Corona-Maßnahmen

Vergangenen Freitag wurde angekündigt, dass ab 21.9. neue Beschränkungen zur Reduktion der sozialen Kontakte gelten: „Private Feiern“ und Treffen sollen auf maximal 10 Personen begrenzt sein. Dabei wurde unterschlagen, dass diese Begrenzung für alle Indoor-Veranstaltungen gilt, die nicht ausschließlich gekennzeichnete und zugewiesene Plätze vergeben – Vernissagen, Führungen, Workshops, Veranstaltungen mit Stehpublikum, etc. Zudem ändern sich die Vorgabe, ab wann ein Covid-19 Präventionskonzept verpflichtend ist. Eine Information zur neuen Rechtslage ab 21. September.
Die jüngsten Verschärfungen der Veranstaltungsregeln wurden dem Kunst- und Kultursektor via den Medien mitgeteilt. Einen Austausch über die Konsequenzen mit dem Sektor gab es nicht. Wir erwarten die Einberufung eines Kunst- und Kulturgipfels, um die neue Situation zu besprechen und Perspektiven bis zumindest zum Jahresende zu entwickeln.
Corona hat den Kulturbereich weiterhin fest im Griff. Im Wochentakt ändern sich die Bedingungen, unter denen Kunst und Kultur möglich ist. So ist kein Planen, kein Arbeiten in Kunst und Kultur möglich. Die Unterstützungsmaßnahmen enden jedoch mit Ende September bzw. sind auf maximal sechs Monate (seit März) ausgelegt. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die nicht rückwirkend sondern vorausschauend ein Überleben des Kunst- und Kultursektors absichern.
Grün – Gelb – Organe – Rot: Ab 1. Oktober bedeutet ein Umschalten der Corona-Ampel für definierte Bezirke oder Regionen strengere Auflagen für Kulturveranstaltungen. Die Regelungen im Überblick und unsere Einschätzung dazu.

Druckvorlage: Aushang Corona-Vorgaben für Veranstaltungen

Welche Regeln gelten für Besucher*innen bei Veranstaltungen? Wann muss eine Maske getragen werden? Für wen gilt der Mindestabstand? Um eure Besucher*innen über die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zu informieren, findet ihr hier Druckvorlagen zum Aushang.