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Mindestpension
11 December 2016
/
Politik
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Gabriele Gerbasits
ACHTUNG bei ehrenamtlicher Arbeit für den Kulturverein bei Bezug einer Mindestpension mit Ausgleichszulage!
Auslagenersätze für tatsächliche Aufwendungen sind nicht als Nettoeinkommen zu qualifizieren und dürfen von der PVA nicht auf die Ausgleichszulage angerechnet werden.