vereinsrecht

Hinweis aus der Beratungspraxis: werden Honorare an Vortragende oder freie Dienstnehmende ausgezahlt, sind diese bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte dem Finanzamt zu melden („109a-Mitteilung“). Um welche Leistungen es geht und welche Ausnahmen es gibt, haben wir für euch überblicksmäßig zusammengefasst.
Vorsicht bei der Übernahme eines gemeinnützigen Vereins: nach aktueller Rechtsprechung treffen vertretungsbefugte Personen besondere Prüfpflichten, wenn sie einen Verein übernehmen. Insbesondere das Vorliegen der Gemeinnützigkeit gem. §§ 34 ff BAO und die daraus resultierenden Steuer- und Abgabenerleichterungen dürfen nicht einfach als gegeben vorausgesetzt werden. Werden Vereinsstatuten ungeprüft übernommen und stellt sich später eine Abgabenschuld heraus, so haften die Vereinsobleute mit ihrem Privatvermögen, wenn es aus dem Vereinsvermögen nicht gedeckt werden kann.
Die gesellschaftsrechtlichen Sonderregeln, die auch für Vereine gelten, wurden erwartungsgemäß bis Ende Juni 2022 verlängert. Bis dahin sind virtuelle Versammlungen, Verschieben von Versammlungen und Verlängerung der Funktonsperioden von Leitungsorganen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die gesellschaftsrechtlichen Sonderregeln, die auch für Vereine gelten, wurden erwartungsgemäß bis Ende Juni 2022 verlängert. Bis dahin sind virtuelle Versammlungen, Verschieben von Versammlungen und Verlängerung der Funktonsperioden von Leitungsorganen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine Prüfung durch die Behörden kann grundsätzlich jeden Verein treffen: Gesundheitskasse oder Finanzbehörden führen eine Abgabenprüfung durch, Behörden kontrollieren nachträglich die widmungsgemäße Verwendung von Förderungen, etwa bei Zuschüssen aus dem NPO-Fonds oder der Kurzarbeitsbeihilfe. Beim Webinar am 27. April behandeln wir alle Fragen rund um die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, um im Fall einer Kontrolle gut vorbereitet zu sein. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.

Workshop Haftungsfragen im Verein

Wenn etwas im Verein schiefgeht, wer haftet? Workshop mit Dr. Richard Hargassner zu Haftungsfragen im Verein am Dienstag, den 18. Juni 2019 in Wien. Mitglieder der IG Kultur Österreich können kostenlos teilnehmen. Anmeldung erforderlich!
AUSGEBUCHT! Wenn etwas im Verein schiefgeht, wer haftet? Workshop mit Dr. Richard Hargassner zu Haftungsfragen im Verein am Dienstag, den 18. Juni 2019 in Wien. Mitglieder der IG Kultur Österreich können kostenlos teilnehmen. Anmeldung nicht mehr möglich.
Workshop "Kultur veranstalten in der Steiermark" April 2014
Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder wie auch an Nicht-Mitglieder der IG Kultur. Probleme für KulturveranstalterInnen, die sich aus Gewerberecht, Vereinsrecht, Veranstaltungsgesetz ergeben, werden vor Ort diskutiert und mit ExpertInnen besprochen.
Am 20. März 2002 soll das neue Vereinsgesetz im Parlament beschlossen werden. Die IG Kultur Österreich ruft dazu auf, mit einem Schreiben an die Nationalratsabgeordneten gegen die allgemeine Vereinsbelastungswelle Protest einzulegen.