Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds für das 4. Quartal 2021
Der NPO Fonds wird aufgrund des erneuten Lockdowns für das 4. Quartal 2021 und das 1. Quartal 2022 verlängert.
Anträge für das 4. Quartal 2021 können ab 21. Februar bis zum 30. April 2022 eingebracht werden! Wir stellen die Neuerungen für euch zusammen.
Der NPO Fonds wird aufgrund des erneuten Lockdowns für das 4. Quartal 2021 und das 1. Quartal 2022 verlängert.
Anträge für das 4. Quartal 2021 können ab 21. Februar bis zum 30. April 2022 eingebracht werden!
Im Wesentlichen werden diesselben Regelungen wie bisher gelten.
NEU wird voraussichtlich sein:
- Die Voraussetzung für einen Antrag ist ein Mindest-Einnahmenentfall von 10%.
- Bestätigung durch eine Steuerberatung bereits ab € 6.000 Förderhöhe
- Struktursicherungsbeitrag beträgt 5% der Einnahmen von 2019
- Auch zwischen 10.3.2020 und 31.8.2021 neugegründete NPOs können einreichen, deren Förderung ist mit € 12.000 gedeckelt
- Ausschluß von der Beantragung wenn eine Verwaltungsstrafe wegen der Covid-Regelungen vorliegt (zb. Vertretungsverbot).
Bislang liegt nur ein unverbindlicher Entwurf der Richtlinien vor.