versammlungsfreiheit

Nach dem österreichischen Versammlungsgesetz – wie viele andere Grundrechte auch in langwierigen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen erkämpft – ist eine staatliche Genehmigung für die Durchführung einer Versammlung nicht erforderlich. In §2 Versammlungsgesetz findet sich lediglich eine „Anzeigepflicht“, was bedeutet, dass der/die Veranstaltende die Abhaltung einer politischen Kundgebung oder Demonstration, welche nicht gegen bestehende Strafgesetze verstößt, 24 Stunden vorher bei der zuständigen Sicherheitsbehörde bekannt geben muss.