Komm zur Kultur

Mit der Förderaktion „Komm zur Kultur“ soll ein Anreiz für alle Schulen inklusive Berufsschulen, landwirtschaftliche Schulen, Horte und Kindergärten geschaffen werden, sich mit dem Lernort Museum sowie Kulturinstitutionen auseinanderzusetzen. Nur allzu oft sind der bürokratische Aufwand und die durch den Transport entstehenden Kosten ein Hindernis, um Kultureinrichtungen zu besuchen. Aus diesem Anlass soll den Bildungsinstitutionen ein Fahrtkostenzuschuss für ihren Transport zu einer etablierten Kärntner Kulturstätte ihrer Wahl gewährt werden.


Kinder und Jugendliche sind Kulturgenießer:innen und Kulturschaffende der Zukunft.
Daher möchte man seitens des Landes Kärnten das Interesse für Kunst und Kultur so früh und so breit wie möglich fördern. Ausführliche Angaben zum Ablauf sowie das Onlineformular finden Sie unter:
Komm zur Kultur.

Das Erfolgsmodell „Komm zur Kultur“ unterstützt mit maximalen Fahrtkostenzuschuss von 200 Euro (abhängig von einfacher Wegestrecke und Transportkosten) Schulen, Horte und Kindergärten bei einem Besuch in Kärntner Museen, Theatern und Galerien. Die Unterstützung kann sowohl bei Gebrauch von
öffentlichen als auch von privaten Transportunternehmen beantragt werden. Mehrtägige Pauschalreisen sind von der Aktion ausgenommen.

Ablauf:
Die jeweilige Einrichtung organisiert sich Besuch und Transport selbst. Nach dem Besuch ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular inklusive Besuchsbestätigung und Transportmittelrechnung an die Abteilung 14 – Kunst und Kultur, Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörtersee zu übermitteln.


Nach positiver Prüfung der Unterlagen erhält die Einrichtung den pauschalen Zuschuss auf das angeführte Konto.


Geplanter Aktionszeitraum:
Die Förderung kann bei der Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel pro Klasse, Hort- oder Kindergartengruppe max. zweimal jährlich in Anspruch genommen werden. Teilen sich zwei oder mehrere Klassen einen privaten Bus, wird pro Bus ein Formular gewertet.

Auf die Gewährung eines Fahrkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Dieser wird nach positiver Prüfung gewährt, solange die im Kulturbudget reservierten finanziellen Mittel für die Aktion „Komm zur Kultur“ nicht ausgeschöpft sind.


Je nach Entfernung gestaffelt werden ausschließlich die Fahrtkosten unterstützt.


Kultureinrichtungen bis zu 50 km (einfache Strecke) max. € 170,--/Besuch
Kultureinrichtungen ab 50 km (einfache Strecke) max. € 200,--/Besuch

 

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