Sonderförderung für freie Kulturinitiativen Projektkonzepte und Projektentwicklung
Ziel dieser Ausschreibung ist, freien Kulturinitiativen im Sinne der Definition der IG KIKK eine Möglichkeit zu geben, ihr kreatives Potential bestmöglich für intensive Projektrecherchen und -entwicklungen zu nutzen. Dies gilt auch – aber nicht nur! – vorausblickend in Anbetracht allfälliger, künftig wieder eintretender Einschränkungen des Kulturlebens, um gegebenenfalls auch ohne unmittelbare Veranstaltungen mit Publikum zukünftige Projekte vorbereiten und auf diese Weise künstlerisch tätig sein zu können.
Mit dieser Ausschreibung sollen die Impulse und die Innovationskraft der freien Szene für die Zukunft nutzbar gemacht werden.
Dotierung: 20 Einzelförderungen zu jeweils € 5.000,-- (insgesamt € 100.000,--)
Diese Förderung wird unabhängig von der Jahresförderung 2022 bzw. 2023 gewährt und bezieht sich auf zukünftige Vorhaben (geplante Umsetzung nach abgeschlossener Konzeptierung/Entwicklung frühestens 2023).
Einreichfrist: 28. Februar 2023
Förderungswürdig sind:
- Erstellung von Konzepten für Kulturprojekte einschließlich Kuratierung und Kulturvermittlung zu Themen von hoher gesellschaftspolitischer Relevanz und Aktualität, wie etwa Chancengleichheit, Klimawandel, Digitalisierung und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen, Demokratie.
- Ausdrücklich erwünscht sind Recherchearbeiten und Projektentwicklungen, die sich Fragen der Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung bzw. feministische Themen und Anliegen widmen.
- Vorhaben, die sich der Publikumsrückgewinnung widmen, werden besonders berücksichtigt.
- grundsätzlich sämtliche Sparten der freien Szene, besonders förderungswürdig sind spartenübergreifende, unkonventionelle Kulturäußerungen sowie avantgardistische und experimentelle Kulturarbeit sowie Vorhaben, die dem Bereich Kunst im öffentlichen Raum zuordenbar sind.
- Geplante Projektumsetzung 2023 oder in den Folgejahren
Nicht förderungswürdig sind:
- Vorhaben, die bereits im Jahresprogramm 2022 bzw. 2023 enthalten sind, sowie
- Vorhaben, für die bereits eine Kulturförderung des Landes Kärnten gewährt wurde.
Antragstellung mittels ONLINE-FORMULAR inkl. Anlagen innerhalb der Einreichfrist.
In der Projektbeschreibung ist das Kennwort PROJEKTENWICKLUNG anzuführen.