Förderungen

Auslandsstipendium Kulturmanagement

Das BMKÖS vergibt auch dieses Jahr wieder Auslandsstipendien in der Höhe von bis zu 2.000 Euro/Monat. Gefördert werden Kunst- und Kulturschaffende, die in einer ausländischen Kultureinrichtung Erfahrungen sammeln und ihre Kompetenzen erweitern wollen. Einreichfrist: 28.2.2023.
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2022 | Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport vergibt fünf Stipendien an junge Kulturmanagerinnen und -managern zur Weiterbildung in einer österreichischen Kultureinrichtung, insbesondere in regionalen Kulturinitiativen.
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2022 | Das BMKÖS vergibt fünf Stipendien an Kulturmanagerinnen und -manager zur Weiterbildung in einer ausländischen Kultureinrichtung.
Auch die AK Steiermark schreibt einen Digitalisierungsfonds aus. Für Vereine mit Angestellten könnte dieser eine interessante Fördermöglichkeit sein. Es sind auch Einriechungen im Verbund mit kooperierenden Vereinen möglich. | Einreichfrist: 31. März 2022
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2021 | Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport vergibt fünf Stipendien an junge Kulturmanagerinnen und -managern zur Weiterbildung in einer österreichischen Kultureinrichtung, insbesondere in regionalen Kulturinitiativen.
Einreichfrist: 15. Oktober 2020 | Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKOES) unterstützt innovative, zeitgezogene und experimentelle Einzelprojekte von hoher Qualität im Bereich Zeitgenössischer Zirkus.
Bewerbungsfrist: 29. Februar 2020 | Das Bundeskanzleramt vergibt fünf Stipendien an junge Kulturmanagerinnen und -managern zur Weiterbildung in einer österreichischen Kultureinrichtung, insbesondere in regionalen Kulturinitiativen.
Bewerbungsfrist: 29. Februar 2020 | Das Bundeskanzleramt vergibt fünf Stipendien an Kulturmanagerinnen und -manager zur Weiterbildung in einer ausländischen Kultureinrichtung. 
Wie arbeiten Kulturzentren außerhalb Österreichs? „Bridging European Cultural Centres“, kurz BECC, ermöglicht jungen KulturarbeiterInnen ein mindestens einwöchiges Job-Shadowing in einer anderen europäischen Kultureinrichtung, begleitet von einem Austausch-, Schulungs- und Mentoringprogramm. Bewerbungsfrist ist der 31. Dezember 2019.
Was fördert der Bund? Was ist bei Förderanträgen zu beachten? Wie wird entschieden? Info-Veranstaltung mit Mag. Karin Zizala und Mag. Sonja Olensky-Vorwaldner, Abteilung für Kulturinitiativen im Bundeskanzleramt, am 9. Oktober in Salzburg. Weiterer Termin am 3. Oktober in Innsbruck. Teilnahme kostenlos. Anmeldung erforderlich!
Was fördert der Bund? Was ist bei Förderanträgen zu beachten? Wie wird entschieden? Info-Veranstaltung mit Mag. Karin Zizala und Mag. Sonja Olensky-Vorwaldner, Abteilung für Kulturinitiativen im Bundeskanzleramt, am 3. Oktober in Innsbruck. Weiterer Termin am 9. Oktober in Salzburg. Teilnahme kostenlos. Anmeldung erforderlich!
Einreichzeitraum: 1. Oktober 2019 bis 31. März 2020 | Das Bundeskanzleramt unterstützt das Jahresprogramm 2019 von Kulturinitiativen für spartenübergreifende Kunst- und Kulturprogramme.