AMS

Corona Faktenbasis Hilfsmaßnahmen Kulturvereine Die Maßnahmen gegen das Corona-Virus treffen den Kulturbereich hart: Veranstaltungen können nicht stattfinden, Projekte verzögern sich, Einnahmen fallen aus, gleichzeitig bleiben Fixkosten bestehen. Die Krise ist eine große Herausforderung für das Fortbestehen freier Kulturinitiativen. Was für Probleme stellen sich den Kulturschaffenden? Welche Maßnahmen sind bereits auf Schiene und welche sind für Kulturschaffende geeignet?
In kaum einem Sektor sind prekäre Arbeitsverhältnisse so weit verbreitet, wie im Kunst und Kulturbereich. Aus diesem Grund treffen Maßnahmen aus Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik all jene, die in diesem Bereich arbeiten, umso stärker. Es ist eine Entwicklung, die nun auch in anderen Bereichen immer schlagender wird. Als Spielfeld neoliberaler Politik könnten die Verhältnisse bald verstärkt auf die Gesamtgesellschaft umgelegt werden.
Als in Graz in den 1990er Jahren auffallend viele neue Kunst- und Kulturvereine entstanden, die auf Freiwilligenarbeit und Selbstausbeutung in prekären Arbeitsverhältnissen basierten, wurde die Frage nach den Arbeitsbedingungen laut. Unter dem Motto „Kulturarbeiter*innen vereinigt euch“ gelang die Initiierung eines Projektes zur Förderung von Arbeit im kulturellen Sektor. Im Gespräch erzählte Anita Hofer, Gründerin und Leiterin des gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes „Kultur schafft Arbeit“, von den politischen Rahmenbedingungen bei der Entstehung, dem Konzept und den gegenwärtigen Bedrohungen des Projektes.
Elisabetta Foco on Unsplash Ein Gespräch mit Yvonne Gimpel, Geschäftsführerin der IG Kultur, über den Stillstand in der Kulturpolitik, überhandnehmende ökonomische Tendenzen und wie der Kulturbereich wieder politisch relevant werden könnte. 
<p><i>Riesenaufregung um Streichung von Arbeitslosengeldanspruch für NebenerwerbslandwirtInnen zeigt: Eine schnelle politische Lösung ist möglich. Das ist wunderbar – aber bitte für alle!</i></p> <p>Die Kombination von selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit ist so kompliziert, dass sich kaum jemand damit auskennt. Was passiert, wenn die unselbstständige Beschäftigung wegfällt und Arbeitslosengeld zur Existenzsicherung notwendig wird? Kann ich
Drei Jahre Arbeitslosengeld zurückzahlen, obwohl du alles korrekt angegeben hast? – „Unmöglich“, ist in der Regel der erste Kommentar aus Politik und Verwaltung zu einer derartigen Geschichte. Wenn aber ein konkreter Fall in allen Details ausgefaltet wird, kommt das große Grübeln, und je vertrauter eine Person mit dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) ist, desto schneller kommt die Antwort: blöd gelaufen, aber korrekt...
Der Beginn der Arbeit des Kulturrat Österreich am Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) war – wie in neoliberalen Zeiten fast schon normal – nicht einmal so sehr der Wunsch nach Verbesserungen, sondern das Abarbeiten an einer Gesetzesnovelle, die massive Verschlechterungen zum Status Quo zu bringen drohte.
Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) ist das Schlüsselwort 2009: Seit Ende April gibt es Sitzungen zu unterschiedlichen Themenspektren mit dem Ziel, jeweils Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Künstler*innen in Österreich zu entwickeln.
„Den Erwerbslosen wird schließlich auch etwas gegönnt: die regelmäßige Kopfwäsche beim Arbeitsmarktservice.“
An sich könnte es relativ einfach sein: Ein transparentes Handeln des AMS respektive der Ministerien für Soziales und Wirtschaft und ein unabhängiges Instanzensystem bei Fehlern – und die BewohnerInnen des Landes wären in der Lage, ihre Ansprüche zu prüfen und für vernünftige Änderungen im System einzutreten.
Nach der neuen Definition gilt als arbeitslos, wer weder eine selbständige noch eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt. Das klingt zunächst vielleicht überzeugend, bedeutet aber, dass beispielsweise Frau Votava, die ihr Einkommen fifty-fifty aus einer Anstellung und einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielt, bei Beendigung der einen Tätigkeit auch noch die andere aufgeben muss, um als arbeitslos zu gelten und in der Folge Arbeitslosengeld beziehen zu können.
Kunst und Kultur zu rezipieren kostet Geld – und auch wenn sie groß „für alle“ ausgeschrieben sind, ist doch nur an „manche alle“ gedacht.