Gemeinnützigkeit

Beratungspraxis Haftungsfragen Wie verändert sich die Haftung für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, wenn diese als Anerkennung für ihre Tätigkeit eine Freiwilligenpauschale erhalten? Welche Verantwortung übernehmen Rechnungsprüfer*innen? Wie wirkt sich die Entlastung des Vorstandes auf die Haftung aus? Wer kommt für Steuerschulden auf? Antworten auf häufige Fragen zum Thema Haftung und typische Problemstellungen aus dem Vereinsalltag aus unserer Beratungspraxis.
Mit Beginn des Jahres 2025 treten wichtige Anpassungen bei den Beitragsgrenzen, Steuersätzen und Pauschalen in Kraft, die für Kulturvereine von Bedeutung sind. Änderungen betreffen unter anderem die Geringfügigkeitsgrenze, die Kleinunternehmerregelung, Anpassungen beim Kilometergeld und der Reisekostenpauschale. Was sich geändert hat und in welcher Höhe, haben wir hier für euch zusammengestellt.
Seit 2015 setzt sich die IG Kultur für eine Ausweitung der Spendenbegünstigung auf alle Kulturvereine ein. Unsere Klage gegen die diskriminierende Rechtslage brachten wir bis vor den Verfassungsgerichtshof. Nun ist es soweit – ab 1. Jänner 2024 soll die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden allen gemeinnützigen (Kultur-)Vereinen möglich sein. Ein Meilenstein. Begleitend dazu bringt die Gemeinnützigkeitsreform weitere Änderungen, etwa eine Neuregelung der steuerbefreiten Freiwilligenpauschale.