Call: Förderprogramm Europäische Kooperationsprojekte

Das Programm Kreatives Europa unterstützt grenzüberschreitende Kooperationsprojekte des Kultur- und Kreativsektors. Ziel ist, den Zugang zu europäischen kulturellen und kreativen Werken zu erleichtern sowie Kreativität und Innovation zu fördern. Eine Einreichung ist bis 23. Februar 2023 über das Funding and Tenders Opportunities Portal (FTOP) möglich.

 

Was sind grenzüberschreitende Kooperationen?

Es wird zwischen drei Kooperationsgrößen unterschieden, für die es jeweils separate Calls gibt: 

  1. kleine Kooperationsprojekte: 
    mindestens drei Partner aus drei verschiedenen förderungsberechtigten Ländern
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  2. mittlere Kooperationsprojekte:
    mindestens fünf Partner aus fünf verschiedenen förderungsberechtigten Ländern
    > zum Call 
  3. große Kooperationsprojekte: 
    mindestens zehn Partner aus zehn verschiedenen förderungsberechtigten Ländern
    > zum Call 

Kooperationsprojekte müssen von allen Partnerorganisationen gemeinsam konzipiert und umgesetzt werden. Die aktive Beteiligung aller Partnerorganisationen wird somit vorausgesetzt.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Bewerben können sich im Kultur- und Kreativsektor tätige Organisationen, wobei die antragsteilende Organisation seit zwei Jahren rechtlich bestehen muss. Bewerbungen von Einzelpersonen sind nicht zulässig.

Voraussetzung ist außerdem, dass alle beteiligten Organisationen ihren Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land haben. 

Aktuell sind folgende Länder an Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigt:

  • die 27 Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein
  • Assoziierte Länder: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Tunesien

 

Welche Projektideen werden gefördert?

Gefördert werden Projektideen, die zu den Zielen und Prioritäten des Förderbereichs passen. Die Projekte können sich auf einen oder mehrere Bereiche im Kultur- und Kreativsektor erstrecken und interdisziplinär sein. Darüber hinaus muss jedes Projekt einen europäischen Mehrwert besitzen, d.h. es muss sinnvollerweise mit europäischen Partnerorganisationen umsetzbar sein und nicht genauso gut „nur“ lokal oder national stattfinden können.

Zu einem der folgenden Ziele muss ein Projekt beitragen:

  • Transnationale Schaffung und Verbreitung
  • Innovation

Mindestens eine und maximal zwei der folgenden Prioritäten müssen durch das Projekt aufgegriffen werden:

  • Publikumsentwicklung
  • Soziale Inklusion
  • Nachhaltigkeit
  • Digitales
  • Internationale Dimension

Alternativ können Projekte die sektorspezifische Priorität auswählen, die aktuell folgende Sektoren umfasst: Buch, Musik, Architektur, Kulturerbe, nachhaltiger Kulturtourismus, Mode und Design.

Darüber hinaus müssen alle Projekte zu folgenden Querschnittsthemen beitragen:

  • Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit
  • Umwelt und Klimaschutz


Projektdauer

Die maximale Dauer beträgt für alle Projekte 48 Monate.

 

Finanzierung

Bei der Förderung Europäischer Kooperationsprojekte handelt sich um eine Ko-Finanzierung.

  • Kleine Kooperationsprojekte können mit 80% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 200.000 Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 20% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.
  • Mittlere Kooperationsprojekte können mit 70% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 1 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 30% müssen von den Partnerorganisationen aufgebracht werden.
  • Große Kooperationsprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 2 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 40% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.

 

Antragstellung & Einreichfrist

Die Antragstellung für Kooperationsprojekte ist einmal im Jahr möglich und erfolgt über das Funding and Tenders Opportunities Portal (FTOP) der Europäischen Kommission. 

Zur Antragstellung.

Die Einreichfrist der aktuellen Ausschreibung endet am 23.02.2023.

 


Weiterführende Informationen: 

Website des Creative Europe Desk Austria

Website des Europe Desk KULTUR mit Leitfäden und Antragsunterlagen.