aber verhandeln, betteln, bitten oder Beschwerden beim VwGH bzw. WfGH)
Soweit so schlecht: Immerhin wurde der Reformdruck schließlich doch so groß, dass die – im Verhältnis zum Inhalt langsamst entstandene – Novelle nunmehr gilt (im Nachhinein bleibt der Eindruck, dass die zuständigen PolitikerInnen in den Regierungsparteien die Zeit brauchten, um genau auszuloten, wie die Gesetzesänderung so aussehen kann, dass die Substanz gleich bleibt, aber nachhaltig der Eindruck erweckt werden kann, als hätte sich viel verändert – funktioniert natürlich nur bedingt).
Was also blieb unverändert:
- Der künstlerische Elitebegriff als Zugangskriterium (auch wenn und zurecht vielfach darauf hingewiesen wurde, dass bei einem sozialen Alimentierungssystem wie dem KSVF ein allgemeiner und vor allem sinnigerer Arbeitsbegriff ausreichen muss – und darüber hinaus Verwaltungsarbeiten und deren Kosten senkt)
- Die Einkommensgrenzen, insbesondere auch die Einkommensuntergrenze als Zuschussvoraussetzung (weil wie das Ministerium verlautbart, sonst eine Ungleichbehandlung zu anderen Sozialversicherten entstehen würde, was nicht zuletzt aufgrund eines verfassungsrechtlichen Gutachtens von Theo Öhlinger - im Auftrag des Kulturrat Österreich - als Humbug bezeichnet werden kann).
- Die prinzipielle Wertminderung des Zuschusses, es sei denn, die Inflation bliebe konstant auf Null (besonders deutlich wird dies in der Ausgabenprognose des Fonds selbst, die in den Erläuterungen zum Gesetzestext enthalten ist: Höhere Ausgaben sind pro Jahr nur für die Verwaltung des Fonds vorherzusehen ... jährliche Lohnerhöhungen im Fonds sind eh klar legitim, das muss aber auch für BezieherInnen von Sozialtransfers gelten!)
- Die zu verteilenden Fondseinnahmen stammen auch weiterhin ausschließlich aus Einnahmen, die durch die Verwertung bzw. Infrastruktur zum „Konsum“ von künstlerischer Arbeit entstehen. Ein staatlicher Zuschuss ist zwar nicht ausgeschlossen – dank ständig steigender KSVF-Rücklagen (derzeit etwa 13 Millionen Euro) aber ziemlich unwahrscheinlich. Wofür diese Rücklagen angelegt werden, ist vollkommen unklar – vor allem weil die Rücklagen weiterhin (laut Prognose) größer werden sollen, und dies auch ausgewiesenermaßen Intention der gesetzgebenden PolitikerInnen ist.
- Die irreführenden Bezeichnungen: Der Fonds hat mit Sozialversicherung nur insofern zu tun, als darüber Zuschüsse zur Sozialversicherung abgewickelt werden (als spezifisches Sozialtransfer-Modell). Auch Künstlerinnen dürfen nach wie vor Anträge stellen – auch wenn der Name weiterhin ausschließlich auf Künstler verweist.
Die konkreten Bedingungen innerhalb der Struktur des Fonds-Gesetzes wurden allerdings großteils besser – was in Einzelfällen durchaus substanziell sein wird (sofern von der Verkomplizierung des ganzen Modells abgesehen wird: Einfacher wird der Zuschuss nicht zu bekommen sein):
- Wie schon beschrieben wird die automatisierte Wertminderung des Zuschusses wesentlich verkleinert.
- Die Mindesteinkommensuntergrenze wird durch zahlreiche Unterparagraphen zu einer Art Schwamm: Solange irgendein Einkommen da ist – den guten Willen der SachbearbeiterInnen vorausgesetzt – werden nach Bedarf weitere Teile dieses Einkommens zum künstlerischen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hinzugezählt bzw. können Ausnahmegründe geltend gemacht werden. Den guten Willen braucht es – weil fast alles der freien Interpretation der Fonds-MitarbeiterInnen unterliegt: Stipendien und Preise gelten als Einnahmen, sofern sie „Einkommensersatz“ sind; Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit gelten, wenn diese aus künstlerischer Arbeit stammen (und nicht automatisch einer Pflichtversicherung unterliegen); falls notwendig, kann die Jahresdurchrechnung (und der ganze Zuschuss) auf weniger Zeit (und Zuschuss) reduziert werden (offiziell muss dafür die künstlerische Tätigkeit in der restlichen Zeit – für die z. B. das Einkommen nicht reicht – eingestellt werden); ein (erfolgreicher) Antrag auf Stornierung der Rückzahlungsverpflichtung mangels finanzieller Möglichkeiten soll in Zukunft auch ohne Sozialamt-Standard-Überprüfung der Geldsituation des/ der Einzelnen möglich sein (alles sehr vage formuliert; im Grunde genommen gilt hier wohl vor allem Krankheit) – allerdings darf der Fonds nur fünfmal (im Leben der Einzelnen, nicht etwa innerhalb eines irgendwie begrenzten Zeitraumes ...) auf Rückforderungen verzichten (außer bei `nicht von KünstlerInnen zu vertretene Gründe` ...).
- Als potentiell harter Brocken für viele ZuschussbezieherInnen wird sich eine weitere Fünfer-Regelung erweisen: Wer im Leben fünfmal eine der beiden Einkommensgrenzen verfehlt, hat unabhängig davon, ob zuzückgezahlt wird oder ein Verzicht seitens des Fonds zustande kommt, keine Chance mehr auf das Normalprozedere: Ab dann gibt es nur noch nachträgliche Antragsstellung mit eventueller Rückzahlung der als legitim erkannten Ansprüche der versicherten KünstlerInnen. Ebenfalls lebenslang.
- Ein potentieller Pluspunkt: Die Gremien, die über den KünstlerInnen-Status entscheiden (Kurien), wurden leicht umgebaut (es soll nun z. B. doch eine eigene Kurie für Filmkunst geben – und für jede Spartenkurie eine zugeordnete Berufungskurie). Der Konjunktiv deshalb, weil die dazu notwendige Kurienverordnung noch nicht existiert ... (was eine einigermaßen paradoxe Situation erzeugt: Schließlich kann der Fonds nicht einfach aufhören, NeubewerberInnen zu prüfen und gegebenenfalls aufzunehmen – solange die Kurienverordnung nicht da ist, kann der Fonds aber streng genommen nicht gesetzeskonform agieren; eventuelle Rechtsfolgen sind nicht auszuschließen).
Und zuletzt: Zuschuss gibt es in Zukunft potentiell auch für Kranken- und Unfallversicherung – sozusagen als Zugeständnis an Forderungen seitens z. B. KünstlerInnen. Sozusagen deshalb, weil dies nur für jene gelten wird, die so wenig verdienen, dass sie den Zuschuss bisher nicht ausschöpfen konnten (weil der Pflichtversicherungsbeitrag zur Pensionsversicherung niedriger lag als die als Fixum vorgegebene höchstmögliche Zuschuss-Summe). Sozusagen gut, dass dies mal im Gesetz steht – erfüllt ist diese Forderung damit aber selbstverständlich nicht. Es bleibt, dass nicht eine der durchwegs moderat und pragmatisch gehaltenen Forderungen aus dem Sofortmaßnahmenpaket des Kulturrat Österreich erfüllt wurde – und das selbst im Mikrosystem des KSVF (ca. 5000 potentiell akzeptierte BezieherInnen sind nicht eben viele). In der selbstredend auch für Kunst-, Kultur- oder Medienschaffende relevanten allgemeinen Sozialversicherungsgesetzgebung (etwa in der zeitlich parallel entstandenen Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, oder im aktuellen Erstentwurf zur sogenannten Mindestsicherung) ist noch nicht einmal ein Bezug zur Situation von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden – oder genereller zu jenen, die prekär im Sinne von mehrfach/ diskontinuierlich beschäftigt sind – enthalten.
Kernprobleme des Sozialen, die auch im KSVF angelegt sind, wie die starre Einteilung in Selbstständige und Unselbstständige, oder die Nichtkompatibilität einzelner Sozialtransfers zueinander, oder der zunehmende Druck auf Arbeitende am Rand des Existenzminimums durch sogenannte Workfare-Maßnahmen (letztlich die Festschreibung eines immanenten Zusammenhangs von LohnArbeit und Einkommen – letzteres soll nur durch ersteres zu kriegen sein; und ohne ersteres gibts gar nichts) werden jedenfalls zusehends mehr Aufmerksamkeit benötigen.
Clemens Christl arbeitet im Kulturrat Österreich