Förderungen

Einreichfrist: 31. August 2018 | Das BKA unterstützt infrastrukturelle Maßnahmen durch Investitionskostenzuschüsse für Kulturinitiativen, deren Jahresprogramm vom BKA gefördert wird.
Einreichungen: laufend möglich | "Leader Transnational Kultur" ist eine gemeinsame Förderinitiative des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus. Die Initiative unterstützt positive Transformationsprozesse in ländlichen Regionen, die mit Mitteln von Kunst, Kultur und Kreativität umgesetzt werden.
Einreichfrist: 15. April 2018. Das Bundeskanzleramt schreibt auch heuer wieder das  „startstipendium 2018 – Kulturmanagement“ aus, das die Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume von jungen Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern durch Weiterbildung in einem österreichischen Kulturzentrum fördert.
2001 wurde, auf Initiative des französischen Kulturministeriums, das Förderprogramm „Jeunes Talents Cirque“ ins Leben gerufen, welches sich auf die Förderung von ZirkusartistInnen spezialisierte.
©Fresh Arts Coalition Europe Dem Zeitgenössischen Zirkus eine Stimme geben! Dem zeitgenössischen Zirkus ist es - durch gezielte kulturpolitische Anstrengungen - gelungen in der Kunstsektion des Bundeskanzleramtes eine eigene Förderschiene zu implementieren. Die IG Kultur Österreich hat Yohann Floch für einen Vortrag über Zeitgenössischen Zirkus nach Wien eingeladen und Eliška Brtnická aus Prag wird das Festival Funfatale vorstellen.
Das BKA schreibt fünf Auslandsstipendien für KulturmanagerInnen zur Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume durch Weiterbildung in einer ausländischen Kulturinitiative aus. Einreichfrist ist der 31. März 2017.
Bis dato (inkl. Regierungsbeschluss 12. März 2015) wurden für Förderungen nach dem Kunst- und Kulturförderungsgesetz 8,5 Mio Euro vergeben (6,5 Mio Euro für mehrjährige Fördervereinbarungen, 2.072.290 Mio Euro für Projekt-förderungen). Fehlen also noch ca. 1,5 Mio Euro, die angeblich heuer noch für die Förderungen nach dem Kunst- und Kulturförderungsgesetz zur Verfügung stehen.
Förderungen Chaos Steiermark Wie wir wissen, führt kein Weg zur Kulturförderung an den zwei Bestandteilen des Vergabeprozesses vorbei: der Antragstellung und der Abrechnung der Subventionen. Im Zuge ersterer muss es den Kulturschaffenden und KünstlerInnen gelingen, ihre Projekte und Jahresvorhaben inhaltlich und budgetär nachvollziehbar darzustellen und mittels Förderantrag um Subventionen anzusuchen. Meistens eineinhalb Jahre später kommt es zum zweiten Punkt, die gewährten Subventionen werden ordnungsgemäß abgerechnet und dem/ der FördergeberIn vorgelegt. 
Wenn Vereine das erste Mal beim Bund um Förderungen ansuchen, tauchen viele Fragen auf. Gabi Gerbasits, Geschäftsführerin der IG Kultur Österreich, gibt im Workshop Antworten darauf.
<p>Die ersten Eckdaten des Sparpaketes sind erschienen und geben nicht nur für den Kunst- und Kulturbereich mehr Fragen als Antworten auf.</p> <p>Die Bundesministerin Claudia Schmied wird (wie es derzeit aussieht) sagen können, sie hat das Kulturbudget gerettet, es kommt zu keinen Kürzungen, alles wird in der Verwaltung, in den Strukturen und Abläufen eingespart. Aber was heißt das konkret? Vorgeschlagen wurde etwa mehr <b>Transparenz im Umgang mit Fördermitteln</b>.
als musiklabelbetreibende, die darauf achtet, dass die artists aus verschiedensten städten und zusammenhängen kommen, bin ich völlig fehl am platz. auch so etwas wie identitätsstiftung via popmusikstadt wien kann ich nicht nachvollziehen. über strukturen und ressourcen beziehungsweise deren aufteilung wurde gar nicht erst gesprochen.
Als Mitte März diesen Jahres feministischen Vereinen in Tirol die Subventionen gestrichen wurden, formierte sich breiter Widerstand; aus diesen Vereinen heraus entstand die Plattform Zornige Frauen. Betroffen sind prononciert feministische Vereine, die politischen Kommunikationszentren der feministischen Szene Tirols.