gewerberecht

Buffet beim Konzert, Getränke beim Vereinsabend oder Kuchenverkauf bei Veranstaltungen: Kleinstgastronomie gehört in vielen Kulturvereinen zum Alltag. Steuerlich ist sie jedoch heikel, da gastronomische Tätigkeiten grundsätzlich als begünstigungsschädlicher Betrieb gelten können. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei einfachen Angeboten im Rahmen von Kulturveranstaltungen oder bei kleinen Vereinsfesten – sehen die Vereinsrichtlinien jedoch Ausnahmen vor. Ausgabe 3 der Reihe „Aus der Beratungspraxis“ zu steuerrechtlichen Fragen.
Gewerbeordnung Webinar Viele Kulturvereine betreiben im Rahmen ihrer Veranstaltungen oder Vereinslokale Ausschank, Barbetrieb bzw. Gastroangebote – mit dem Verständnis, dass dies im Sinne der Gemeinnützigkeit erfolgt. Zu beachten: Bei diesen Tätigkeiten kann die Gewerbeordnung (GewO) greifen, denn diese gilt auch für Vereine – unabhängig davon, ob sie gemeinnützig sind oder nicht.