Stellungnahme zur Änderung des Bundestheaterorganisationsgesetzes
Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Publizistikförderungs- gesetz 1984 – PubFG, Presseförderungsgesetz 2004 - PresseFG 2004, Bundesmuseen- Gesetz 2002, Bundestheaterorganisationsgesetz – BthOG, Bundesstatistikgesetz 2000 und Staatsdruckereigesetz 1996 geändert werden.
Sehr geehrte Herr BM Dr. Ostermayer!
Sehr geehrte Frau Dr. Luczensky!
Im "Publizistikförderungsgesetz 1984, Presseförderungsgesetz 2004 u.a., Änderung" findet sich auch eine Änderung des Bundestheaterorganisationsgesetzes, das eine Erhöhung des jährlichen Budgets um 4,5 Millionen Euro vorsieht. Dieser Gesetzesentwurf ist vor allem aufgrund seiner kurzfristigen Vorlage zu kritisieren, qualifizierte Stellungnahmen sind in der angesetzten Frist nicht möglich. Da zum derzeitigen Zeitpunkt auch das Budget 2014 noch nicht vorliegt, ist auch nicht nachvollziehbar, wie die Mittel für die Erhöhung des Bundestheaterbudgets im Vergleich zum restlichen Budget für Kunst und Kultur stehen.
Würde das Budget für Kunst insgesamt im Ausmass von rund 20 Millionen Euro erhöht und entsprechend auf die Förderschienen verteilt werden, gäbe es von Seiten der IG Kultur Österreich keinen Einwand. Wie es derzeit scheint, wird jedoch nur das Budget des Bundestheaters erhöht, dieser Ungleichbehandlung können wir als Vertretung der freien und autonomen Kultureinrichtungen nicht zustimmen. Wenn jedoch die Erhöhung des Bundestheaters mit Kürzungen des Kunstbudgets und speziell der Ermessensausgaben einhergehen, muss dagegen auf heftigste Einspruch erhoben werden.
Sowohl die Kürze der Frist, als auch die fehlenden Informationen zum Kunst- und Kulturbudget machen eine qualifizierte Stellungnahme unmöglich.
Gabriele Gerbasits
Geschäftsführerin
IG Kultur Österreich