Kultur

Vereinsleben & Corona

Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Seit der jüngsten Änderung des Gesellschaftsrechtlichen Covid-19-Gesetzes können alle Vereine die Generalversammlung bis zum Jahresende 2021 verschieben und zusätzlich davor ablaufende Funktionsperioden der Vorstandsmitglieder verlängern und ins Vereinsregister eintragen lassen.
Corona Kultur Veranstaltungen Regelungen Corona hat das Kulturleben weiterhin fest im Griff. Niemand macht sich Illusionen, dass ab 1. Oktober wieder ein regulärer Kulturbetrieb möglich ist. Mit Ende September enden jedoch die Unterstützungsleistungen für sämtliche gemeinnützig arbeitenden Kultureinrichtungen und -vereine. Danach kommt das Nichts. Wir appellieren an die Politik: Verhindern sie ein Sterben auf Raten im Kultursektor, schaffen sie ein umfassendes Sicherungs- und Neustartprogramm um das Überleben des Kultursektors zu sichern! 
Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.