Aktuelle Informationen für Kunst- und Kulturschaffende in der Steiermark

Hier findet ihr ein Überblick über alle bislang bekannten Maßnahmen des Landes Steiermark und der Stadt Graz, um akute Notlagen von Kulturvereinen sowie Künstler*innen- und Kulturarbeiter*innen abzumildern.

(update 7.7.2020)

Land Steiermark

Die wichtigsten Neuigkeiten aus der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport:

Sonderförderungsprogramme für die freie Szene

400.000 Euro stehen für einen eigenen COVID-19-Einreichtermin zur Verfügung. Die eingereichten Projekte müssen in diesem Programm einen Bezug zur Corona-Krise herstellen. Unter diesem Bezug wird nicht nur eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Virus-Krise verstanden. Es können auch Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen des Kunst- und Kulturschaffens angeführt werden (z.B.: Publikumsrückgang, Umbesetzungen: heimische statt internationale mitwirkende KünstlerInnen, digitale statt analoge Umsetzung, usw.). Aus diesem Grunde wurde der Kultur- und Kunstförderungseinreichtermin von 15. Juli auf den 7. August 2020 verschoben. Bereits geförderte Projekte können nicht erneut eingereicht oder gefördert werden.

Darüber hinaus gibt es ein weiteres Sonderförderungsprogramm explizit zur Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen: Darstellende Kunst, Musik, Musiktheater und Klangkunst sowie Literatur im Umfang von 100.000 Euro. Diese Förderung ist niederschwellig und bedarfsorientiert (auf Basis der Steirischen Gastspielförderung) und wird über ein Online-Formular abgewickelt. Einreichungen werden ab 7. August bis 31. Dezember 2020 möglich sein. Der Leistungszeitraum von Wiederaufnahmen, Lesungen und Tourneen von Produktionen erstreckt sich von Mai 2020, seit der Lockerungsverordnung, bis Ende Dezember 2021. Im Rahmen des Sonderförderungsprogramms werden ausschließlich folgende Veranstaltungen gefördert:

• Wiederaufnahmen von abendfüllenden Produktionen und Programmen in den Förderungsbereichen Darstellende Kunst (Theater, Tanz, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Neuer Zirkus) und Musik, Musiktheater, Klangkunst (Musiktheater, Konzertprogramme), deren Premiere im Bundesland Steiermark vor dem Beginn des COVID-19-Veranstaltungsverbots (11. März 2020) stattgefunden hat.

• Tourneen von professionellen klassischen und zeitgenössischen Solisten, Musikensembles oder (Jazz-) Bands im Förderungsbereich Musik, Musiktheater und Klangkunst.

• Lesungen zeitgenössischer AutorInnen im Förderungsbereich Literatur.

Alle geplanten Vorstellungen müssen innerhalb der Laufzeit des Sonderförderungsprogramms vom 30.05.2020 bis 31.12.2021 stattfinden. Mehr dazu.

 

Projektförderungen
Das Land Steiermark hat beschlossen, sowohl die bereits ausbezahlten als auch die gewährten vertraglich abgeschlossenen Förderungen nicht zurück zu fordern, wenn die entstandenen Vorbereitungs- und Stornokosten entsprechend belegt und nachgewiesen werden können.
Der Projektzeitraum der geförderten Kunst- und Kulturprojekte, deren Umsetzung wegen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus noch fraglich ist, wird automatisch um eineinhalb Jahre verlängert. Damit wird den Kunst- und Kulturschaffenden die Möglichkeit gegeben, ihre Projekte auch zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.
Trotz Verlängerung des Projektzeitraumes gilt für neue Projektideen und Programminhalte oder eine Jahresförderung für 2021 nach wie vor der 15. Oktober 2020 als Einreichstermin. Bitte beachten Sie dabei, dass es zu keiner Doppelförderung von Projekten kommen darf. Mehr dazu hier.

Die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport hat einen Leitfaden zur Abwicklung von Kunst- und Kulturförderungen zusammengestellt, der Anweisungen enthält wie vorzugehen ist wenn der Fördergegenstand von COVID-19 Sondermaßnahmen betroffen ist. Die Anleitungen für die Projekt- und Jahresförderungen 2020 findet ihr auf die Seiten von 3 bis 7.

Mehrjährige Kulturförderungen
Das beschlossene Maßnahmenpaket beinhaltet einerseits eine Wertanpassung der zugesagten Förderung in der Höhe von zwei Prozent im Jahr 2021, andererseits soll auch die Abrechnung sowie die Umsetzung der Projekte in den Jahren 2020 und 2021 flexibel möglich sein. Weiters haben sie ankündigt, dass die Auszahlung der gesamten Förderungen 2020 im Rahmen der mehrjährigen Förderungsvereinbarungen, die normalerweise in drei Tranchen zwischen Februar und Juli erfolgt, heuer zur Gänze bis Ende April ausgezahlt werden.
Zudem haben die Fördernehmer*innen die Möglichkeit bei entsprechender Projekteinreichung bis Ende Oktober 2021 ihren Förderungsvertrag um ein Jahr bis 2022 zu verlängern.
Weitere Details findet ihr auf ihre Homepage.

Die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport hat einen Leitfaden zusammengestellt, der Anweisungen im Zusammenhang mit der Förderungsabwicklung bei Kunst- und Kulturförderungen enthält, die von COVID-19 Sondermaßnahmen betroffen sind. Sie finden darin auch detaillierte Informationen zum Härtefonds. Ein informatives Merkblatt zur Abwicklung von Kunst- und Kulturförderungen findet ihr im Anhang (unten).

Soforthilfepaket des Landes Steiermark

Das Land Steiermark hat ein Soforthilfepaket in Höhe von 690.000 Euro für die Bereiche Sport und Kultur aufgesetzt.

Grundsätzlich versteht sich dieser Härtefonds als drittes Auffangnetz für all jene selbstständigen KünstlerInnen und KulturvermittlerInnen, denen eine Unterstützung aus den Maßnahmen des Bundes, konkret des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) und des Härtefallfonds der Wirtschaftskammer (HFF), versagt wurde. Dabei ist es für uns wesentlich, dass die Versagung schriftlich belegbar ist. Sofern KünstlerInnen also von beiden erwähnten Bundesstellen eine Förderversagung vorlegen können UND die in den Richtlinien dargestellten Kriterien des Steirischen Härtefonds erfüllen, kann nach entsprechender Antragsstellung über die Kulturabteilung des Landes Steiermark mit einem Betrag von je 917,35 Euro für maximal drei Monate (insgesamt max. 2.752,05 Euro pro Person) unterstützt werden. Das betrifft auch KünstlerInnen, die zwar im April eine Förderung iHv EUR 500.- oder EUR 1.000.- im Rahmen der Phase 1 des KSVF  oder HFF zugesprochen bekommen haben, aber aktuell eben keine Unterstützung von KSVF und HFF erhalten können.

Ansuchen (schriftlich) und Fragen können ab Montag, 30. März 2020, an die angeführten Stellen in der Kultur- und Sportabteilung gestellt werden. Die Antragsfrist endet mit 31. Dezember 2020. Weitere Details findet ihr auf der Homepage.

Ansprechperson:

Mag. Gernot Walter / Telefon: +43 (316) 877-4318

@email

 

Stadt Graz

Die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Kulturamt:

Verlängerung von Projektzeiträumen über das Jahr 2020
Es ist für viele Einreicher*innen von Förderprojekten nicht möglich, ihre Projekte im Jahr 2020 plangemäß zu Ende zu bringen. Daher wird dem Gemeinderat eine Ausnahme von der Förderrichtlinie in Bezug auf die Jährlichkeit der Förderungen zum Beschluss vorgelegt. Projekte können dann auf das Jahr 2021 ausgeweitet werden.

Absage von Veranstaltungen

Um den finanziellen Weiterbestand von Vereinen/Institutionen sowie die Absicherung von Einzelpersonen zu unterstützen, können alle Kosten in Zusammenhang mit den Vorbereitungsarbeiten sowie Abschlagszahlungen für abgeschlossene Verträge als Fördernachweis anerkannt werden.

Der Gemeinderat hat den Beschluss zur Änderung der Auszahlungs- und Abrechnungstermine der mehrjährigen Förderungen in der Gemeinderatssitzung am 23.April 2020 gefasst. Herr Stadtrat Günther Riegler hat alle Fördervertragsnehmer*innen in einem Schreiben über die vorübergehenden Richtlinien anlässlich der COVID 19 Pandemie zur Vorgehensweise bei bereits gewährten Förderungen informiert.

Wichtig für die mehrjährigen Fördervertragspartner*innen bei der Stadt Graz:

Bei einer Zusammenlegung der Budgets von 2020 und 2021 muss dies bis spätesten 30.12.2020 in einem formlosen Email bekannt gegeben werden(@email). Dann ist eine Abrechnung mit allen Unterlagen beider Jahren bis Ende März 2022 vorzulegen. Ansonsten gilt der 31. März 2021 als Stichtag für die Abrechnung.

Das Kulturressort der Stadt Graz hat sich entschlossen, eine Seite für digitale Kulturveranstaltungen einzurichten.

Graz Kulturjahr 2020
Das Kulturjahresprogramm wird offiziell unterbrochen, es wird voraussichtlich um den Schulbeginn im September konzertiert wiedereröffnet und bis Sommer 2021 ausgeweitet. Eine kulturelle (Wieder-)belebung der Stadt in Form eines ReOpening des Kulturjahres zum Ende der allgemeinen Sommerpause. Mehr dazu hier.

Die Stadt Graz hat am 27. März ein Soforthilfe-Wirtschaftspaket erstellt. U.a geht es auch um die Umsetzung der Mietenkulanz für die Dauer der Corona-Krise, die auch alle Mieter*innen der Stadt-Ateliers betrifft.