urheberecht

Das offenkundige Problem, dass nämlich das Urheber_innenrecht heute praktisches Recht für alle sein müsste, Verwerter_innen und zum nicht kleinen Teil auch professionelle Urheber_innen dies aber nicht zur Kenntnis nehmen wollen, führt notgedrungen zum (versuchten) Verzicht auf die öffentliche Diskussion.
Smiers, Jost/van Schijndel, Marieke: No Copyright. Vom Machtkampf der Kulturkonzerne um das Urheberrecht. Eine Streitschrift Berlin: Alexander Verlag 2011
Um es kurz zu sagen: Während die einen (in der zweiten Reihe) seit Jahren auf die diskursive Entwicklung alternativer Ansätze und auf internationale Perspektiven setzen, haben die anderen angefangen, das politische Potenzial der Verknüpfung von Eigentumslogik und künstlerischer Repräsentation abzuschöpfen.
Die ganze Krise ums Urheberrecht ist ein Symptom für die vielfachen Umbrüche im Kunstbetrieb. Es geht ums Ganze – um die Berufsidentität als Autor_in und wie sich diese bisher im Kontext der technischen Vertriebsmöglichkeiten der letzten paar hundert Jahre konstituiert hat.
Die Urheber fordern nun seit Jahrzehnten die Abschaffung der cessio legis, auch mit dem Argument, dass nur so ein Verhandeln auf Augenhöhe mit den Produzenten möglich wird. Durch die Entscheidung des EuGH scheinen sie diesem Ziel einen Schritt näher.
Urheberrecht ist eine hoch komplexe und abstrakte Angelegenheit. Schon der Werkbegriff des Immaterialgüterrechts ist angewandte Metaphysik: Ein Werk ist nicht fassbar, es ist reiner Geist. In seinen Manifestationen wird das Werk zur Aufführung, Vervielfältigung oder Zurverfügungstellung.
Viele Kulturschaffende und Kulturinteressierte sind sich darin einig, dass die Maßnahmen des souveränen Staates Österreich nicht angemessen sind, da sie zu einer ständig prekären ökonomischen Situation von Kulturschaffenden führen. Und einige von ihnen meinen nun, dass sie den Königsweg zur nachhaltigen Verbesserung dieser Situation gefunden haben, nämlich die konsequente Durchsetzung des Urheberrechts.
Relativ klar ist die Lage für die Kulturindustrien, wo sich die alten Industrien – die Verleger, Labels, Vertriebe usw. – dagegen wehren, von den neuen AkteurInnen – Google, Facebook, Amazon etc. – verdrängt zu werden. Das Urheberrecht ist die zentrale Waffe in diesem Kampf.
Spätestens seit dem Erfolg der Piratenpartei bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im vergangenen Herbst bzw. seit den Protesten gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) im heurigen Frühjahr sind sie wieder in aller Munde: die Debatten um Urheber- und Verwertungsrechte und ihre längst überfällige Reform.
Um das aus den Fugen geratene Gleichgewicht zwischen Urheber_innen, Rezipient_innen und Vertriebsstrukturen wieder herzustellen, wird es eine umfassende Lösung – auf europäischer Ebene – brauchen.
„Die freie Benutzung eines (urheberrechtlich geschützten) Werkes ist zulässig, um ein neues selbstständiges Werk hervorzubringen. Das neue Werk muss aber selbst alle Voraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des benutzten Werks zu einem gewissen Maße verdrängen.“ (§ 63 UrhG)
Bis 2009 konnte man/frau sich bei der AKM anmelden, gegen eine Beitrittsgebühr von etwas über 70 Euro. Parallel zum Ausfüllen des Beitrittsformulars wurde man/frau auch Mitglied der eng mit der AKM verbundenen austro mechana. Seit heuer wird dieser Beitritt zusätzlich mit 55 Euro belegt.