Beratungspraxis: Fokus Abzugssteuer
Die Abzugssteuer gehört zu den steuerlichen Themen, die Kulturvereine in der Praxis immer wieder beschäftigen – insbesondere dann, wenn internationale Künstler*innen für Auftritte in Österreich engagiert werden. Anknüpfend an den Beitrag „Rechtsauskunft: Steuern im Kulturverein – Fokus Abzugssteuer“ erreichten uns konkrete Rückfragen aus der Praxis. Diese haben wir im Rahmen der Reihe Beratungspraxis nochmals vertiefend aufgegriffen und gemeinsam mit der steuerlichen Expertise von KPMG Alpen-Treuhand GmbH näher ausgearbeitet.
Im Beratungsalltag zeigt sich, dass viele Unsicherheiten im Hinblick auf die Abzugssteuer (nach § 99 EStG) bestehen. Muss z.B. bei einer Band für jedes einzelne Mitglied Abzugssteuer abgeführt werden? Was bedeutet es, wenn eine Künstleragentur zwischengeschaltet ist? Wer gilt dann steuerlich als Vertragspartner? Und welche Kosten – etwa für Reise oder Unterkunft – sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen?
Vorweg: Ob und in welcher Höhe Abzugssteuer anfällt, hängt wesentlich davon ab, wer vertraglich Anspruch auf das Honorar hat. Gerade bei internationalen Produktionen, bei denen Agenturen, Bands, einzelne Musiker*innen oder ausländische Institutionen beteiligt sind, können sich daraus unterschiedliche steuerliche Konsequenzen ergeben.
Der folgende Beitrag greift Fragen von Kulturvereinen aus der IG Kultur Beratungspraxis auf und erläutert mit Hilfe der KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungsgesellschaft anhand konkreter Beispiele, worauf bei Engagements von Künstler*innen aus dem Ausland zu achten ist. Im Mittelpunkt stehen dabei Bands und Agenturen, die Einbeziehung von Reisekosten in die Bemessungsgrundlage, die Anwendung der Bagatellgrenze, sowie Fragen der Meldung und Dokumentation gegenüber dem Finanzamt.
