EKZ-NPO

Gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen wie Gesundheit, Kunst und Kultur, Pflege und Sport sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, die von wirtschaftliche Beeinträchtigungen aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise betroffen sind, können bis 31.12.2024 um Zuschuss ansuchen.
Damit ihr im hektischen Arbeitsalltag nicht darauf vergesst: Bis 31. Dezember 2024 können gemeinnützige Kulturvereine einen Zuschuss zu ihren Energiemehrkosten im Jahr 2023 via der sogenannten Phase 2 des "Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen", kurz NPO-EKZ) beantragen. Anders als in Phase 1 werden 50% der Energiemehrkosten gefördert, wodurch es für viele Vereine leichter sein sollte, die erforderliche Mindestfördersumme zu erreichen.
Endlich ist es soweit – die Richtlinien für den Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen sind da. Die Antragsstellung für einen Zuschuss zu den Energiemehrkosten 2022 ist ab 22. Jänner möglich. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick.