grüne Ampel in Form einer Faust <p>Mit der Sozialpartnerempfehlung legen Gewerkschaft GPA und IG Kultur erstmals gemeinsame Empfehlungen zur Entlohnung von Kulturarbeit und Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen vor. Angesichts der herrschenden Rahmenbedingungen in der Förderpraxis scheint deren Umsetzung vielen utopisch. Am 22. Februar laden wir gemeinsam mit der GPA zu InfoSession und Austausch, wie wir diesem Ziel einen Schritt näher und von der Utopie zur umsetzbaren Praxis kommen können – ohne Kahlschlag im kulturellen Angebot.</p>
<p>Die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport des Landes Steiermark hat in Kooperation mit dem Tourismusverband Schladming-Dachstein und der IG Kultur Steiermark am 10. Jänner 2024 zur Informationsveranstaltung Kulturförderungen im CCW Stainach eingeladen. Hier findet ihr alles zum Nachlesen. </p>
Wie sieht eure sozio-kulturelle Arbeit in der Zukunft aus? Wie sollte sie aussehen? Was ist die gemeinsame Vision für eine zukunftsfähige Kulturarbeit in ganz Europa und wie kommen wir dorthin? Nehmt teil an einem europaweiten Austauschprozess zwischen Kulturinitiativen, bei dem wir aufbauend auf euren Erfahrungen und Erwartungen gemeinsam an „Visions for the Future“ arbeiten. Kick-Off ist am 5. März 2024, Anmeldung bis 29.2. erforderlich.
Seit 01. Jänner 2024 ist die Spendenbegünstigung allen gemeinnützigen Vereinen, d.h. auch Kulturvereine, zugänglich. Spenden an einen gemeinnützigen Kulturverein können ab sofort steuerlich abgesetzt werden. Ein wichtiges Kriterium zur Erlangung der Spendenbegüstigung sind die Statuten des Vereins. Erfüllen die Statuten die notwendigen Anforderungen hinsichtlich Gemeinnützitgkeit?! Hier eine Checkliste.
Schulterschluss IG Kultur GPA In kaum einem Sektor mangelt es so stark an sozialer Absicherung wie im Kunst und Kulturbereich. Um dem entgegenzuwirken gibt es nun einen historischen Schulterschluss zwischen IG Kultur und GPA: Die erste Sozialparnerempfehlung für die freie Kulturarbeit.
heart on hands Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.
<p>Mit dem 01. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitrags-Gesetz in Kraft, mit dem eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe eingeführt wird. Sie löst die bisherige GIS-Gebühr zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Österreich (ORF) ab. Gemeinnützige Vereine sind nur dann von der Haushaltsabgabe betroffen, wenn sie kommunalsteuerpflichtig sind. Dazu ein Überblick.</p>
Um einen Energiekostenzuschuss zu erhalten, müssen sich gemeinnützige Kulturvereine, die auch unternehmerisch tätig sind, für diese unternehmerischen Bereiche bis 2.11.2023 via aws Fördermanager unbedingt voranmelden. Das trifft auch auf gemeinnützige Kulturvereine zu. Der Energiezuschuss für NPOs wird für diese Bereiche keine Zuschüsse gewähren, sondern lediglich jene Energiemehrkosten unterstützen, die nicht im Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten (Liebhabereibetrieb) stehen.
Unsere neue Sammlung von Musterverträgen und Vorlagen soll Kulturinitiativen in ihrem Arbeitsalltag unterstützen und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Die Vorlagen sind praktische Werkzeuge, sie dienen aber auch der ersten Orientierung, um das Bewusstsein für verschiedene Vertragsgestaltungsmöglichkeiten zu schärfen. Begleitend dazu bieten wir Mitgliedern Weiterbildung und individuelle Beratung bei Fragen zu Beschäftigungsformen und Vertragsgestaltung an.
Seit 2015 setzt sich die IG Kultur für eine Ausweitung der Spendenbegünstigung auf alle Kulturvereine ein. Unsere Klage gegen die diskriminierende Rechtslage brachten wir bis vor den Verfassungsgerichtshof. Nun ist es soweit – ab 1. Jänner 2024 soll die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden allen gemeinnützigen (Kultur-)Vereinen möglich sein. Ein Meilenstein. Begleitend dazu bringt die Gemeinnützigkeitsreform weitere Änderungen, etwa eine Neuregelung der steuerbefreiten Freiwilligenpauschale.