europäische kulturpolitik

Ansätze zur Entwicklung einer Kulturpolitik auf EU-Ebene sind bekanntlich immer mit dem Problem konfrontiert, dass Kultur im EU-Vertrag als Kompetenz der Nationalstaaten definiert und damit der Spielraum auf europäischer Ebene sehr begrenzt ist.
Im Mai dieses Jahres veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung zur „europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“. Diese Tatsache wird von allen, die sich in EUropa mit Kulturpolitik beschäftigen, relativ einhellig als großer Fortschritt gefeiert. Allerdings scheint sich diese Begeisterung in erster Linie auf die Existenz des Dokuments und weniger auf seine Inhalte zu beziehen.
Wir haben versucht, durch logbuch-artige Versatzstücke ein subjektives Szenario über Kulturarbeit in der EU zu kreieren. Das ist misslungen – auf dem gegebenen Textraum bleiben es nur einzelne Aspekte, die nicht das erstrebte schizophrene Gesamtbild reflektieren können.
in Positionspapier der IG Kultur Österreich. Der "Vertrag über eine Verfassung für Europa" und seine geplante Ratifizierung Am 18. Juni 2004 wurde der vom europäischen Verfassungskonvent zwischen Februar 2002 und Juni 2003 ausgearbeitete Vertrag über eine Verfassung für Europa von allen 25 Mitgliedsländern angenommen und am 29. Oktober dieses Jahres durch die Staats- und Regierungschefs in Rom feierlich