mieten

Bei Miet- und Pachtobjekte, die aufgrund der aktuellen behördlichen Anordnungen nicht zu dem Zweck benutzbar sind, für den sie angemietet wurden, besteht die Möglichkeit der Mietfreistellung oder Mietzinssenkung. Beispiele dafür wären Veranstaltungsräume für Kulturveranstaltungen oder Galerien, die aufgrund der behördlichen Covid-19-Verordnungen geschlossen werden mussten. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten.
„Warum steigen die Mieten bloß SOHOch?“ steht seit rund einem Jahr in blauen Lettern auf eine Wand am Yppenplatz in Wien-Ottakring gesprayt. Die Wand gehört zu einem der schnieken neuen Cafés und Restaurants in der Gegend, die von manchen hier als Sinnbilder des Vordringens der viel bemühten bourgeoisen Bohemiens (sprich: Bobos) in „unser Grätzel“ wahrgenommen werden.