Anstellung

Arbeiten im Kulturverein Symbolbild - Baustelle Kulturarbeit Hauptsache die Arbeit ist erledigt und es geht sich budgetär aus. Kaum ein (kleinerer) Kulturverein hat die Ressourcen, sich damit auseinander zu setzten, ob alle aktuellen (arbeits-)rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Meist erfolgt dies erst, wenn es Probleme mit der ÖKG oder Finanz gibt – doch dann ist es vielfach zu spät. In unseren Webinaren wollen wir euch das notwendige Basiswissen vermitteln und euch auf typische Probleme in der Praxis der Kulturarbeit aufmerksam machen.
Wann ist eine Anstellung erforderlich und welche Tätigkeiten lassen sich auf Werkvertragsbasis erbringen? Gibt es Mischformen? Wie sieht es mit Befristungen aus? Einen guten Überblick zu haben und den rechtlichen Rahmen zu kennen, lohnt sich allemal. Wie ihr auf der sicheren Seite seid, erfahrt ihr in unserer Online-Session am 22. November 2024, 13:00 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Welche Möglichkeiten gibt es, unentgeltlich für einen Verein tätig zu werden. Wie definiert sich Ehrenamt und wie ist es vom Dienstvertrag abzugrenzen? Welche Aufwandsentschädigungen sind möglich? Was ist bei Praktika und Volontariaten zu beachten? All das erfahrt ihr in unserer 2-stündigen Online-Session am 27. November, 17:00 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Unsere neue Sammlung von Musterverträgen und Vorlagen soll Kulturinitiativen in ihrem Arbeitsalltag unterstützen und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Die Vorlagen sind praktische Werkzeuge, sie dienen aber auch der ersten Orientierung, um das Bewusstsein für verschiedene Vertragsgestaltungsmöglichkeiten zu schärfen. Begleitend dazu bieten wir Mitgliedern Weiterbildung und individuelle Beratung bei Fragen zu Beschäftigungsformen und Vertragsgestaltung an.
Anstellung, Werkvertrag oder doch Ehrenamtlich? Um Projekte im Kulturverein zu realisieren, braucht es Menschen, die zusammenarbeiten. Je nachdem, wie diese Zusammenarbeit konkret aussieht sind rechtlich ganz bestimmte Beschäftigungsformen vorgesehen. Hier findet ihr das notwendige Basiswissen für Kulturvereine als Arbeit- und Auftraggeber.
Grafik mit Kakteen und Logo In unserer Webinarreihe KULTUR RECHT PRAKTISCH dreht sich alles um rechtliches Know-How im Kulturbetrieb. Los geht‘s mit dem ersten Basismodul „Wie stellt ihr (euch) an? – Beschäftigungsformen im Kulturbetrieb“. Damit wenden wir uns an die Arbeit- und Auftraggeber*innen unter euch, die häufig vor der Wahl der richtigen Beschäftigungsform stehen. Wann ist eine Anstellung erforderlich und welche Tätigkeiten lassen sich auf Werkvertragsbasis erbringen? Gibt es Mischformen? Wie sieht es mit Befristungen aus? Einen guten Überblick zu haben und den rechtlichen Rahmen zu kennen, lohnt sich allemal. Wie ihr auf der sicheren Seite seid, erfahrt ihr in unserer zweistündigen Online-Session am 21.Juni, 15:30 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.

Das Gehaltsschema der IG Kultur gibt eine Orientierung für faire Bezahlung nach Tätigkeitsart und Dienstjahren. Es weist das Mindestbruttogehalt für Arbeitnehmer*innen für eine Vollzeit-Anstellung aus (14 Gehälter pro Jahr, gestaffelt nach Art der Tätigkeit und Betriebszugehörigkeit nach Jahren). Zur Berechnung der Jahresgesamtkosten für den/die Arbeitgeber*in inkl. Dienstgeberkosten empfehlen wir diesen Online-Rechner.

Zum Rechner