Ungleichbehandlung II - Sicherheitsgebührenverordnung
Die IG Kultur Österreich ist bereits seit 1997 unablässig darum bemüht, auf die Problematik der so genannten Sicherheitsgebühren aufmerksam zu machen, die für viele Kulturinitiativen eine enorme finanzielle Belastung nach sich zieht.
Noch immer halten es Bezirkshauptmannschaften und Magistrate für notwendig, bei Veranstaltungen SicherheitsbeamtInnen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit abzustellen. Die Kosten dafür sind in vollem Umfang von den VeranstalterInnen zu tragen (bis zu öS 300,- pro Sicherheitsorgan und halber Stunde).
Einen besonders schwerwiegenden Anlass zur Kritik an der Handhabung der Sicherheitsgebühren bietet seit jeher die Ungleichbehandlung von Veranstaltungen im Kulturbereich gegenüber Veranstaltungen von Sportorganisationen (reduzierter Satz von öS 75,-) sowie von politischen Parteien und Religionsgemeinschaften, die von der Abgeltung des Sicherheitsaufwandes gänzlich befreit sind.
Im Jänner 2001 hat die IG Kultur Österreich erneut einen Anlauf unternommen, um im Innenministerium diese Problematik der Ungleichbehandlung zu thematisieren, nachdem durch die Bundesregierung für dieses Jahr eine Stärkung der gemeinnützigen Tätigkeit in Aussicht gestellt worden war. Die Hoffnung auf eine Beseitigung wurde allerdings enttäuscht.
Schließlich bedeutet die bloße Verlautbarungspolitik noch lange keine reale Verbesserung der schwierigen finanziellen Situation. Denn schon am 26. Februar 2001 erreichte die IG Kultur Österreich zum wiederholten Male die Mitteilung, dass die Bevorzugung von Sportveranstaltungen bei den Gebühren schlichtweg mit dem "öffentlichen Interesse auf die Gesundheitsvorsorge" begründet wird. Eine Wertschätzung für die gemeinnützige Kulturarbeit ist - wenn es wirklich darauf ankommt - bei dieser Bundesregierung ganz offenkundig nicht vorgesehen.