Veranstaltungsverbot

Vereinsleben & Corona

Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Die Bundesregierung hat seit März 2020 Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus erlassen, die auch den Kulturbereich massiv trafen. Hier findet ihr die Dokumentation der Regelungen, und wie diese in der Praxis anzuwenden waren.
Einsamer Stuhl in leerem Raum Seit über 100 Tagen stehen Kunst und Kultur wieder still. Eine Öffnung ist angesichts der jüngsten Entwicklungen nicht in Sicht. Der Sektor wartet allerdings schon seit fast einem Jahr auf eine kohärente Strategie der Politik. Was es jetzt braucht, um das Überleben der Kulturvereine in den nächsten Monaten zu sichern.
Schutzschirm Kultur Nach Monaten des Wartens ist der Schutzschirm für Veranstaltungen operativ. Er soll die Planung von Veranstaltungen trotz unsicherer Lage ermöglichen. Die Zugangsbedingungen schließen jedoch große Teile im Feld Kunst und Kultur aus. Gemeinsam mit dem Kulturrat Österreich fordern wir praktikable Instrumentarien ein, die auch der freien Szene die Vorbereitung von Veranstaltungen trotz unabsehbarer Pandemieentwicklung ermöglichen.
Der Kulturbereich braucht eine Perspektive für den Neustart. Mindestanforderung ist die Gleichbehandlung des Kulturbereich gegenüber anderen Bereichen sowie Maßnahmen, die auch für kleine und mittelgroße Kultureinrichtungen umsetzbar sind. Unser Positionspapier zum Neustart des Kulturlebens.
Im Dezember wurde von der Bundesregierung ein mit 300 Mio € dotierter Veranstaltungsschutzschirm angekündigt. Er soll es ermöglichen, dass Veranstalter*innen aufgrund von coronabedingten kurzfristigen Absagen nicht in finanzielle Probleme schlittern. Seit 18. Jänner ist eine Antragstellung möglich. Unsere Kollegen von der KUPF OÖ haben die Richtlinien unter die Lupe genommen und zeigen auf, wem der Veranstaltungsschirm hilft und wem nicht.
Seit der jüngsten Änderung des Gesellschaftsrechtlichen Covid-19-Gesetzes können alle Vereine die Generalversammlung bis zum Jahresende 2021 verschieben und zusätzlich davor ablaufende Funktionsperioden der Vorstandsmitglieder verlängern und ins Vereinsregister eintragen lassen.
3. Lockdown Kultur Anfang Dezember wurde den Kulturbereich Hoffnung gemacht, dass ab 7. Jänner 2021 ein schrittweises wieder Hochfahren des Kulturbereichs möglich sei. Zwei Wochen später, sieht die Sachlage vollkommen anders aus: Ab 26. Dezember kommt der 3. harte Lockdown. Ab 18. Jänner sind Kulturveranstaltungen wieder möglich - theoretisch, denn die Bedingungen sind in der Praxis kaum umsetzbar. Und sie gelten lediglich bis Ende Jänner.
Während das Jahr 2020 zu Ende geht, ist ein Ende der Corona-Krise nicht in Sicht. Wir nehmen den Jahreswechsel zum Anlass, Zwischenbilanz zu ziehen: Wie bewertet ihr das bisherige Corona-Krisenmanagement für Kunst und Kultur? Wie zufrieden seid ihr mit den bisherigen Hilfsmaßnahmen? Was hat funktioniert, was muss besser funktionieren? Und wie blickt ihr in die Zukunft?
Rund 300 Kultureinrichtungen und Künstler*innen richten sich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung: Kunst und Kultur ist mehr als ein Freizeitvergnügen!
Kultur zugewiesene fixe Sitzplätze Abstand Ein Kommentar zu den neuen Corona-Maßnahmen und der Beschränkungen aller Indoor-Veranstaltungen ohne fixe Sitze auf maximal 10 Personen.
Grün – Gelb – Organe – Rot: Ab 1. Oktober bedeutet ein Umschalten der Corona-Ampel für definierte Bezirke oder Regionen strengere Auflagen für Kulturveranstaltungen. Die Regelungen im Überblick und unsere Einschätzung dazu.