19 April 2005 /
Politik /
Ljubomir Bratic
Eine der Gruppen, an denen die Prekäritätsverhältnisse in allen ihren Facetten ausprobiert und umgesetzt wurden, sind die MigrantInnen. Der Nationalstaat ist ein Bereich, wo von Anfang an klar ist, dass die Eingeborenen ein Primat haben. Das österreichische Inländerprimat steht im § 11 des "Ausländerbeschäftigungsgesetz" festgeschrieben. Dies ist aber eine der allgemeinen Bestimmungen. Im gleichen Gesetz steht auch, dass die MigrantInnen, um arbeiten zu können, im österreichischen Staat Beschäftigungsbewilligung, Arbeitserlaubnis oder Befreiungsschein brauchen.