Stipendium

Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2025 ein mit € 5.250,- dotiertes Lyrik-Stipendium (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Autor:innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Projekt zu finalisieren. Ende der Einreichfrist: 28. Februar 2025
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 30. Juni 2025 ein mit € 5.250,- dotiertes Dramatiker-Stipendium (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Dramatiker:innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Projekt zu finalisieren. Einreichfrist: 31. Oktober 2024
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 ein mit € 10.500,- dotiertes Jahresstipendium für SPARTENÜBERGREIFENDE KUNSTFORMEN (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Künstler*innen aller Kultursparten sowie Kulturwissenschaftler*innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein interdisziplinäres Projekt zu realisieren. Einreichfrist: 30. August 2024
Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee für den Zeitraum Mai bis September 2025 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an Foto- und Medienkünstler:innen. Das Stipendium in der Höhe von € 6.000,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohn- und Arbeitsmöglichkeit trägt die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee. Einreichfrist: 15.11.2024
Das Land Kärnten vergibt, verteilt auf zwei Einreichtermine im Frühjahr und Herbst, insgesamt zehn Stipendien zur Finalisierung literarischer Projekte. Die Stipendien sind in Höhe von je € 1.700,- dotiert und sollen Schreibende dabei unterstützen, sich einem weit fortgeschrittenen literarischen Vorhaben zu widmen und dieses zu einem Abschluss zu bringen. Antragsberechtigt sind Autor:innen, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind, oder deren Persönlichkeit und/oder Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. Einreichtermine: 15. April 2024 und 30. September 2024
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 ein mit € 10.500,- dotiertes Jahresstipendium für MUSIK (€ 875,-/Monat). Einreichfrist: 30. Juli 2024
Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2025 an bildende Künstler:innen zwei Stipendien in der Höhe von je € 10.500,-. Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate (entweder erste Jahreshälfte 2025 oder zweite Jahreshälfte 2025. Reise-, Material- und Betriebskosten (derzeit ca. € 550,- p.m.) werden nicht übernommen. Einreichfrist: 15. Juni 2024
Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2024 für Projekte aus dem Bereich der bildenden Kunst Arbeitsstipendien. Insgesamt steht dafür im Jahr 2024 ein Betrag von € 10.500,- zur Verfügung. Das Budget kann anteilig an mehrere Bewerber*innen vergeben werden. Die Laufzeit eines Arbeitsstipendiums richtet sich nach der Stipendienhöhe (z. B. € 875,-/ein Monat, € 1.750,-/zwei Monate usf.). Einreichfrist: 31. Mai 2024
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom Juli 2024 bis Dezember 2024 ein mit € 5.250,- dotiertes Arbeitsstipendium (€ 875,-/Monat) an Filmschaffende. Einreichfrist: 30. April 2024
Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2024 ein mit € 3.000,- dotiertes Stipendium für WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN von Kulturschaffenden, die im Bereich der freien Kulturarbeit tätig sind. Einreichfrist: 30. April 2024
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 - 31. Dezember 2025 ein mit insgesamt 10.500 Euro (875 Euro monatlich) dotiertes Architektur Stipendium. Einreichfrist: 2. April 2024
Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Stadt Villach für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an FILMSCHAFFENDE. Das Stipendium in der Höhe von € 3.600,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohnmöglichkeit und den Arbeitsplatz im FreiRaum Otelo trägt die Stadt Villach. Sämtliche darüber hinaus gehende Kosten hat der/die Künstler:in selbst zu tragen. Einreichfrist: 31.03.2024