haftung

Vorsicht bei der Übernahme eines gemeinnützigen Vereins: nach aktueller Rechtsprechung treffen vertretungsbefugte Personen besondere Prüfpflichten, wenn sie einen Verein übernehmen. Insbesondere das Vorliegen der Gemeinnützigkeit gem. §§ 34 ff BAO und die daraus resultierenden Steuer- und Abgabenerleichterungen dürfen nicht einfach als gegeben vorausgesetzt werden. Werden Vereinsstatuten ungeprüft übernommen und stellt sich später eine Abgabenschuld heraus, so haften die Vereinsobleute mit ihrem Privatvermögen, wenn es aus dem Vereinsvermögen nicht gedeckt werden kann.
Corona Faktenbasis Hilfsmaßnahmen Kulturvereine Die Maßnahmen gegen das Corona-Virus treffen den Kulturbereich hart: Veranstaltungen können nicht stattfinden, Projekte verzögern sich, Einnahmen fallen aus, gleichzeitig bleiben Fixkosten bestehen. Die Krise ist eine große Herausforderung für das Fortbestehen freier Kulturinitiativen. Was für Probleme stellen sich den Kulturschaffenden? Welche Maßnahmen sind bereits auf Schiene und welche sind für Kulturschaffende geeignet?

Workshop Haftungsfragen im Verein

Wenn etwas im Verein schiefgeht, wer haftet? Workshop mit Dr. Richard Hargassner zu Haftungsfragen im Verein am Dienstag, den 18. Juni 2019 in Wien. Mitglieder der IG Kultur Österreich können kostenlos teilnehmen. Anmeldung erforderlich!
AUSGEBUCHT! Wenn etwas im Verein schiefgeht, wer haftet? Workshop mit Dr. Richard Hargassner zu Haftungsfragen im Verein am Dienstag, den 18. Juni 2019 in Wien. Mitglieder der IG Kultur Österreich können kostenlos teilnehmen. Anmeldung nicht mehr möglich.
<p>Wenn Sie jetzt durch Kleingartenanlagen flanieren, werden Sie allüberall auf geschäftiges Treiben stoßen. Dem geschulten Auge des Kleingärtners eröffnen sich aber mitunter tiefere Einsichten in das Wesen eines Menschen, wenn er sich in dessen Garten umblickt. Baum- und Heckenschnitt sprechen Bände über die Sorgfältigkeit eines Menschen und vom Zustand des Komposthaufens kann getrost auf die Reinlichkeit in der Küche und das Hygieneverhalten seiner EigentümerInnen